Dass bundesweit die Sozialausgaben aus dem Ruder laufen, hat auch mit den Folgen falscher Wohnungspolitik zu tun. Gerade in den Großstädten und ihren Ballungsräumen steigen die Mieten immer weiter, wird Wohnraum nicht nur knapp, sondern auch für viele Gering- und Normalverdiener geradezu unbezahlbar. Ein Problem, das sich noch verschärft, wenn Menschen arbeitslos werden und sich beim Jobcenter melden müssen.

Denn die von den Kommunen berechneten Erstattungen für die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) orientieren sich natürlich nicht an den Spitzenmieten. Was aber passiert, wenn die Bedürftigen in Wohnungen leben, die weit über den KdU-Sätzen liegen?

Bis vor wenigen Jahren war das in Leipzig kein Problem. Da gab es noch genügend Wohnungen im Rahmen der errechneten Kosten der Unterkunft. Doch seit Jahren steigt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die in Wohnungen leben, die deutlich über den KdU-Sätzen liegen. Und die Aufforderungen des Jobcenters, diese sollten sich um eine niedrigere Miete bemühen, laufen einfach ins Leere. Denn wo es keine preiswerten Wohnungen zum Ausweichen gibt, stecken die Antragsteller in einem Dilemma. Und das Leipziger Jobcenter ebenfalls.

Was tun?

Immerhin betraf das Problem im November 2025 schon 4.135 der rund 28.000 Bedarfsgemeinschaften, wie man der Antwort des Sozialamtes entnehmen kann, also im SGB II. Wohnkostenlücke nennt man das. Im SGB XII kommen inzwischen noch ein paar hundert betroffene Mieter hinzu, sodass die Linksfraktion von inzwischen rund 5.000 Haushalten in Leipzig sprechen kann, die in dieser Wohnkostenlücke feststecken.

Ein Zustand, in dem Sozialamt und Jobcenter inzwischen mit einer gewissen Kulanz reagieren und die Kosten der Unterkunft bis zum 1,5-fachen der offiziellen KdU-Sätze erstatten. Eine Tatsache, die die Linksfraktion durchaus goutiert. Trotzdem will sie noch mehr Zahlen zu diesem wachsenden Problem bekommen. Denn was die im Bund regierende CDU derzeit treibt, schürt Ängste gerade bei den Bedürftigen, die nun fürchten müssen, dass ihnen die Mehrkosten beim Wohnen nicht mehr erstattet werden.

„Derzeit steht die Novelle des SGB II auch zur Frage der Kosten der Unterkunft und der Karenzzeit durch beabsichtigte ergänzende Regelungen in Rede. Gelegentlich wird hinsichtlich der Karenzzeit argumentiert, dass die Allgemeinheit nicht für Luxuswohnungen zum Beispiel von insolventen Unternehmern bürgen müsste“, formulierte die Linksfraktion deshalb in ihrer Anfrage im Stadtrat, die am 28. Januar zum Aufruf kam. „Hierzu bitten wir den Oberbürgermeister um Beantwortung folgender Frage:

In wie vielen Fällen in den Jahren 2024 und 2025 waren in der Karenzzeit von in den Rechtskreis SGB II (Jobcenter) bzw. SGB XII (Stadt Leipzig) übergegangenen Betroffenen die anerkannten Kosten der Unterkunft höher als das 1,5-Fache, höher als das 2-Fache, höher als das 2,5-Fache bzw. höher als das 3-Fache der angemessenen Kosten gemäß Richtwerten der Kosten der Unterkunft?“

Das 2-fache, das 3-fache …

Eine Frage, auf die das Sozialamt auch sehr ausführlich mit Zahlen antwortete. So lagen im August 2025 schon 838 Bedarfsgemeinschaften mit ihrer Miete um mindestens das 1,5fache über den amtlichen Kosten der Unterkunft. Einige sogar um das 2- und 3fache. Sie würden eigentlich aus der Kulanzregelung im Jobcenter fallen und ihre Sachen packen und in billigere Wohnungen umziehen müssen. Nur dass es diese billigeren Wohnungen in dieser Größenordnung in Leipzig nicht mehr gibt.

Im SGB-XII-Bereich sieht es auch nicht besser aus. Dort waren es im August 125 Haushalte – von insgesamt 3.608, die Kostenerstattungen für die Unterkunft bekamen, die um mindestens das 1,5fache über den KdU-Sätzen lagen. Hier wächst das Problem gerade erst an, denn die Zahl der Leistungsbezieher im SGB XII wächst, je mehr Leipziger mit Armutsrenten aus dem Erwerbsleben scheiden. Und auch sie können nicht umziehen, wenn ihre Wohnung auf einmal für die KdU zu teuer ist.

Kein Gesetz, keine Berechnungsgrundlage

Und deshalb fand Linke-Stadtrat Volker Külow die Debatten, die die Union im Bund gerade anzettelt, um Milliarden Euro bei den Sozialausgaben zu kürzen, aufs Höchste alarmierend und wollte von Sozialbürgermeisterin Dr. Martina Münch am besten gleich wissen, welche Folgen all die Streichorgien für Leipzig haben würden, sollte die Reform des Bürgergelds nach dem von CDU/CSU geforderten Muster passieren.

Aber darauf konnte und wollte Martina Münch am 28. Januar noch nicht antworten, denn noch gibt es keinen offiziellen Gesetzestext, also auch keine belastbare Grundlage, auf der das Leipziger Sozialamt und das Jobcenter die möglichen Mehrkosten berechnen könnten, die dann auf Leipzig zurollen würden. Denn die Kommune müsste ja einspringen, wenn der Bund die Schere ansetzt.

Und entsprechend hartnäckig fragte am 28. Januar Volker Külow nach, musste sich aber trotzdem mit der Auskunft bescheiden, dass sich die erfragten Mehrkosten derzeit nicht beziffern lassen. Genauso wenig, wie sich sagen lässt, ob sich die vom Kürzungsfuror besessene Union mit ihren gnadenlosen Ideen durchsetzt.

Zumindest eine Entwarnung warf OBM Burkhard Jung in den Raum: Die radikalen Kürzungsvorschläge im Bund würden dann wohl nicht für Städte mit einem angespannten Wohnungsmarkt gelten, zu denen auch Leipzig gehört, wo es also schlicht keinen preiswerten Wohnungspool mehr gibt, in den die betroffenen Haushalte ausweichen können.

Was aber trotzdem die Frage unbeantwortet lässt, die Volker Külow gestellt hat: Wie teuer wird es dann trotzdem für die Stadt? Und: Verschärft das dann nicht die Finanzlage der Kommunen noch mehr, die ohnehin schon am Rande der Haushaltssperre wirtschaften, wie Burkhard Jung als Präsident des Deutschen Städtetages in einem Beitrag in der Welt am Sonntag am 23. Januar sehr ausführlich thematisierte.

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