Vielleicht braucht es im Leipziger Stadtrat eine neue Form des „Berichts des Oberbürgermeisters“. Denn seit Jahren beauftragt der Stadtrat Oberbürgermeister Burkhard Jung damit, im Bund oder bei der sächsischen Staatsregierung vorstellig zu werden, um Regelungen, die für Leipzig nachteilig sind, anzusprechen und auf Änderung zu drängen.
Man erfährt nur nie, was bei diesen Gesprächen herausgekommen ist. Obwohl die Ergebnisse eindeutig in die Öffentlichkeit gehören. Auch dann, wenn sich Minister in Dresden stur stellen. Aktuelles Thema: die Schiffbarmachung des Cospudener Sees. Sollte der OBM da nicht …?
Natürlich kann die Auskunft des Oberbürgermeisters oft nur lauten: „Es ist nichts dabei herausgekommen. Die Beamten im Ministerium stellen sich stur.“
Wie beim Sächsischen Wassergesetz von 2013, in das die damals regierenden Fraktionen von CDU und FDP die völlig sinnfreie Schiffbarmachung der sächsischen Tagebauseen hineingeschrieben haben. Schiffbarkeit aber betrifft eigentlich nur die Wirtschaftsschifffahrt auf den großen Flüssen. Auf den Tagebauseen aber geht es um „Freie Fahrt für Motorbootkapitäne“. Etwas, was am Beispiel Cospudener See weder die angrenzende Stadt Markkleeberg will, noch die Stadt Leipzig, der der Nordteil des Sees gehört.
Und so fragen sich die Grünen im Leipziger Stadtrat zu Recht, was denn nun bei den vom Stadtrat beauftragten Gesprächen des OBM mit der sächsischen Staatsregierung im Fall Cospudener See herausgekommen ist.
Erfolglose Gespräche?
„Bereits im Jahr 2023 haben wir mit unserem Antrag VII-A-09241-NF-03 dafür geworben, dass sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat für eine Novellierung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung einsetzt, damit die Beschränkung auf bestimmte Wasserfahrzeuge auf dem Cospudener See fortgeführt werden kann“, stellt die Grünen-Fraktion im Leipziger Stadtrat in einem entsprechenden Antrag für die Ratsversammlung fest.
„Beschlossen wurde der Antrag dann im Juni 2024 in der Form des SPD-Änderungsantrages, wonach der Stadtrat seine ablehnende Haltung zur Zulassung von Motorbooten auf dem Cospudener See bekundet hat. Die Stadt sollte diesbezüglich ‚alle möglichen und nötigen Schritte‘ unternehmen. Dies war leider nicht erfolgreich, sodass wir unsere damalige Forderung erneuern wollen.“
Das „nicht erfolgreich“ bezieht sich freilich nicht auf mögliche Gespräche des OBM mit der Staatsregierung, das Wassergesetz von 2013 zu ändern, sondern auf die von der sächsischen Landesdirektion im Dezember 2025 angekündigte Allgemeinverfügung zur „Feststellung der Fertigstellung des Cospudener Sees“, die erklärt, dass der nördliche Teil des Cospudener Sees für die Schifffahrt freigegeben ist.
„Über 10.000 Menschen haben die Petition des Ökolöwen Leipzig gegen Motorboote auf dem Cospudener See unterschrieben. Der Ökolöwe hat Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung eingelegt, sodass die Allgemeinverfügung vorerst unwirksam ist. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass eine Einschränkung des Motorbootverkehrs nicht im Rahmen des FdF-Verfahrens, sondern nur durch Änderung der grundsätzlichen Regelungen erfolgen kann“, stellt die Grünen-Fraktion in ihrem Antrag fest.
Hier geht es auch um Naturschutz
Möglicherweise war der Beschluss von 2024 einfach zu allgemein gehalten. Das müsse dann wohl konkreter werden, stellt der Grünen-Antrag fest: „Wir fordern den Oberbürgermeister auf, sich für eine Änderung der Schifffahrtsverordnung auf Landesebene einzusetzen, um den Natur- und Artenschutz im südlichen Bereich des Sees gerecht zu werden und auch um den Charakter des Naherholungsgebietes für viele Leipziger*innen zu erhalten.“
Es gehe hier um geschützte Vögel und Pflanzen. „Gleichzeitig befindet sich etwa die Hälfte des Cospudener Sees im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald, ein Teil der Seefläche wird vom Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald umschlossen. Für viele Vogelarten ist dies eines der bedeutendsten Rast-, Nahrungs- und Brutgebiete Sachsens, wobei der Cospudener See eine wichtige Rolle spielt“, heißt es im Antrag.
„Durch bevorstehenden Motorlärm und Verschmutzungen drohen all diese Errungenschaften zu kippen und die wichtigen geschützten Arten gestört und vertrieben zu werden. Da Anpassungen bezüglich des bestehenden Landschaftsschutzgebiets dem Verwaltungsstandpunkt zum o.g. genannten Antrag nur über den Landkreis Leipzig erfolgen können, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, dementsprechend aktiv zu werden, um den notwendigen Artenschutz durch Einschränkung des Motorbootsverkehrs zu gewährleisten.“
Also solle sich der OBM „gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine Novellierung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung“ einsetzen, „um eine Beschränkung auf bestimmte Wasserfahrzeuge auf dem Cospudener See gemäß der Regelungen vor Feststellung der Fertigstellung des Cospudener Sees (FdF) zu ermöglichen“.
Und „sich beim Landkreis Leipzig dafür ein(…)setzen, die Festsetzungen des Landschaftsschutzgebiets Leipziger Auwald auf Leipziger Flur im Bereich des Cospudener See sowie eine Ausweitung des LSG ‚Leipziger Auwald‘ auf Leipziger Flur bis zur südlichen Stadtgrenze (Nordstrand Zwenkauer See)“ auszuweiten.
Und dann wäre ein Bericht in der Ratsversammlung sinnvoll, in der der OBM dann erklärt, wer da eigentlich blockiert und die Interessen vieler Leipziger einfach ignoriert. Und mit welchen Argumenten. Das würden auch die aktiven Umweltverbände in Leipzig gern erfahren, die auf das Agieren der Landesdirektion in dieser Frage schon mit ziemlicher Skepsis schauen.
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