Sachsens Justiz ist überlastet. Das ist nicht neu. Viel zu viele Fälle landen vor Gericht, die eigentlich nicht dorthin gehören. Die aber auch schon im Vorfeld die Staatsanwaltschaften überlasten, sodass immer mehr Fälle gar nicht erst behandelt werden, weil Fristen überschritten wurden. Die Konsequenz: Selbst Tatverdächtige, denen schwere Delikte vorgeworfen werden, kommen wieder auf freien Fuß.
Und es wird nicht besser, wie Rico Gebhardt, justiz- und innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, nun nach einer neuen Anfrage feststellen muss.
„Meine regelmäßigen Kleinen Anfragen (zuletzt: Drucksache 8/5197) zeigen, dass Ende 2025 im Freistaat 47.584 Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte (sogenannte Js-Verfahren) offen waren“, merkt Gebhardt nach seiner jüngsten Anfrage an.
„Das ist ein Plus von knapp 1.500 in nur einem Jahr und ein neuer Extremwert. Noch Anfang der 2020er-Jahrer schwankte die Zahl um die 30.000. Obendrauf kommt im Moment noch eine Unmenge weiterer laufender Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Tatverdächtige (sogenannte UJs-Verfahren): Genau 34.022 waren es zum Jahresende – ein Plus von fast 4.000 Verfahren allein seit August 2025.“
Und es ist überhaupt nicht absehbar, dass sich das zeitnah ändern wird. Im Gegenteil: Der Verfahrensstau wird sich absehbar weiter verlängern. Die Detailauswertung von Gebhardts Kleinen Anfragen zeigt nämlich auch, dass parallel auch die Zahl der bei der Polizei laufenden Ermittlungsvorgänge – die früher oder später bei einer Staatsanwaltschaft landen werden – nach oben schnellt. Ende 2025 lag die Zahl der polizeilichen Verfahren bei über 90.000. Ende 2024 waren es „nur“ 83.000, die 2010er-Jahre hindurch pendelte der Wert um die 70.000er-Marke herum.
Wobei auffällt, dass die Zahl der offenen Vorgänge bei der Polizeidirektion Dresden mit 25.310 deutlich höher liegt als etwa in Leipzig, wo es mit 21.699 offenen Fällen deutlich weniger sind. Bei den offenen Verfahren in den Staatsanwaltschaften liegt dafür Leipzig mit 14.592 Fällen wieder vor Dresden mit 13.367 Fällen. Warum das so ist und welche Deliktfelder besonders zu dem hohen Aufkommen beitragen, hat Justizministerin Constanze Geiert nicht aufgeschlüsselt.
Der Personalabbau wird das Problem verschärfen
„Angesichts der drastischen pauschalen Personalabbau-Ziele der Staatsregierung ist eine Stärkung der Ermittlungsbehörden nicht zu erwarten“, stellt Gebhardt fest. „Ich fürchte, dass der Punkt kommt, an dem die Staatsanwaltschaften selbst in schwerwiegenden Fällen nicht mehr hinterherkommen. Dafür gibt es Anzeichen: Im Jahresverlauf mussten, wie die Justizministerin einräumte, mindestens 14 Tatverdächtige vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Mit der Bearbeitung der Verfahren war das Beschleunigungsgebot verletzt worden – ein zentrales Prinzip des Rechtsstaats.“
Eine gute Alternative wäre aus Gebhardts Sicht daher die Entkriminalisierung überkommener Vorschriften. In Sachsen geht beispielsweise seit Jahren die Zahl der Verurteilungen wegen des Erschleichens von Leistungen stark zurück, wie eine weitere von Gebhardts Kleinen Anfragen zeigt (Drucksache 8/5023).
„Der einschlägige Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs stellt unter anderem das Fahren ohne gültigen Fahrschein (,Schwarzfahren‘) unter Strafe. In Zeiten des ‚Deutschlandtickets‘ ist das nicht mehr zeitgemäß, wie nun auch die amtlichen sächsischen Justiz-Daten nahelegen“, meint Rico Gebhardt.
„Hatte es 2020 und 2021 noch deutlich über 3.000 rechtskräftige Urteile wegen Leistungserschleichung gegeben, waren es 2025 nur noch rund 1.100. Dem standen laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2024 – neuere Daten liegen noch nicht vor – mehr als 8.000 Verfahren gegenüber, die überwiegend zu nichts führen. Eine Entkriminalisierung hätte daher doppelten Nutzen: Viele sinnlose Verfahren würden gar nicht erst eingeleitet und weder Polizei, noch Staatsanwaltschaften belasten. Zudem würde endlich die unsoziale Praxis enden, dass Menschen, die eine Geldstrafe nicht begleichen können, eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgebrummt wird.“
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