Kurz und schmerzlos ging es am 28. Januar in der Ratsversammlung über die Bühne: Da beschloss der Stadtrat einstimmig die Auflösung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ (ZEG). Dass das auf die Tagesordnung kommen musste, hatte der Stadtrat zwar schon 2021 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Auflösung des Zweckverbands juristisch in die Wege zu leiten.
Aber so ein Vertrag ist schwerer aufzudröseln, als er einst im Jahre 1993 geschlossen wurde. Es ist wie nach einer misslungenen Ehe.
Denn dass der Zweckverband überflüssig wurde, hat durchaus mit einer Zweckehe zu tun, die zuletzt überhaupt nicht mehr funktionierte. Die Partner hatten sich auseinandergelebt.
Markranstädt machte auf seiner Seeseite eigene Pläne und setzte sie auch um. Leipzig übertrug die Verwaltung der Ostseite des Sees im Jahr 2003 der LeipzigSeen GmbH. Der Vertrag läuft noch bis 2027.
Aber es geht letztlich auch um Grundstücke und um die Unsicherheit der Pächter, was nun passiert, wenn die ganzen Verträge umgemodelt werden. Denn die LeipzigSeen GmbH hat ihre Verträge mit dem Zweckverband abgeschlossen, den es eigentlich mit dem schon beschlossenen Austritt der Stadt Markranstädt nicht mehr gibt, auch wenn die Verbandsversammlung die Auflösung noch offiziell beschließen muss.
Verträge bis 2027 verlängert
„In Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 13.10.2021 wurde der Geschäftsbesorgungsvertrag des Zweckverbandes mit der seine Geschäfte führenden LeipzigSeen GmbH bis zum 31.12.2027 mit der Option, dass die Stadt Leipzig für die Flächen in ihrem Stadtgebiet im Falle der vorherigen Auflösung des Zweckverbandes in den Vertrag eintritt, verlängert“, geht das Umweltdezernat auf einige der Veränderungen ein, die schon im Vorfeld des Stadtratsbeschlusses in die Wege geleitet werden mussten.
„In Folge konnte die Leipzig Seen GmbH auch die Verträge mit den bestehenden Mietern und Pächtern (div. Gewerbe und Bungalows) bis zum 31.12.2027 verlängern und fortsetzen. Auf dieser Grundlage konnten sich die beiden Mitglieder voll auf die Auflösung des Zweckverbandes konzentrieren und – durch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer fachkundig beraten – dass nun vorliegende Modell zur Verbandsauflösung erarbeiten und mit den Rechtsaufsichtsbehörden abstimmen.
Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat am 06.11.2025 mit seinen Beschlüssen 2025/BV/188 und -189 bereits der Auflösung des ZEG und dem Abschluss der Auseinandersetzungsvereinbarung zugestimmt.Die Verbandssatzung wurde in der Verbandsversammlung am 14.11.2025 so angepasst, dass bei der Auseinandersetzung über das Verbandsvermögen auch das Verhältnis der geleisteten Verbandsumlagen berücksichtigt wird und somit für die Stadt Leipzig nicht nachteilig ist.
Nun gilt es, den erreichten Kairos zu nutzen: Nur durch Beschluss der Auflösung des Zweckverbandes durch die Verbandsversammlung spätestens im März 2026 kann der bis zum 30.06.2026 angestrebte Vollzug abgesichert werden. Hierfür ist die unverzügliche Genehmigung durch die Ratsversammlung notwendig.“
Diese „unverzügliche Genehmigung“ gab es dann am 28. Januar, als die Ratsversammlung der Vorlage zustimmte.
Und so ganz nebenbei gab das Umweltdezernat in seiner Vorlage auch zu, dass das Verbandskonstrukt nicht nur die Markranstädter verärgert hatte, sondern auch die Entwicklungen am Ostufer des Sees bis heute behindert hat: „Mit der Auflösung des Zweckverbandes erlangt die Stadt Leipzig unmittelbaren Einfluss und Eigentum an die im Schwerpunktgebiet Grünau liegenden Grünflächen und Liegenschaften und kann diese so zukünftig besser schützen und entwickeln.“
Die Stadt kann jetzt nicht mehr auf einen nicht funktionierenden Zweckverband verweisen, wenn auf Leipziger Seite des Kulkwitzer Sees nichts vorangeht.
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