Eigentlich war der Gabentisch leer am 17. Dezember, zur (vor-)letzten Sitzungsrunde des Leipziger Stadtrates. Das Jahr 2025 hat unbarmherzig gezeigt, wie die wachsenden Sozialausgaben einer stolzen Stadt wie Leipzig das Wasser abgraben. Ausgaben, die in einer gut ausgesteuerten Republik eigentlich der Staat tragen müsste, also der Bund. Aber die aktuelle Bundesregierung verweigert das Thema genauso wie ihre Vorgängerinnen. Und so nutzten die Grünen die Gelegenheit, als Finanzbürgermeister Torsten Bonew eine Änderung der Vergnügungsteuersatzung vorlegte, zwei bescheidene Vorschläge zur Erhöhung der Einnahmen zu machen.

Beide Vorschläge wurden in der Ratsversammlung am 17. Dezember abgelehnt. Aber nicht, weil sich Finanzbürgermeister Torsten Bonew nicht über ein paar zusätzliche Einnahmen im Stadtsäckel gefreut hätte. Selbst eine leichte Erhöhung des aktuell geltenden Vergnügungssteuersatzes um 0,5 Prozent würde Leipzig rechnerisch über 300.000 Euro einbringen.

Eine Summe, mit der man auch die Kosten diverser Bürgerämter bestreiten könnte, die Leipzig nun aus Kostengründen schließen muss. Ein Gedanke, den Grünen-Stadträtin Sylvia Herbst-Weckel in ihrer Rede anbrachte. Manchmal helfen ja schon kleine Summen, städtische Angebote aufrechtzuerhalten, die jetzt unter dem Spardruck des klammen Haushalts gestrichen werden müssen.

Aber Finanzbürgermeister Torsten Bonew warnte am 17. Dezember dringend davor, die Änderungswünsche der Grünen positiv zu votieren. Auch davor, eine leichte Erhöhung der Vergnügungssteuer auch nur zu prüfen, wie es im zweiten Punkt des Grünen-Antrags stand: „Um weitere Optimierungspotenziale der städtischen Steuereinnahmen zu verwirklichen, wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine moderate Erhöhung der Besteuerung von Spieleinrichtungen mit Gewinnmöglichkeiten zu prüfen. Aktuell liegt der Steuersatz von 5 Prozent des Spieleinsatzes in Leipzig unter dem unmittelbar vergleichbaren Steuersatz der Städte Frankfurt und Wiesbaden.

Zwar wurde eine zuvor beschlossene Steuerhöhe von 7,5 % mit Urteil vom 24.02.2016 durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen als rechtswidrig festgestellt, was aber nichts über eine moderatere Steigerung aussagt. Hier ist eine objektive, sachliche Prüfung der Auswirkungen notwendig. Je 0,5 % Steigerung könnte die Stadt Leipzig jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 321.776,54 EUR generieren.“

Teure gerichtliche Prüfung

Das Problem ist: Wenn Leipzig seine Steuersätze erhöht, haben zum Beispiel Automatenbetreiber das Recht zu klagen und die Erhöhung gerichtlich prüfen zu lassen. Und 2016 hat Leipzig dieses Spiel schon einmal durchgemacht. Und allein die Auseinandersetzung vor Gericht hat Leipzig – so Bonew – einige hunderttausend Euro gekostet. Im Gegenzug bekam Leipzig dann das, was man wohl eine „geprüfte“ Vergnügungssteuersatzung nennen kann. Die darin verankerten Steuersätze sind vom Gericht geprüft und damit rechtlich auch nicht mehr angreifbar.

Hätten sich die Grünen mit ihrem Anliegen durchgesetzt, hätte das – so war sich Bonew sicher –wohl wieder einen Gang vor Gericht nach sich gezogen. Und erst in diesem neuerlichen Gerichtsverfahren hätte es dann die von den Grünen gewünschte Prüfung gegeben. Die hatten ja nun mit einigem Recht auf Frankfurt und Wiesbaden verwiesen. Aber beide Städte sind um einiges reicher als Leipzig. Solche Prüfungen vor Gericht kann sich eine Stadt am Ende nur leisen, wenn sie finanziell eigentlich schon auf festen Füße steht.

Torsten Bonew bat also dringend darum, beide Antragspunkte der Grünen abzulehnen. Was dann am 17. Dezember auch geschah. Leipzig ändert seine Steuerpunkte für die Vergnügungssteuer also nicht.

In der eigentlichen Vorlage des Finanzdezernats ging es auch gar nicht um die Steuersätze, sondern nur um eine formale Anpassung. Denn auch Vergnügungssteuerpflichtige sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre Steuer digital anzumelden. Das musste in der Vergnügungssteuersatzung noch verankert werden.

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