Ende Januar sorgte ein regelrechtes Fassadengrün-Massaker in der Thomasiusstraße 6 für Aufregung. Zwischen Elstermühlgraben und den Gebäuden der Thomasiusstraße befindet sich hier ein kleiner Platz mit Stadtbäumen und Bänken. An Hitzetagen ein Ort, um Luft zu holen – vor allem für ältere Menschen. Grund dafür war der jahrzehntealte Efeu an der Hausfassade. Doch ohne Genehmigung der Stadt wurde das wertvolle Fassadengrün zerstört. Während das Umweltdezernat gleichzeitig im Stadtrat heile Welt verkündete.

„Die grüne Oase am Rande der Innenstadt bot aufgrund ihres Alters und Umfangs einen wichtigen Lebensraum für Vögel und Insekten, kühlte das Gebäude und trug maßgeblich zur Klimaanpassung bei. Genau das, was wir in Zeiten der Klimakrise dringend brauchen und schützen müssen“, beschreibt der Leipziger Ökolöwe das Problem.

Mit dem Klimawandel heizt sich auch das Leipziger Stadtgebiet immer weiter auf. Und nicht nur die Umweltverbände, auch die Ratsfraktionen kämpfen darum, dass die Stadt alles unternimmt, um zum Beispiel mit Fassadenbegrünungen die Hitze in der Stadt zu lindern.

„Jetzt liegt hier Schnee. Durch die Kälte halten sich kaum Menschen und Vögel auf. Für Hauseigentümer und Baufirmen der perfekte Zeitpunkt, den Efeu illegal zu entfernen“, beschreibt der Ökolöwe das Drama am Elstermühlgraben.

„Anwohner/-innen alarmierten uns, aber da war es schon zu spät: Das Blattwerk der haushohen Kletterpflanze wurde entfernt, die Stämme durchgesägt. Eine der größten und ältesten Fassadenbegrünungen Leipzigs vernichtet.“

So sah die efeubegrünte Giebelwand in der Thomasiusstraße vorher aus. Foto: Ökolöwe Leipzig
So sah die efeubegrünte Giebelwand in der Thomasiusstraße vorher aus. Foto: Ökolöwe Leipzig

Der Ökolöwe habe sofort reagiert und Anzeige erstattet. Kletterpflanzen dieser Höhe fallen unter die Baumschutzsatzung, Eingriffe sind nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Die lag nicht vor. Entsprechend hat der Ökolöwe umgehend Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig gestellt.

Der Fall in der Thomasiusstraße ist kein Einzelfall. Er steht – so der Ökolöwe – beispielhaft für eine besorgniserregende Entwicklung. „Immer öfter müssen wir Ökolöwen als Anwalt der Natur einschreiten. Notfalls mit rechtlichen Mitteln. Diese Auseinandersetzungen sind zeit- und kostenintensiv.“

Eine Anfrage im Stadtrat

Am 28. Januar beantwortete das Umweltdezernat im Stadtrat auch eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen, die von der Zerstörung des wertvollen Efeus in der Thomasiusstraße noch nichts wusste. Sie wollte eigentlich nur wissen, ob Leipziger Hausbesitzer überhaupt die Möglichkeit nutzen, Anträge für eine Fassadenbegrünung zu stellen.

Und tatsächlich nutzen Leipziger Hausbesitzer diese Möglichkeit, wie das Amt für Stadtgrün und Gewässer mitteilt: „In den Jahren 2024 und 2025 wurden insgesamt 15 Gestattungsverträge zur Fassadenbegrünung unter Nutzung des Randbereichs von Gehwegen abgeschlossen. Zusätzlich befinden sich derzeit 17 weitere Anfragen in Bearbeitung, da hierfür noch notwendige Zuarbeiten seitens der Antragstellenden ausstehen.

Bei allen bewilligten Vorhaben handelt es sich um eine ebenerdige Bepflanzung. Aus Gründen der Verkehrssicherung wird aktuell ausschließlich diese Form zugelassen.

Insgesamt wurden drei Anträge abgelehnt. Die Ablehnungsgründe lagen vor allem in einer unzureichenden Restgehwegbreite. Die Restgehwegbreite sollte immer größer als 2 m sein, sie darf jedoch nicht die 1,50 m unterschreiten. Weiterhin wurden Anträge abgelehnt, welche eine Nutzung von Pflanzgefäßen statt einer ebenerdigen Bepflanzung vorsahen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind zusätzlich die Maßgaben des Denkmalschutzes im Einzelfall zu berücksichtigen.“

Dabei kommt oft nur die Giebelseite eines Hauses für eine Begrünung infrage, weil Eingriffe in den Fußweg möglichst vermieden werden sollen, wie das Amt für Stadtgrün und Gewässer mitteilte: „Die Anlage eines hauswandseitigen Streifens ist nicht genehmigungsfähig, da bauliche Eingriffe in den Gehwegbelag möglichst zu vermeiden sind. Ausnahmen bilden bauliche Eingriffe zur Schaffung von punktuellen ebenerdigen Pflanzgruben für Fassadenbegrünung.“

Zerschnittene Efeuranken in der Thomasiusstraße 6. Foto: Ökolöwe Leipzig
Zerschnittene Efeuranken in der Thomasiusstraße 6. Foto: Ökolöwe Leipzig

Dabei kann der Antrag auf eine Fassadenbegrünung inzwischen niedrigschwellg elektronisch gestellt werden. In der Regel gibt es dann eine Gestattungsvereinbarung zwischen Stadt und Hausbesitzer, um das Ganze rechtlich zu regeln.

Retten, was zu retten ist

Umso größer ist natürlich das Entsetzen, wenn ein Hauseigentümer einfach die kalte Jahreszeit nutzt, um einen jahrzehntalten Efeubewuchs kappen zu lassen. Dabei ist das Blattwerk im unteren Bereich vollständig entfernt und sind die Stämme durchtrennt worden. Damit bekommt die Pflanze keine Nährstoffe mehr und wird oberhalb dieses Schnitts unweigerlich absterben.

Um zumindest das zu retten, was aktuell überhaupt noch zu retten ist, fordert der Ökolöwe – neben der konsequenten Ahndung der Tat – ein sofortiges Pflegemoratorium für die abgeschnittenen Wurzelbereiche und Stümpfe durch wöchentliches Gießen der Wurzelzone sowie fachgerechte Nachbehandlung zur Förderung der Neuauswurzelung unter fachlicher Aufsicht.

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