Als hätte es die Landesdirektion Sachsen darauf angelegt, veröffentlichte sie ihre Allgemeinverfügung zur Schiffbarmachung des Cospudener Sees Mitte Dezember, also mitten in der Zeit, in der eigentlich alle schon im Weihnachtsstress sind. Aber Umweltverbände haben bei solchen Vorgängen das Recht zum Einspruch. Und das hat der Leipziger Ökolöwe auch genutzt. Aber: Das macht jede Menge Arbeit, damit die Einwände hieb- und stichfest sind.
Am Mittwoch, dem 7. Januar, meldete der Ökolöwe e.V. nun, dass er noch fristgerecht Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung der Sächsischen Landesdirektion eingelegt hat, die den Cospudener See ab 1. Februar 2026 unbeschränkt für Motorboote freigeben sollte.
Durch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wird der Cossi zunächst nicht für motorisierte Boote schiffbar sein, merkt der Ökolöwe dazu an.
„Wir Ökolöwen kämpfen weiter gegen Motorboote auf dem Cossi und haben am Montag offiziell Widerspruch eingelegt“, erklärt Tino Supplies, Geschäftsführer des Ökolöwe e.V. „Die Entscheidung des Freistaates ist eine Katastrophe für unseren Cossi und ein Schlag ins Gesicht von über 10.000 Bürger/-innen, die unsere Petition gegen Motorboote unterzeichnet haben.“
Trotz der Widerspruchsfrist ausgerechnet über die Weihnachtsfeiertage hat das Team des Ökolöwe e.V. lieber Überstunden gemacht, um den Widerspruch rechtzeitig einzureichen.
Eine Verfügung mit Schwachstellen
„Erste Analysen der Allgemeinverfügung deuten bereits auf Schwachstellen hin“, erklärt Božena Nawka, Umweltpolitische Sprecherin des Ökolöwe e.V. „Wir gehen davon aus, dass der Cospudener See ab Februar nicht unbegrenzt für Motorboote befahrbar sein wird.“
Der Verein will auch alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den beliebten Naherholungsraum vor Motorenlärm und Umweltbelastung zu schützen. Die beiden Kommunen Markkleeberg und Leipzig, auf deren Gebiet der Cospudener See liegt, hatten schon 2024 deutlich gemacht, dass sie gegen eine Schiffbarmachung des beliebten Badesees sind.
Ein Wassergesetz für Motorbootbesitzer
Dass eine solche Schiffbarkeitserklärung, die eigentlich nur für richtige Wasserstraßen – also große, schiffbare Flüsse – Sinn macht, in Sachsen überhaupt möglich ist, hat mit dem 2013 zuletzt geänderten Sächsischen Wassergesetz zu tun, in dem die damalige Landesregierung extra einen Paragrafen zur Schiffbarmachung der sächsischen Tagebauseen einfügte.
Ein Winkelzug, der nichts mit der eigentlichen wirtschaftlichen Wasserschifffahrt zu tun hat, dafür eine Menge mit dem Interesse reicher Motorbootbesitzer, auf allen sächsischen Tagebauseen ihr Boot zu Wasser lassen zu dürfen, ohne dabei extra Anträge bei den zuständigen Unteren Wasserbehörden stellen zu müssen.
Ein klassischer Fall von dem, was gewisse Parteien so gern „Entbürokratisierung“ nennen. Was aber letztlich nur eine Entmündigung der vor Org verantwortlichen Kommunen ist. Und eigentlich verkauft werden könnte unter dem Slogan: „Freie Fahrt für Motorbootbesitzer.“
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Keine Kommentare bisher
Der Widerspruch ist sehr verdienstvoll. Eine generelle Motorboot-Genehmigung möge bitte nicht zustande kommen.