Welche Auswirkung hat eigentlich die Arbeitslosigkeit der Leipziger auf die Finanzen der Stadt? Das war Teil einer Anfrage der Linksfraktion zur letzten Ratsversammlung. Doch allein steigende Arbeitslosenzahlen bedeuten noch keine zusätzliche Belastung für den Stadthaushalt, erklärte das Referat für Beschäftigungspolitik in seiner ausführlichen Antwort. Denn gleichzeitig stieg auch 2025 die Beschäftigtenzahl in Leipzig weiter. Wenn auch eher zurückhaltend.
Das bestätigte am Mittwoch, dem 4. Februar, auch eine Meldung des Wirtschaftsdezernats zum Wirtschaftsbericht 2025, den das Dezernat jetzt vorlegte.
„Die wirtschaftliche Basis Leipzigs bleibt stabil. Die Stadt wächst weiter – bei den Einwohnerzahlen wie bei den Arbeitsplätzen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg bis Ende 2025 leicht um 600. Insgesamt leben inzwischen über 633.000 Menschen in Leipzig – ein Plus von 1.030 gegenüber dem Vorjahr“.
Die Steigerung um 600 Beschäftigte ist zwar die geringste sit Jahren, wo diese Sdteigerfungewn stets im vierstelligen Bereich landeten.
„In den vergangenen zehn Jahren kannten wir vor allem eine Richtung – nach oben“, sagte Clemens Schülke, Bürgermeister und Beigeordneter für Wirtschaft, Arbeit und Digitales, am Mittwoch. „Wir waren erfolgsverwöhnt. Nun wird der Wind etwas rauer. Das merken wir, wenn wir auf 2025 blicken: Die Arbeitslosenquote stieg auf 8,5 Prozent zum 31.12.2025 (Vorjahr: 7,7 Prozent). Die Gewerbesteuereinnahmen sanken auf 504 Millionen Euro (Vorjahr: 663 Millionen Euro).“
Wobei die 633 Millionen Euro im Jahr 2024 ein Spitzenwert gewesen waren. 2022 hatten die Gewerbesteuereinnahmen noch bei 412 Millionen Euro gelegen. Der Rückgang 2025 erfolgte also von einem zwischenzeitlichen Spitzenniveau (für Leipzig) aus
Höhere Löhne, etwas mehr Einkommensteuer
Dafür verzeichnet die Stadt an anderer Stelle Einnahmezuwächse. Denn die Tarifabschlüsse in den vergangenen Jahren schlagen sich als steigende Anteile an der Einkommensteuer für Leipzig nieder.
„Deutlich wird der hohe Anstieg in 2024, was sich insbesondere in den hohen Tarifabschlüssen begründet“, betonte das Referat für Beschäftigungspolitik n seiner Antwort an die Linksfraktion. „Die Entwicklung in 2025 verlief überplanmäßig, mit Abschlagsbescheid für das IV. Quartal ergaben sich Mehreinnahmen von rund 8,5 Mio. EUR. Die Schlussabrechnung zum Gemeindeanteil Einkommensteuer für das Jahr 2025 steht allerdings noch aus. Mit dieser wird im Februar 2026 gerechnet. Negative Auswirkungen aus der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung sind im Gemeindeanteil Einkommensteuer bisher nicht zu erkennen.“
Lagen die Anteile, die Leipzig aus der Einkommensteuer bekam, 2021 noch bei 206 Millionen Euro, werden es 2025 etwa 262 Millionen Euro sein. Dass das so wenig ist, hat damit zu tun, dass die Kommunen nur 15 Prozent der Einkommensteuer bekommen. Während sie gleichzeitig für immer weiter steigende Sozialkosten aufkommen müssen.
Wohngeldkosten legen zu
Und ein Posten macht sich jetzt im Leipziger Haushalt immer stärker bemerkbar.
„Weitere finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt gibt es nur dann, wenn die von Arbeitslosigkeit Betroffenen Unterstützung durch Sozialleistungen (SGB II) benötigen. Die reine Anzahl der Arbeitslosen in der Stadt Leipzig ist hierfür kein Indiz, da aktuell Arbeitslose vorrangig in das ALG I (beitragsfinanzierte Leistungen nach SGB III) einmünden. Während die Anzahl der Arbeitslosen ansteigt, schwanken die Personen im SGB II nur leicht. Verfestigt sich die Arbeitslosigkeit über die versicherte Periode (max. 2 Jahre) hinaus, folgt auch eine finanzielle Belastung der Stadt Leipzig“, formulierte es das Referat für Beschäftigungspolitik.
„Diese finanzielle Belastung der Stadt Leipzig bei der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II) erfolgt nur für deren Kosten der Unterkunft (KdU), Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT), Eingliederungsleistungen und für einmalige Leistungen. Der Regelsatz der SGB II Empfänger wird durch den Bundeshaushalt getragen. Wobei der Bund sich ebenfalls an den Leistungen für Unterkunft und Heizung prozentual mit 74,1 % in Sachsen (BBFestVO) beteiligt.
Im Jahr 2025 sank die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II in der Stadt Leipzig ggü. dem Vorjahr auf vorläufig 31.058. Dem entgegen stiegen die Kosten der Unterkunft jedoch ggü. dem Vorjahr um 10,8 Mio. €. Dies ist auf die steigenden Mietkosten zurückzuführen. Damit wird deutlich, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nur teilweise Einfluss auf die Kosten der Stadt Leipzig hat.“
Umso stärker bilden sich hier die steigenden Mieten ab. Und damit das Problem der sogenannten „Wohnkostenlücke“, also der Haushalte, deren Miete deutlich über den von der Stadt definierten Kosten der Unterkunft liegt, die aber auch die Miete nicht mindern können, weil es keine preiswerteren Wohnungen mehr als Ausweichmöglichkeit gibt. Die Linke hatte das zuletzt in der Dezember-Ratsversammlung thematisiert.
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