Da hatte Linke-Stadtrat Michael Neuhaus durchaus seinen Spaß, als am 28. Februar der Antrag der Linksfraktion „Mehr Grün in die Quartiere – Fassadenbegrünung fördern“ zum Aufruf kam. Denn Fassadenbegrünung wurde von der Stadt bislang nicht gefördert. Und vor einem Jahr scheiterte die Linksfraktion daran, die Fassadenbegrünung mit ins Förderprogramm zur Dachbegrünung zu bekommen. Und siehe da: Es geht doch.

Denn genau mit diesem Vorschlag reagiert das Amt für Umweltschutz jetzt auf den Antrag der Linksfraktion, Reste aus der Gründachförderung von 2023 im Jahr 2024 für Fassadenbegrünung umzuwidmen.

Was durchaus Sinn ergibt, denn immer mehr Hauseigentümer bekommen nicht nur mit, dass die Stadt Hausbegrünung tatsächlich fördert. Sie sehen auch den Sinn darin. Denn Begrünung – ob nun auf dem Dach oder an der Fassade – kühlt das Gebäude. Und das macht in Zeiten zunehmender Hitzeperioden natürlich den Unterschied. Die Stadt muss sich den zunehmenden Hitzebelastungen anpassen. Und begrünte Häuser sind dabei ein gutes Instrument.

Ganz zu schweigen davon, dass die Mittel zur Dachbegrünung 2023 gar nicht ausgeschöpft wurden. Nur 186.000 Euro wurden von Antragstellern aus dem mit 500.000 Euro ausgestatteten Programm abgerufen, erzählte Michael Neuhaus in seiner Rede im Stadtrat. 300.000 Euro nahm die Stadt dann einfach, um die Begrünung des Daches des Gewandhauses zu finanzieren. Was, so Neuhaus, ja nicht Sinn des Förderprogramms wäre.

Die Antragszahlen steigen

Das Amt für Umweltschutz nannte dann in seiner Stellungnahme zum Linke-Antrag etwas andere Zahlen. Denn 2024 ist die Zahl der Anträge aus der Gründachförderung deutlich angestiegen: „Eine Übertragung von 50.000 € im Jahr 2024 aus der Gründachförderung des AfU ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Es liegen bereits jetzt Anträge zur Förderung von langfristig geplanten Gründachprojekten im Jahr 2024 mit einem Fördervolumen von 360.000 € vor.

In den zurückliegenden Jahren war zu erkennen, dass das Fördervolumen für kurzfristig gestellte Anträge stetig zugenommen hat. Dieser Effekt, der offensichtlich auf eine zunehmende Bekanntheit der Förderrichtlinie zurückzuführen ist, war auch in anderen Großstädten, die eine Gründachförderung aufgelegt haben, zu beobachten. Die jüngste Novellierung der Gründachförderung hat das ihre dazu beigetragen.

Im laufenden Jahr entfiel ein Fördervolumen von ca. 200.000 € auf kurzfristig beantragte Projekte. Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass die für kurzfristige Beantragungen verbleibende Mittel in Höhe von 140.000 € nicht ausreichen werden.“

Da ist die Fassadenbegrünung noch immer nicht drin. Aber da war sogar Neuhaus baff, dass die Verwaltung tatsächlich ihre Meinung ändern kann.

Dach und Fassade in einer Förderrichtlinie

„Um dennoch die Option auf eine Förderung von Fassadenbegrünung im Jahr 2024 offen zu halten, schlägt die Verwaltung abweichend von den Ausführungen in VII-A-08846-VSP-01 vor, die Gründachförderrichtlinie um den Fördertatbestand der Fassadenbegrünung zu erweitern. Eine entsprechend novellierte Fassung kann im 1. Quartal 2024 vorgelegt werden.

Nach einer solchen Änderung können die Fördergelder extrem flexibel entweder für Dachbegrünung oder Fassadenbegrünung eingesetzt werden. Dies ist auch eine gute Perspektive für den Fall, dass die kurzfristige Nachfrage nach der Förderung von Dachbegrünungen sich nicht in dem Maße einstellt, wie angenommen“, stellt das Amt für Umweltschutz in Aussicht.

Womit die Linksfraktion genau das bekommt, was sie 2023 beantragt hatte und was das Amt für Umweltschutz damals noch abgelehnt hatte.

Und das Amt bestätigt sogar, dass das nun einmal der einfachste Weg ist: „Ein nicht zu unterschätzender positiver Effekt ist die Bürgerfreundlichkeit des Verfahrens. Den interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird die Förderung von Gebäudebegrünungsmaßnahmen aus einer Hand angeboten. Sie müssen sich nur mit einer Förderrichtlinie befassen.“

Womit zwar eine neue Förderrichtlinie kommt, aber noch kein Geld für Fassadenbegrünung eingestellt ist.

Also schlägt das Amt für Umweltschutz vor: „Die Verwaltung prüft im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/26, inwieweit 50.000 € für die Fassadenbegrünung bereitgestellt werden können.“

Und da das alles logisch ist, stellte Michael Neuhaus den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung, der dann tatsächlich nur von den elf völlig Unbelehrbaren in der Ratsversammlung abgelehnt wurde.

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