Er beteuerte seine Unschuld, die Strafkammer sah es nach monatelanger Verhandlung anders: Sie verurteilte jetzt einen 59 Jahre alten Mann, weil er in fast siebzig Fällen seine eigene Stieftochter missbraucht haben soll. Die Taten sollen laut Anklage zwischen 2014 und 2020 stattgefunden haben. Der Verdächtige Hendrik G. hatte die schweren Vorwürfe beim Prozessauftakt von sich gewiesen und von einer Affäre mit der Tochter seiner Partnerin gesprochen, die mit der Volljährigkeit des Mädchens begonnen habe.
Vom Ausgang des Verfahrens am Landgericht Leipzig hatte zunächst die LVZ berichtet. Zum Prozessbeginn Anfang September 2025 war seitens der Staatsanwaltschaft von 72 Taten die Rede, in denen der Angeklagte seine Stieftochter Alexandra (Name geändert) wiederholt missbraucht haben soll: Demnach soll Hendrik G. das anfangs erst zwölf Jahre alte Mädchen ab Herbst 2014 unsittlich berührt, an ihm manipuliert und ungeschützten Geschlechtsverkehr praktiziert haben.
Angeklagter sprach von einvernehmlicher Affäre ab Volljährigkeit
Alexandra war die Tochter seiner Lebensgefährtin, mit der Hendrik G. seit Sommer 2012 zusammen war, ab 2013 lebte man zu dritt in einem Stahmelner Haushalt. Dort soll der 59-Jährige laut Kenntnissen der Anklage auch zu einem großen Teil die Missbrauchshandlungen verübt haben, neben weiteren Tatorten wie beispielsweise einem Hotel.
Der Angeklagte hatte das ihm zur Last Gelegte beim Prozessauftakt über seine Verteidigung zurückgewiesen: Er habe Alexandra nie missbraucht und sich an ihr vergangen, sondern ab ihrer Volljährigkeit eine Affäre mit ihr gehabt, so seine Version. Die einvernehmliche und vor der Mutter geheimgehaltene Verbindung sei im Streit geendet, weil Alexandra Ansprüche an ihn als Liebhaber gestellt habe: So habe sie ihm die Kostenübernahme für den Führerschein und das erste eigene Auto abverlangt, was er ablehnte.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Am Ende der längeren Beweisaufnahme nahm die Strafkammer dem Angeklagten seine Schilderung nicht ab. Verurteilt wurde der Leipziger wegen insgesamt 20 Fällen des (teils schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie 49-fachen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Hendrik G. soll dafür mit sechseinhalb Jahren Strafvollzug büßen sowie 25.000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen.
Die Anklage hatte auf sieben Jahre Haft plädiert, die Verteidigung auf Freispruch. Da letztere gegen das Urteil Revision eingelegt hat, ist die Entscheidung bisher nicht rechtskräftig und wird nun vom Bundesgerichtshof in finaler Instanz geprüft.
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