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Eigentlich ist es nicht zwangsläufig, dass eine Partei auch auf kommunaler Ebene die Volten mitmachen muss, die ihre Partei in der Bundesregierung vollzieht. Zum Beispiel mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem die Merz-Regierung den Bürgern suggeriert, es wäre noch immer sinnvoll, Geld in fossile Heizsysteme zu investieren. Zu einer Zeit, in der internationale Konflikte längst auch Konflikte um fossile Energieträger sind und die Preise am Weltmarkt durch die Decke gehen.
Die CDU-Fraktion im Leipziger Stadtrat versuchte nicht nur, mit einem Antrag die Quartiersgesellschaft LQEG, die den Fernwärmeausbau managen soll, wieder zu canceln. Sie stellte auch eine dicke Anfrage, die die komplette Leipziger Wärmeplanung infrage stellte.
Diese Anfrage wurde am 3. September gleich nach der Abstimmungsniederlage der CDU-Fraktion zur LQEG aufgerufen. Doch sichtlich sah sich nicht einmal der Fraktionsvorsitzende der CDU, Michael Weickert, noch animiert, dazu eine neue Debatte aufzumachen.
Tatsächlich ließ die Antwort des Referats Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz nichts an Klarheit zu wünschen übrig.
Sie erklärte sehr deutlich, warum Leipzig – früher als viele andere deutsche Städte – in die Wärmeplanung eingestiegen ist. Und warum gerade die von der CDU-Fraktion so infrage gestellte Fernwärme-Anbindung neuer Stadtquartiere ein sinnvoller Weg ist, die Wärmeversorgung der Stadt auch dann zu sichern, wenn fossile Brennstoffe einfach immer teurer werden oder gar nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
Hält die Stadt Leipzig auch unter den künftig deutlich technologieoffeneren bundesrechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin an der prioritären Fernwärmeversorgung für die dichter besiedelten innerstädtischen Gebiete fest?
Ja, die Fernwärme bleibt im Allgemeinen für hochverdichtete innerstädtische Räume langfristig die robusteste, sicherste und wirtschaftlichste Lösung. Die Versorgung von Gebieten mit hohen Wärmedichten, die Nutzung bestehender Infrastruktur sowie die Möglichkeit, erneuerbare Wärme und Abwärme systemisch zu erschließen, macht sie zu einem wesentlichen Baustein der Leipziger Wärmeversorgung und zur bevorzugten Lösung für dicht besiedelte innerstädtische Gebiete.
Technologieoffenheit bedeutet nicht, dass jede Technologie an jedem Standort gleichermaßen sinnvoll ist. Gleichzeitig wäre es volkswirtschaftlich ineffizient, dauerhaft parallele Infrastrukturen der Wärmeversorgung mit teils sinkender Auslastung zu betreiben. Die räumliche Differenzierung des Wärmeplans bleibt daher fachlich richtig.
Welche Auswirkungen erwartet die Stadt auf die Wirtschaftlichkeit und den weiteren Ausbau des Leipziger Fernwärmenetzes?
Das GModG ist ein sehr wichtiges, aber nicht das alleinige Gesetz, das die Wirtschaftlichkeit des Fernwärmeausbaus bestimmt. Die Bundesregierung hat soeben erst die Eckpunkte des Wärmenetzpakets vorgelegt und mit diesem untermauert, dass der Wärmenetzausbau eine zentrale Säule auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist.
Isoliert betrachtet erhöht das GModG kurzfristig das wirtschaftliche Risiko des Fernwärmeausbaus. Der Fernwärmeausbau erfordert hohe Vorabinvestitionen und ausreichend hohe Anschlussquoten. Wenn Eigentümer möglicherweise Heizungswechsel aufschieben oder erneut Gas- und Hybridheizungen wählen, könnten sich die angestrebten Anschlussquoten später einstellen. Weitere Anpassungen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen könnten dem jedoch entgegenwirken.
In jedem Fall dürfte sich die Wettbewerbsposition dekarbonisierter Fernwärme langfristig verbessern, da fossile Heizungen zunehmenden Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe sowie CO₂-, Brennstoff- und Infrastrukturkosten unterliegen. Zudem hat die in lokalen Quellen erzeugte Fernwärme die Möglichkeit, Verbraucher von internationalen Marktrisiken des Erdgases zu entkoppeln. Das alles spricht, wie im Wärmeplan abgeleitet, für einen deutlichen Ausbau der bestehenden Fernwärmeinfrastrukturen.
Rechnet die Stadtverwaltung infolge des GModG mit einem Rückgang geplanter Fernwärmeanschlüsse zugunsten individueller Heizlösungen (z. B. Gas-Hybridheizungen oder Wärmepumpen)?
Eigentümer haben die Möglichkeit, bestehende Gasheizungen länger zu nutzen oder bei Defekten zunächst Reparatur- und Übergangslösungen zu wählen. Ob dies tatsächlich den Anreiz zum Anschluss an die Fernwärme senkt, bleibt abzuwarten, schließlich hängt die Wahl für eine Heiztechnologie von vielen Faktoren ab (Wirtschaftlichkeit, Zukunftsperspektive, Aufwand, Beitrag zum Klimaschutz etc.).
Selbst wenn kurzfristig das Interesse an Fernwärmeanschlüssen zurückgehen könnte, so ist jedoch eher von einer Verzögerung als von einer dauerhaften Nichtnachfrage nach Fernwärme auszugehen. Der langfristige Bedarf an klimaneutraler und wirtschaftlich tragfähiger Wärmeversorgung bleibt aus Sicht der Stadtverwaltung jedoch bestehen.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Stadtverwaltung für bereits laufende oder geplante Investitionen der Leipziger Stadtwerke in den Fernwärmeausbau?
Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch den Ausbau und die Transformation der Fernwärme muss und sollte aufgrund des gesetzlichen Zieljahres 2045 und dem Zieljahr 2038 der Stadt Leipzig unter den von städtischer und kommunalwirtschaftlicher Seite beschlossenen Rahmenbedingungen fortgesetzt werden.
Der Netzausbau wird sich unter Umständen noch stärker nach Wärmedichte, Anschlusswahrscheinlichkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit ausrichten müssen, damit Investitionen und Kundenakquise noch enger miteinander verzahnt sind. Im Allgemeinen ist jedoch von weiter steigenden Investitionen und damit verbundenem erhöhten Finanzbedarf auszugehen.
Welche Auswirkungen erwartet die Stadt Leipzig auf Mieterinnen und Mieter hinsichtlich der künftigen Wärme- und Nebenkosten? (Die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf weisen selbst aus, dass mit keinen relevanten Änderungen für Mieter hinsichtlich der Nebenkosten zu rechnen ist)
Die Aussage, mit dem GModG seien keine relevanten Veränderungen der Nebenkosten verbunden, greift langfristig zu kurz. Ab 2028 werden bei neu eingebauten fossilen Heizungen bestimmte Gasnetz-, CO₂- und sonstige Brennstoffkosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Damit trägt künftig nicht mehr allein der Mieter die laufenden Kostenrisiken, ein relevanter Teil verbleibt beim Eigentümer. Inwieweit der Eigentümer die höheren Kosten perspektivisch an den Mieter über Mieterhöhungen weitergeben wird, bleibt abzuwarten.
Für Investitionsentscheidungen sollte deshalb nicht der heutige Gaspreis maßgeblich sein, sondern die Frage, welche Wärmeversorgung über die gesamte Nutzungsdauer die geringsten und verlässlichsten Gesamtkosten für Eigentümer und Mieter verursacht.
Diese volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung, die im Wärmeplan angestellt wurde, zeigt, dass in geeigneten Gebieten eine dekarbonisierte Fernwärme hierbei langfristig deutliche Vorteile bieten kann. Insbesondere die Einbindung von lokalen Wärmequellen wie Solarthermie oder Abwärme reduzieren Brennstoffpreisrisiken deutlich.
Wie bewertet die Stadtverwaltung die im GModG vorgesehene stärkere Offenheit gegenüber Gas- und Hybridheizungen vor dem Hintergrund der Leipziger Klimaschutzziele?
Das GModG schafft kurzfristig mehr Wahlfreiheit. Das gesetzliche Ziel des GModG mit einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2045 bleibt allerdings unverändert. Eine heute neu eingebaute Gasheizung kann 2040 oder 2045 noch betrieben werden, muss dann jedoch mit hohen beziehungsweise vollständig klimaneutralen Brennstoffanteilen versorgt werden.
Damit entsteht eine verzögerte Wirkung. Das Gesetz erhöht bei einer verzögerten Transformation den Handlungs- und Investitionsdruck bei Gesetzgeber und Bevölkerung in den 2030er- und 2040er-Jahren.
Gesamtbewertung: Das GModG stärkt die Leipziger Wärmeplanung. Je größer die individuelle Technologieoffenheit, desto wichtiger wird eine langfristige Infrastrukturplanung. Kurzfristig werden Fernwärme, Wärmepumpe, Gas und Hybridlösungen stärker miteinander konkurrieren.
Langfristig bleiben jedoch die entscheidenden Rahmenbedingungen bestehen – Klimaneutralität spätestens 2045, steigende Anforderungen an fossile Heizsysteme, die Kosten klimaneutraler Brennstoffe und die wirtschaftliche Notwendigkeit, parallele Infrastrukturen zu vermeiden.
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