Am Landgericht Leipzig begann am Dienstag, dem 3. Februar 2026, der Prozess gegen einen 45 Jahre alten Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft Christian B. vor, im Januar vor zwei Jahren einen Mann in Anger-Crottendorf in dessen Wohnung mit Tötungsabsicht attackiert zu haben. Der Versuch, den Geschädigten zu erwürgen, sei letztlich am Eingreifen eines weiteren Bekannten gescheitert. Zum Prozessbeginn schwieg der Verdächtige.

Er saß wegen erheblicher Suchtprobleme im Maßregelvollzug, derzeit ist er zur Behandlung in einer Klinik und wird an diesem Dienstagmorgen mit Handschellen zu seiner Verhandlung ins Landgericht Leipzig eskortiert. Die Anklage legt dem 45-jährigen Christian B. nicht weniger als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last.

Bekannter in Wohnung verhinderte wohl Schlimmeres

Es war am 23. Januar 2024, einem Dienstag, als Christian B. sich bei einem Kumpel in der Herrnhuter Straße aufhielt, so Staatsanwältin Vanessa Fink in ihrer Anklageschrift. Gegen 23:00 Uhr sei Christian B. mit einem Stuhl auf sein Opfer losgegangen. Als dieses gefallen war und auf dem Rücken lag, habe Christian B. sich auf das Opfer gesetzt, mit Fäusten auf seinen Kopf eingeschlagen und den Mann gewürgt.

Schließlich soll Christian B. zu einem Kissen gegriffen und es gegen den Kopf und Hals des Geschädigten gedrückt haben, um die Luftzufuhr zu unterbinden. Dass sein Gegenüber nicht qualvoll erstickte, soll einem glücklichen Umstand geschuldet sein: Weil ein weiterer Kumpel in der Wohnung auf die seltsamen Geräusche aufmerksam wurde und eingriff, habe Christian B. seine Tötungsabsicht nicht mehr umsetzen können, so die Anklage.

Als er von seinem Opfer abließ, habe er sinngemäß noch geäußert, gerade zu allem fähig zu sein, heißt es.

Auslöser des möglichen Tatgeschehens unklar

Doch was war eigentlich der Auslöser der brutalen Tat, sollte sie so geschehen sein? Das Opfer überlebte den Angriff, erlitt Schmerzen, Atemnot, Würgemale am Hals und eine Läsion am Arm, so die Staatsanwaltschaft. Christian B. will sich nach Angaben seines Verteidigers Dr. Stephan Flemming nicht zur Sache äußern.

Doch er spricht zumindest über seine Biografie: „Ich stamme eigentlich aus einer normalen Arbeiterfamilie“, sagt er. Er sei auch kein schlechter Schüler gewesen, habe die Schule aber nach der 7. Klasse verlassen, erst verspätet seinen Hauptschulabschluss nachgeholt. Er sei auf die schiefe Bahn geraten, habe falsche Freunde kennengelernt, ein Suchtproblem entwickelt.

Die Rede ist von exzessivem Bierkonsum, aber auch Crystal, Marihuana und Heroin habe er zu sich genommen, erzählt Christian B. dem Gericht.

Potenzieller Belastungszeuge taucht zunächst nicht auf

Ob dies auch beim Hintergrund der Tatvorwürfe eine Rolle gespielt hat? Der Mann, den Christian B. beinahe getötet haben soll, ist im Prozess Nebenkläger, taucht aber zu seiner für 10:00 Uhr geplanten Zeugenaussage am Landgericht nicht auf. Seine Vernehmung wird verschoben und stattdessen ein sachverständiger Arzt angehört, mit dem der Angeklagte kurz nach dem fraglichen Vorfall Kontakt hatte.

Mit ihm habe der Verdächtige, der bereits als Beschuldigter galt, ein ganz normales Gespräch gehabt, keine Zeichen einer körperlichen Auseinandersetzung gezeigt, so der Mediziner. Doch zu dem, was sich ereignet haben soll, habe Christian B. schon damals geschwiegen.

Die Strafkammer des Landgerichts hat zur Aufklärung noch fünf Prozesstage bis 18. März anberaumt.

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