Bedenken zur Wärmeplanung für Leipzig: Für den Umbau der Heizenergienutzung wird durch die Stadtverwaltung und eingebundene weitere Akteure eine kommunale Beratung mittels gezielter Informationskampagnen, individueller Beratung und realistischer Kostenabschätzungen erfolgen.

Dabei geht es individuell für jeden Eigentümer/Mieter/Nutzer um Beratungen zur Senkung des Wärmebedarfes über zentrale Anlaufstellen sowie quartiersbezogene Informationskampagnen zu den Wärmeversorgungsmöglichkeiten für den jeweiligen konkreten Standort.

Hierbei werden die Interessen der Bürger unmittelbar betroffen. Es soll ein „digitales Wärmewende-Dashboard als Online-Portal mit interaktiven Karten, Diagrammen und Zeitreihen“ angeboten werden, das Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, die Entwicklungen der Wärmeversorgung, Sanierungsfortschritte und Kosten nachzuvollziehen.

Auf der 3. Konferenz zur Wärmeplanung im November 2025 wurden schon elektronische Informationsmodule vorgestellt: zum einen der Leipziger Wärmewende-Kompass, wobei unter Angaben zum Gebäude der Wärmeverbrauch mit Sanierungsvorschlägen und finanziellen Richtwerten ausgewiesen wird (zu finden auf der Infoseite der Stadt unter Wärmewende-Kompass).

Zum anderen der Energie-Atlas, der ab Januar 2026 auf der Webseite der Stadt zu finden sein soll, wobei in einer interaktiven Karte die Zuordnung über die Postleitzahl erfolgt. Damit können sich Interessierte konkreter informieren.

Ein „Wärmebeirat“ für Leipzig

Es sollen die Möglichkeiten einer Quartiersentwicklungsgesellschaft genutzt werden, so ähnlich wie die Magistralenentwicklungsbüros, für regelmäßige Öffentlichkeitsveranstaltungen, ‚Quartiersdialoge zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Wärmewende‘, zur Durchführung einer Onlinereihe ‚Wärmedialog‘ und zur Darstellung von Best-Practice-Beispielen.

Deshalb wird im Kommunalen Wärmeplan vorgeschlagen, den bestehenden Projekt-Beirat in einen „Wärmebeirat Leipzig“ zu überführen, in dem Verwaltung, Energieversorger, Wohnungswirtschaft, Industrie, Wissenschaft, Umweltverbände und Bürgerschaft gleichberechtigt vertreten sind.

Zudem ist zur weiteren Information der Bürger die Einbindung der Handwerker, Schornsteinfeger und anderer Mitglieder der Innungen sowie der Energieberater erforderlich, um die Umsetzung der Wärme-Maßnahmen zu begleiten und um den Wärmeverbrauch der Haushalte möglichst zu reduzieren. In zentralen Anlaufstellen sollen Beratungen zum Wärmeverbrauch durch lokale Klimaschutzagenturen, Stadtwerke, Verbraucherzentralen oder qualifizierte Energieberater erfolgen.

Da ein hoher Anteil an Mieterwohnungen in Leipzig besteht, sind vorrangig die Interessen der Bürger und Nutzer bei der Wärmeplanung zu berücksichtigen. Die Umsetzung muss dann durch die Kommune mit der Wirtschaft und Bürgerschaft abgestimmt und in Übereinstimmung geplant werden und für alle bezahlbar sein.

Die wichtigsten Kriterien bei diesem Umbau sind dabei:
– die Sicherstellung der Finanzierbarkeit für die Bürger, für die Wirtschaft und für die Kommune,
– die Kenntnis und Mitnahme der Bürger für die erforderliche Umgestaltung,
– eine tiefgründige Öffentlichkeitsarbeit und Information über die Entscheidungsfindungen,
– Die Einbeziehung der Bürger in die erforderlichen Veränderungen und deren Einbindung zur aktiven Mitgestaltung.

Dabei sollten alle erschließbaren Wärmequellen gleichberechtigt vorgestellt und in einem Auswahlprozess für Heizungswärme für die einzelnen Wohngebiete abgewogen werden. Der Auswahlprozess sollte öffentlich erfolgen, mit Wichtung der Argumente für und wider und mit Zuordnung der Finanzierbarkeit, aus Sicht der Stadtinteressen, aus Sicht der bürgerschaftlichen Interessen und aus wirtschaftlichen Erwägungen.

Ein Teil des erforderlichen Wärmeumbaus läuft über die Stadt und deren Tochterunternehmen (LSW, L-Netz, Wasserwerke, LWB u.a.), aber der wahrscheinlich größere Anteil des Umbauvolumens der Wärmewende erfolgt über das Engagement der Bewohner, der Gebäudeeigentümer, der Wirtschaftsunternehmen und der Handwerker.

Insbesondere die ausführende Seite des Umbaus wie Handwerker, Kleinbetriebe, Verkaufsbereiche, Wirtschaftsunternehmen und Eigentümer sowie Mieter sind von der energetisch-technischen Umbauerfordernis zu überzeugen. Diese Beteiligten sind in den Umbau unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen und Möglichkeiten von Anbeginn an einzubeziehen.

Fernwärmegebiete – Angebote bereitstellen zum Preisvergleich für Fernwärme mit anderen Energiequellen

Die Stadtwerke (LSW) sind alleiniger Anbieter von Fernwärme (FW) in Leipzig. Leider gibt es bei FW bisher noch nicht die Möglichkeit für die FW-Nutzer zur Auswahl für mehrere Anbieter und zur Auswahl über die Erzeugung der FW, ob nachhaltig hergestellt oder aus fossilen Quellen.

Bei der Fernwärme ist dringend der Gesetzgeber gefragt, um die Akzeptanz zu erhöhen und um das Produkt der Bürgerschaft zu fairen Konditionen anbieten zu können, da hier – bedingt – Monopolstellungen an der Tagesordnung sind.

Vielleicht wäre ein Vertragsmodell überlegenswert wie beim Strom, das ein FW-Liefervertrag mit einem Anbieter in Deutschland zu dessen Konditionen geschlossen werden kann mit einem finanziellen Ausgleich der Kostenunterschiede durch eine Bundesbehörde, aber die Versorgung mit FW erfolgt über den örtlichen Anbieter, der einen geregelten Ausgleich erhält.

Zudem sollten die FW-Kosten durch diese Bundeskontrollbehörde regelmäßig geprüft und die Kosten in einem Vergleichsportal veröffentlicht werden. Ein Portal zum Bundesvergleich gibt es bereits.

Um einem eventuellen Missbrauch durch dieses Monopol besser zu kontrollieren und schneller aufzudecken, setzt sich die Verbraucherzentrale für eine Modernisierung des Fernwärmesektors und die Einführung einer bundeseinheitlichen Preisaufsicht ein.

Meldung zu hoher Preise

Liegen Ihre Fernwärmekosten deutlich über dem Niveau vergleichbarer Versorger, können Sie sich an das Bundeskartellamt oder die zuständige Landesbehörde wenden. Ggf. können Sie so unwirksamen Preiserhöhungen widersprechen oder eine Erstattung ungerechtfertigter und bereits gezahlter Preiserhöhungen verlangen.

Um das Anschlussinteresse der Bürgerschaft zu sichern und die Information zu den ortsüblichen Heizungskosten zu gewährleisten, sollte die Stadt ein öffentlich einsehbares Internet-Portal zur Vergleichbarkeit der Kosten für unterschiedliche Heizleistungen, bemessen in kWh, einrichten.

Nachhaltig erzeugte FW sollte zeitnah gegenüber fossilen Energien günstiger und langfristig angeboten werden. Zu beachten ist auch, dass entsprechend der Allg. Bedingungen der LSW ein Vertrag abgeschlossen wird mit einer Laufzeit bis 10 Jahre, mit Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre.

Wenn die Eigentümer die FW-Station für das Haus von den LSW leasen oder mieten, dann können sie nach heutiger Rechtslage diese Kosten komplett als warme Kosten an die Mieter weitergeben und sparen sich obendrein die Finanzierung dieser neuen FW-Station. Diese Kostenumlage muss dringend für den Wärmeumbau neu im Interessenausgleich für die Mieter geregelt werden.

Um die FW-Kosten zu deckeln, sollte außerdem die Anschlussleistung überprüft werden, da diese häufig höher bemessen wird als erforderlich.

Kosten reduzieren bei der Gasnetzumlage

Bei den Kosten für die Gasversorgung ist die Entwicklung der Gasnetzumlage zu beachten, um die finanziellen Belastungen der Abnehmer in Grenzen zu halten. Die Anzahl der bundesweit neu eingebauten Heizungsanlagen für Fernwärme und mit Wärmepumpen steigt beständig.

Damit reduzieren sich die Gasanschlüsse, aber die Kosten für das Gasnetz bleiben bestehen. Diese Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Gasnetze legen die Gasnetzbetreiber auf die weniger werdenden Gasabnehmer um. Ohne entsprechende Regelungen droht laut aktueller Studie vom Fraunhofer-Institut (IFAM) eine Verzehnfachung der Netzentgelte.

Heute zahlt ein typischer Drei-Personen-Haushalt laut der Studie circa 300 bis 400 Euro pro Jahr für den Netzanschluss. Das können dann nach 2040 schon mal 3.500–4.000 Euro werden.

Nur wenn Stadtwerke und andere Gasnetzbetreiber früh (also bis 2027) einen Gasausstiegsplan erarbeiten, lassen sich die Kosten für Gaskunden laut den Autoren abmildern. Denn wenn die Stadtwerke beim Rückzug aus der Gasversorgung Schritt für Schritt vorgehen, können sie wenig genutzte bzw. unrentable Netzteile der Reihe nach außer Betrieb nehmen und damit Kosten sparen. Mit der kommenden Umsetzung der EU-Gasrichtlinie 2024/1788 in nationales Recht entstünde somit die Grundlage für ein Konzept zur kommunalen Gasnetzstilllegung.

Teil 1 dieser Serie finden Sie hier.

Teil 2 dieser Serie finden Sie hier.

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