Bei der jetzigen Arbeit der schwarz-roten Koalition ist immer wieder erstaunlich, wie sehr strukturelle und technologische Sachverhalte ideologiebetrieben verkompliziert und damit bürokratisch aufgebläht werden. Dabei werden die Auswirkungen dieser Änderungen an Gesetzen zu oft nicht mitberücksichtigt bzw. machen die gesetzlichen Regelungen noch komplizierter und unübersichtlicher.
Nehmen wir als aktuelles Beispiel die Überarbeitung des alten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von den Vorgängerregierungen, mit laufenden Änderungen als Vorlage für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG).
Die 65‑Prozent-Regel aus dem GEG, dass neu eingebaute Heizungen mit einem Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien zu betreiben sind, wird entsprechend der Einigung von Ostern 2026 gestrichen. Mit dieser Änderung wäre es nun wieder möglich, neben einer Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasseheizung und hybriden Heizungsmodellen auch Gas- oder Ölheizungen einzubauen, zur vermeintlichen Technologieoffenheit.
Wenn aber weiter Gas- oder Ölheizungen betrieben werden, kann der Kohlenstoffdioxidausstoß in den Jahren bis 2045 nicht in dem erforderlichen Umfang reduziert werden. Denn die EU hat sich im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 verpflichtet, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % zu reduzieren und bis 2045 klimaneutral zu werden, um die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen. Zu diesen Zielen bekennt sich auch weiterhin diese CDU/CSU‑SPD‑Koalition.
Um diese Klimavereinbarungen irgendwie einzuhalten, fiel den Koalitionären aber nichts Besseres ein, als dass die ab 2026 neu eingebauten Gas- oder Ölheizungen ab dem Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe, wie Biomethan oder grüner synthetischer Kraftstoffe, betrieben werden müssen.
Diese Bio-Anteile sind ab 2029 mit mindestens 10 Prozent zu sichern. Vorgesehen ist eine Erhöhung dieser Anteile als „Bio-Treppe“ in vier Stufen bis 2040. Der aktuelle Referentenentwurf wird nun konkreter: Geplant ist, dass neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen Biogas- beziehungsweise Bioölanteil von 10 Prozent haben. 2030 steigt er auf mindestens 15, 2035 auf mindestens 30 und 2040 auf mindestens 60 Prozent. Entsprechende Tarife sollen die Gas- und Öllieferanten anbieten.
Offene Fragen
Da es für die Zeit nach 2040 keine Vorgaben gibt, bleibt allerdings offen, wie auf diesem Weg eine Klimaneutralität bis 2045 erreicht werden soll.
Für die Gas- oder Öl-Bestandsheizungen soll ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote eingeführt werden.
Diese erneuerbaren Gasanteile und Bio-Öle sind aber jetzt schon nicht ausreichend vorhanden und produzierbar, und stehen deshalb nur in begrenzten Mengen zur Verfügung. Damit werden diese Brennstoffanteile auf biologischer Basis zunehmend knapp und dementsprechend teuer. Und es ist noch zu berücksichtigen, dass ab 2027/28 ein neuer Kraftstoff E20 mit 20‑prozentigem Anteil an Bioethanol eingeführt werden soll.
Also ein weiterer Brennstoff auf biologischer Basis. Schon heute warnen Experten: Die Grüngastarife sind aktuell deutlich teurer als reguläres Erdgas. Auch Wasserstoff ist in absehbarer Zeit nicht die Alternative, da die Herstellung viel zu gering ist und sehr teuer.
Die fossilen Brennstoffkosten steigen ebenfalls, mit dem durch die EU vorgesehenen ETS-Emissionshandelssystem zur zunehmenden CO₂‑Bepreisung und Freigabe der CO₂‑Marktregulierung, nach 2027/28 an.
Zudem müsste für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern nach dem alten GEG ab dem 1. Juni 2026 die 65-Prozent-Regelung für neue Heizungen in Kraft treten.
Da das neue Gebäudemodernisierungsgesetz aber nicht rechtzeitig zum 1. Juni in Kraft gesetzt werden kann, wurde diese Regeländerung mal um ein paar Monate verschoben auf den 1. November 2026. Diese Verschiebung wurde allen Ernstes als Erfolg an die Bürger verkauft.
Ratlose Hausbesitzer
Das Problem dabei ist aber, dass die Hausbesitzer bei der Erneuerung von Heizungen erst einmal weiter auf das neue Gesetz warten, bevor sie investieren. Damit einher gehen Auftragseinbrüche bei den Handwerksbetrieben und unsichere Zukunftsaussichten, warnt der Zentralverband des SHK-Handwerks (ZVSHK). Diese Unsicherheiten und fehlende Kontinuität treffen Industrie und Handwerk zusätzlich zur Konjunturflaute.
Dabei sind die Auswirkungen auf den Klimaschutz und den CO₂‑Ausstoß nicht mit berücksichtigt, denn der Gebäudesektor hat es bislang nicht geschafft, die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Zudem: Europa ist der Kontinent, der sich am schnellsten erwärmt, was aktuelle Daten des Beobachtungsdienstes Copernicus zeigen.
Neu ist jetzt, dass schon am 13. Mai das Bundeskabinett dann die neuen Regelungen beschließen soll, damit sie möglichst bis zum Sommer in Kraft treten. Geändert hat sich trotz vieler Proteste nach Veröffentlichung der ersten Eckpunkte nur wenig – und zentrale Fragen bleiben offen.
Da überkommt den unvoreingenommenen Betrachter der Eindruck, dass keine ausreichende Steuerung der Koalitionäre vorhanden ist, dass der eine Koalitionspartner etwas ganz anderes macht, als es sich der andere Partner wünscht, und dass die Interessenvertretung der Gas- und Ölwirtschaft die Orientierung bestimmt, in einigen Fällen sogar die Vorlagen verfasst.
Zahlen Mieter die ganze Zeche?
Und was fällt der Koalition zu den ständig steigenden Mietkosten ein? Inzwischen haben die Koalitionäre an den Reaktionen von Mieterverbänden und Presse gemerkt, dass beim Weiterbetrieb oder Einbau von Gas- oder Ölheizungen die Kosten für fossile Brennstoffe und für die Bio-Beimischungen ja voll von den Mietern getragen werden müssen. Deutschland ist das Mieterland Nummer 1 in der EU. Über die Hälfte der Bevölkerung (52,8 %) lebte hierzulande im Jahr 2024 zur Miete. Das sind über 44 Millionen Personen.
In Leipzig leben 85 Prozent der Einwohner in einer gemieteten Wohnung.
Nach Nebenkostenrechner liegen die durchschnittlichen Kaltmieten bei 6 bis 11 € pro m² und die reinen Heizungskosten schon bei 1 bis 2 €/m², die durchschnittlichen Nebenkosten gesamt bei 2 bis 3 €/m² Wohnfläche.
Über die Art und Technologie der neu einzubauenden Heizungsanlage entscheiden dabei allein die Eigentümer und Vermieter, ohne jegliche Mitwirkungsmöglichkeit durch die davon betroffenen Mieter. Die Mieter haben aber letztlich die Brennstoff- und Betriebskosten über die Warmmiete zu tragen.
Nach der Abstimmung in der Koalition sollen die Kosten, die durch die Beimischung der alternativen Brennstoffe entstehen, zur Hälfte vom Vermieter getragen werden, ebenso die Hälfte des CO₂-Preises und der Netzentgelte. So will die Regierung die Mieter unterstützen und beruhigen. Aber auch die Vermieter sind nicht ganz auf den Kopf gefallen. Man kann davon ausgehen, dass die Vermieter ihre Mietpreise so anheben werden, damit sie diese hälftige Belastung aus den Brennstoffkosten nicht über Mieteinbußen mittragen müssen.
Dieses Prozedere ist sichtbar bei der Spritpreisentlastung seit Mai 2026 durch die Steuerreduzierung, die nicht vollständig an die Benzin-/Dieseltankenden weiter gegeben werden.
Falsche Versprechen
Durch die neuen Regelungen zur hälftigen Heizkostenentlastung für Mieter entstünden Bürgern und Wirtschaft Entlastungen in Milliardenhöhe, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Woher diese Entlastung kommen soll, wird indes nicht erklärt.
Laut Infoheft „Erneuerbare Energien“ kritisiert der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), mit dem Referentenentwurf des GModG senke die Bundesregierung die Anforderungen an neue Heizungen drastisch ab. „Von 65 auf 10 Prozent Erneuerbaren-Anteil: Mit Blick auf die Krise im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Versorgungssicherheit in Deutschland und die Klimaziele ist dies ein völlig falsches Zeichen“, sagt BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. „Es droht eine erhebliche Unsicherheit für Verbraucher und Branche.“
Auch das Bündnis Bürgerenergie sieht „erheblichen Nachbesserungsbedarf“: Die vorgesehenen Regelungen schafften Unsicherheit für gemeinschaftliche Wärmeprojekte, die lange Vorlaufzeiten, hohe Anfangsinvestitionen und die verbindliche Beteiligung vieler Haushalte erforderten.
„Werden fossile Heizoptionen politisch weiter offengehalten, sinkt der Anreiz, sich frühzeitig an gemeinschaftlichen Wärmelösungen zu beteiligen – und zentrale Geschäftsmodelle der Bürgerenergie verlieren ihre wirtschaftliche Grundlage.“
Diese gemeinschaftlichen Wärmelösungen sind im Rahmen der Wärmeplanung auch der Stadt Leipzig dringend erforderlich, denn für die großen Wohngebiete außerhalb der Fernwärmevorranggebiete müssen gemeinschaftliche Lösungen zwischen Eigentümern, Wohnraum- und Gewerberaumnutzern, Wirtschaft, Handwerk, dem Anbieter von Wärmequellen und Kommune gefunden werden. Die Stadt Leipzig hat nun am 06.05.2026 ihren kommunalen Wärmeplan in der Dienstberatung des OBM bestätigt.
Der kommunale Wärmeplan wird sicher zeitnah zur Diskussion auf deren Webseite veröffentlicht.
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