This article is also available in English: Read this article in English.

Eine Frage blieb noch offen, nachdem die Stadt am 29. Juli vermeldete: „Ab dem Haushaltsjahr 2027 soll die Zweitwohnungsteuer von derzeit 16 auf 20 Prozent angehoben werden. Die entsprechende Änderung der Satzung, die dem Stadtrat im Herbst zur Beschlussfassung vorgelegt wird, hat die Verwaltungsspitze jetzt auf den Weg gebracht.“ Die Frage war ganz simpel: Was bringt das eigentlich? Ist es eins der Mittel, mit denen die Stadt das Schuldenproblem abmildern will?

Die Antwort lautet: Ja. Jede Ecke wird ausgekehrt, jede nur mögliche Einnahme für den Stadthaushalt geprüft, der nun seit drei Jahren unerbittlich mit rund 300 Millionen Euro jährlich ins Minus läuft. Nicht durch die Stadt selbst verursacht.

Leipzig lebt wirklich nicht über seine Verhältnisse. Im Gegenteil: Inzwischen müssen reihenweise Investitionen verschoben oder zusammengestrichen werden. Das Personal der Verwaltung wird verringert. 100 Millionen Euro Ausgabensenkung pro Jahr will die Verwaltung schaffen, um die Überlastung des Haushalts wenigstens ein bisschen abzumildern.

Aber die ausufernden Kosten verursachen fast ausschließlich Pflichtaufgaben des Bundes, die dieser den Kommunen aufs Auge gedrückt hat. Deutschlandweit rutschen die Kommunen zu Tausenden in die Schuldenaufnahme, ohne dass in Berlin überhaupt an einer Lösung dieses Problems gearbeitet wird.

Ein Auftrag des Stadtrates

Es war die BSW-Fraktion, die im Zuge der Beratungen zum Haushaltsplan 2025/2026 den Antrag schrieb, die Zweitwohnungssteuer in Leipzig zu erhöhen. Der Antrag wurde vom Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen, den seit 2017 geltenden Satz für die Zweitwohnungsteuer von 16 Prozent auf 20 Prozent anzuheben.

Mit 16 Prozent lag Leipzig bislang eher im unteren Mittelfeld der Städte, die eine Zweitwohnungssteuer erheben. Manche Städte – wie Konstanz – nehmen sogar 35 Prozent. In Berlin liegt der Steuersatz bei 20 Prozent. Und genau daran will sich Leipzig orientieren.

Im Zuge der dafür notwendigen Satzungsänderung soll jetzt zudem ein elektronisches Antragsverfahren eingeführt werden. Damit werde auch der Änderung der Abgabenordnung (Paragraf 150 Abs. 1 AO) Rechnung getragen, so das Finanzdezernat. Damit dieses Verfahren noch 2026 greift, steckt ein gewisser Zeitdruck hinter der Vorlage.

Die Stadt Leipzig erhebt seit dem 1. Januar 2006 eine Zweitwohnungsteuer. Dieser Steuer unterliegen alle volljährigen Personen, die im Stadtgebiet Leipzig im Sinne des Bundesmeldegesetzes eine Nebenwohnung innehaben. Seit 2017 beträgt die Steuer pro Kalenderjahr 16 vom Hundert des jährlichen Mietaufwandes. Dieser Satz soll jetzt auf 20 Prozent steigen.

Mit dem knappen Wohnungsmarkt hat die Änderung nichts zu tun, betont die Vorlage aus dem Finanzdezernat. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Zahl der als Zweitwohnungen genutzten Wohnungen eher gleich bleibt.

Aber natürlich geht es um ein bisschen Geld für den dürstenden Leipziger Haushalt. Das Finanzdezernat rechnet bei Zustimmung zur Änderungssatzung mit einer Einnahme von 2,1 Millionen Euro pro Jahr.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar