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„Medienvielfalt ist einer der wichtigsten Faktoren, damit Medien ihren Auftrag der Meinungsbildung erfüllen. Für die SLM ist es daher von großer Bedeutung, dass die Programme ausgewogen sind und alle wesentlichen Meinungsrichtungen zum Ausdruck kommen. Die Schaffung von möglichst optimalen Versorgungsbedingungen für die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter in Sachsen ist ein wichtiges Ziel der Förderpraxis der SLM“, beschreibt die Sächsische Landesmedienanstalt den Kern ihrer Arbeit.
Dafür bekommt sie jedes Jahr einen Anteil aus den Rundfunkgebühren. Doch seit einiger Zeit gibt es Kritik. Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag will das mit einer Gesetzesinitiative ändern.
Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) steht – wie hier in der „Sächsischen Zeitung“ – immer wieder in der Kritik – unter anderem wegen vergleichsweise hoher Gehälter und enormer Rücklagen für den Erwerb einer Eigentumswohnung im Dienstgebäude, die gar nicht zum Verkauf steht. Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag will die Landesanstalt deshalb zu mehr Transparenz verpflichten und legt dazu jetzt einen Gesetzesentwurf vor (Drucksache 8/7826).
„Die Landesmedienanstalt muss sich vom Vorwurf der Geldverschwendung befreien“, betont die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Luise Neuhaus-Wartenberg. „Sie sollte deshalb ein Interesse daran haben, dass unser Gesetzentwurf beschlossen wird. Neben hohen Immobilienkosten wird vor allem der Haustarifvertrag kritisiert, weil er ebenso wie die Vergütung des Geschäftsführers über dem Gehaltsniveau des öffentlichen Dienstes liegt.“
Die Kritik des Sächsischen Rechnungshofs
Das bemängelte im Oktober 2025 auch der Sächsische Rechnungshof (Drucksache 8/4916), der die Finanzentwicklung der SLM für die Jahre 2015 bis 2022 untersucht hatte.
„Die beitragsfinanzierten Medienangebote sind eine tragende Säule der Demokratie, für deren Erhalt wir kämpfen. Der teils kritischen Stimmung ihnen gegenüber lässt sich nur mit maximaler Transparenz begegnen“, bringt es Luise Neuhaus-Wartenberg auf den Punkt.
„Wir wollen die Öffentlichkeits- und Transparenzstandards, die für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gelten, ins Sächsische Privatrundfunkgesetz übernehmen. Sie gelten insbesondere für MDR, ZDF und Deutschlandradio. Diese Maßgaben hat der Landtag mit den Rundfunkstaatsverträgen regelmäßig bestätigt. Weil auch die Landesmedienanstalt aus Rundfunkgebühren sowie aus Haushaltsmitteln finanziert wird, sollten diese Regeln auch für sie gelten. Unseren Formulierungen liegen die Staatsverträge zugrunde.“
So soll der Gesetzesvorschlag regeln, dass der Medienrat und die SLM-Versammlung grundsätzlich öffentlich tagen, ihre Zusammensetzung, Tagesordnungen und Anwesenheitslisten sowie die Sitzungsergebnisse veröffentlicht werden. Ein jährlicher Geschäftsbericht und der geprüfte Jahresabschluss sollen ebenfalls offengelegt werden. Transparent zu machen seien ferner die Tarifstrukturen sowie außer- und übertarifliche Vereinbarungen.
Mehr Kontrolle über die Finanzen
„Der Medienrat muss künftig alle Bezüge kontrollieren“, erklärt die Landtagsabgeordnete. „Dabei hat er dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen und sich an den Regelungen des für den Öffentlichen Dienst der Länder geltenden Tarifvertrages orientieren.‘ Mithin setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Rechnungshofes um. Die Gehaltsstrukturen sowie die Bezüge der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers sollen an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder angeglichen werden.“
Nach Auffassung der Fraktion Die Linke wäre es höchste Zeit und rechtlich geboten, die Geltung der grundlegenden Öffentlichkeits- und Transparenzstandards, die für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gelten, und die entsprechende Anwendung auch auf die Sächsische Landesmedienanstalt als Anstalt des öffentlichen Rechts, die aus Rundfunkbeiträgen und öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert wird, zu übertragen, heißt es in der Erläuterung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich jetzt die anderen Fraktionen im Landtag eine Meinung bilden müssen.
Der Vorstoß sollte bei der Mehrheit durchaus auf ein positives Echo stoßen. Denn gerade wenn es um die öffentlich-rechtlichen Medien geht und die aus den Rundfunkgebühren finanzierten Landesmedienanstalten, ist Transparenz das Gebot der Stunde.
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