Es steht nun die Frage im Raum: Wo und wie könnten die Stromkosten für Verbraucher und Mieter am ehesten gesenkt werden? – Eigentlich müsste durch die Bundesregierung die Kosten der Stromerzeugung getrennt werden für/in Stromherstellung aus Erneuerbaren Energien (EE) wie Sonne, Wind, Biomasse, Wasser und Strom aus Fossilenergien (Kohle, Gas) und Strom aus Atomkraftwerken, da die Stromerzeugungskosten für EE durch deren Ausbau weiter sinken und die Verbraucher durch diese Trennung von den sinkenden Preisen profitieren würden.
Gegenüber den Stromkosten aus Fossilenergie sinken die Kosten für Erneuerbare Energien (EE) wie aus Windkraftanlagen inzwischen schon zum großen Teil unter 6 Cent/Kilowattstunde (kwh).
Stromkosten aus Fossilenergie werden dagegen zunehmend steigen wegen der Belastung durch die Erhöhung der CO₂-Bepreisung. Auch kleinere Atomkraftwerke (small recular reactor oder Miniatomkraftwerke) müssten erst einmal konzipiert, geplant und gebaut werden, was lange Zeit (mind. 5–10 Jahre) in Anspruch nimmt und hohe Kosten verursacht, u. a. zur Absicherung der Risiken. Mal ganz abgesehen vom erforderlichen atomaren Brennstoff, der wieder Importabhängigkeiten verursacht.
Verstärkter Einbau von Smart Metern und Angebote von flexiblen Stromtarifen erforderlich
Damit breite Bevölkerungsschichten von kostengünstigen Erneuerbaren Energien (EE) profitieren, wäre der Zählerausbau mit Smart Meter von großem Vorteil. Erkennbar sind diese an einer digitalen Anzeige, auf der der Zählerstand abgelesen werden kann. Diese Smart Meter (SM) ermitteln nicht nur den Stromverbrauch, sie können die erhobenen Daten auch direkt versenden – zum Beispiel an den Stromversorger oder den Netzbetreiber. Ein direkter finanzieller Nutzen durch die SM wäre nur durch die Kombination mit einem dynamischen Stromtarif möglich.
Die analogen schwarzen Stromzähler mit Drehscheibe (Ferraris-Zähler) müssen bis 2032 verstärkt durch diese digitalen Zähler ersetzt werden.
Der Einbau von Rollout-Smartmetern ist bis 2027 gesetzlich vorgeschrieben, wird aber hierzulande nicht geschafft. Deutschland hängt mit nur 3 % beim Ausbau mit Smart Metern und flexiblen Stromtarifen hinter anderen europäischen Ländern wie Spanien oder Frankreich mit einem Ausbauanteil von über 90 % weit zurück.
Ob beim Nutzer ein intelligentes Messsystem eingebaut wird oder „nur“ eine moderne Messeinrichtung, entscheidet zunächst einmal der Messstellenbetreiber. Das ist in den meisten Fällen der örtliche Stromnetzbetreiber. Dieser entscheidet auch, wann die neuen Zähler installiert werden. Ein intelligentes Messsystem (abgekürzt: iMSys) oder umgangssprachlich Smart Meter genannt, besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler (moderne Messeinrichtung) und einem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway).
Damit kann der Zählerstand automatisch übermittelt werden (Fernauslesung). Außerdem wird es dem Nutzer möglich sein, Preis- oder Steuersignale über das intelligente Messsystem zu empfangen. Mit dieser viertelstündlichen Aktualisierung des tariflichen Strompreises durch den Smart Meter kann der Stromnutzer (Eigentümer, Mieter oder Firma) seinen Strombezug steuern.
D.h. wenn der Strom preiswert ist, können die stromverbrauchenden Geräte im Haushalt oder der Firma eingeschaltet werden wie Waschmaschine, Trockner, Ladegeräte, Batterien, Computer usw. und wenn der Strom zu bestimmten Zeiten teuer ist, dann kann geregelt werden, das alle „Stromfresser“ abgeschaltet werden.
Eine gesetzliche Pflicht für Messstellenbetreiber zum Einbau von Smart Meter gibt es bei Haushalten mit hohem Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr, einer eigenen Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaik-Anlage) oder wenn sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen oder Ladestation für ein E-Auto-Wallboxen) installiert werden.
Nach Informationen des Magazins „Erneuerbare Energien“ vom 16.5.2025 weist der Ökoenergieversorger Green Planet Energy auf eine probate Lösung hin: die Nutzung des Stromüberschusses durch Elektroautos und Wärmepumpen. In einer von Green Planet Energy in Auftrag gegebenen Studie zeigen die Analysten des Beratungsunternehmens Enervis, dass die Anpassung der Leistung von Wärmepumpen und Ladestationen an die aktuelle Ökostrommenge im Netz viel Geld und Emissionen einspart. Nutzer solcher Anlagen profitieren im Gegenzug von Vergünstigungen bei Netzentgelten.
Dynamische Stromtarife
Normale Stromtarife haben zwei Bestandteile: einen fest vereinbarten Grundpreis (Preis für den Zähler) gemessen in Euro pro Jahr und einen festen Arbeitspreis, berechnet in Ct/kWh.
Im Vergleich zu den klassischen Stromtarifen ist der Preis für dynamische Stromtarife für eine Kilowattstunde Strom (kWh) variabel, sie haben keinen festen Arbeitspreis.
Bei diesen Tarifen ändert sich der Preis für die kWh im Tagesverlauf – abhängig von den Preisen an der Strombörse. Damit sollen Anreize geschaffen werden, damit auch private Haushalte ihren Verbrauch in Zeiten verlegen, in denen zum Beispiel viel erneuerbarer, günstiger Strom vorhanden ist. Die günstigeren Preise der erneuerbaren Energien aus Solar- und Windkraftanlagen werden so schneller an die Verbraucher weitergegeben.
Dynamische Stromtarife sind vor allem für Haushalte interessant, die PV-Anlage, Energiemanagementsystem sowie Batteriespeicher oder Wärmepumpe betreiben. Zur Nutzung der dynamischen Tarife ist ein intelligentes Messsystem – ein Smart Meter – erforderlich. Ab 2025 kann jeder Haushalt den Einbau eines solchen Messsystems verlangen. Es muss innerhalb von 4 Monaten vom zuständigen Messstellenbetreiber installiert werden. Zur rentierlichen Nutzung von SM müssen aber noch die Preise für die SM sinken. Die Preise für Leipzig müssen bei der Netz Leipzig GmbH abgefragt werden.
Etablierte Verfahren zur Stromspeicherung
Überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien kann durch verschiedene Verfahren zwischengespeichert werden für Zeiten von Energiemangel. Damit müssen die Anlagen zur Erzeugung der EE nicht abgeregelt und müssen weniger Entgelte für die Stilllegung gezahlt werden. Damit sinken auch die Netzkosten für den Stromverbraucher und für Mieter.
– Der überschüssige Strom aus EE wird in Batteriegroßspeichern und in herkömmlichen Batterien von E-Fahrzeugen zwischengespeichert. Dazu ist eine intelligente Netzsteuerung erforderlich in Verbindung mit dem gesteuerten Verbrauch in der Industrie (Beispiel im ICE-Werk Leipzig lt. LZ vom 23.5.2025.
– Die Stromspitzen können zunehmend von Haushalten mit Smart Meter (digitalen Stromzählern) aufgefangen werden.
– Batteriespeicher können kurzfristige Engpässe überbrücken, aber aktuell keine mehrtägigen Dunkelflauten.
– Zudem ist die verstärkte Forschung zu Natrium-Ionen Batterien erforderlich, um den Einsatz von Blei-Säure-Batterien zu mindern und um den Rohstoffbedarf für Lithium-Ionen-Batterien sowie deren problembehaftete Herstellung zu reduzieren.
– überschüssiger Strom aus EE sollte auch zunehmend durch Elektrolyse in Wasserstoff umgewandelt und zwischengespeichert werden
Direktverträge zur Direkteinspeisung von erneuerbarem Strom
Wirtschaftlich rechnende Stromverbraucher, Mieter und Unternehmen können dem Dilemma der hohen Strompreise ausweichen, indem sie kostengünstig erzeugten Strom aus EE aus der näheren Umgebung über Direkteinspeisung/Direktverträge mit dem Erzeuger nutzen (siehe private PV-Anlagen in der Umgebung; für Firmen interessant – die Direktvermarktung von Strom, erzeugt durch die PV-Anlage bei Kahnsdorf/Neukieritzsch). Dabei können sie an Netzentgelten sparen und günstige Stromangebote nutzen. Sie müssen aber erst einmal investieren.
Für diese Investition zur Direktvermarktung sollte der Staat die Steuerbelastung für die beteiligten Firmen aussetzen, eine Förderung gewährleisten und bürokratische Hemmnisse beseitigen.
Diese Maßnahmen sollten Teil der Energiewende-Strategie zur Stabilisierung des Stromnetzes sein.
Zudem können Mieterstrommodelle entwickelt werden, die es Mietern ermöglichen, von PV-Anlagen auf ihren Gebäuden zu profitieren. Für solche Modelle müssen aber die gesetzlichen Regelungen noch zielorientierter vereinfacht werden. Das Problem bei Mehrfamilienhäusern mit PV-Anlagen ist, dass sich viele Mieter und Eigentümer einigen müssen. Viele bewusst agierende Mieter haben aber meist eher geringe Stromkosten und über dynamische Stromtarife auch heute schon Zugang zu günstigem Solarstrom.
In der LZ vom 15.2.2026 wurde auch in dem Artikel zu autarken Gemeinschaften darauf verwiesen, dass durch intelligentes Lastmanagement in einer Gemeinde der Stromverbrauch bewusst in die sonnen- und windreichen Stunden gelegt werden kann. Diese Stromüberschüsse wandern nicht mehr ins überlastete Netz, sondern in die Batterie oder werden in Wärme umgewandelt. Das ist gelebte Sektorenkopplung, die das große Netz entlastet und gleichzeitig die Energieunabhängigkeit der Gemeinde stärkt.
EU-rechtskonforme nationale Umsetzung der Kundenanlage im Sinne einer Quartierslösung/Energy Sharing. Im 2-km-Radius sollen Stromlieferungen von einem Betreiber an Direktkunden weitgehend von Steuern, Abgaben und Netzentgelten befreit werden (außer Grundgebühr/Netzanschlusskosten), bei mindestens 10 % Beteiligung der Nutzer an der Erzeugung.
Weitere Vorschläge, um Mieter zu entlasten
– Smart Meter überall in Leipzig möglichst sofort zu verbauen (sinnvoll wäre es auch, einfache, über WLAN verbundene Geräte zuzulassen. Das europäische Ausland – mit teilweise Smart-Meter-Abdeckungen von nahe 100 % – zeigt, dass Deutschland mit den Sicherheitsanforderungen über das Ziel hinausgeschossen ist)
– Regionale zeitvariable Netzentgelte für alle zu ermöglichen,
– Direktvermarktungsmodelle mit Kleinstspeichern möglich zu machen. Mieter können mit ihrem eigenen Stromspeicher viel mehr als mit einer Solaranlage von der Energiewende profitieren. Diese verbrauchen weniger Platz, können pro Verbraucher installiert werden und helfen bei der Stabilisierung des Stromnetzes,
– Wärmepumpen und kalte Nahwärme ausbauen. Die Wärme- und Kälteversorgung wird für Mieter essenziell interessant, denn die Abwärme aus Kühlprozessen kann für die Erwärmung des Duschwassers verwendet werden. Damit wären sommerliche Warmwasserkosten nahe Null möglich. Auch im Winter könnte gezielt von günstigem Windstrom profitiert werden
Heizungsstrombedarf
Mit der zukünftigen Wärmeplanung werden mehr Wärmepumpen installiert, für Mehrfamiliengebäude als Großwärmepumpe. Dafür sind unbedingt Wärmepumpentarife erforderlich. Egal ob als Luft-, Wasser- oder Erdwärmepumpe, sie brauchen alle Strom. Damit ergibt sich ein höherer Strombedarf. Das Stromnetz muss also in der Gemeinde oder Stadt weiter ausgebaut werden, was sehr kostenintensiv ist.
Diese Kosten zum Netzumbau wurden bisher mit größerem Anteil von den Nichtsolareinspeisern getragen. Das Netzentgeltsystem muss also grundlegend so reformiert werden, dass möglichst alle Netzteilnehmer auch die Kosten der Netzentgelte mittragen.
Lokale Strompreiszonen einführen
Je nach Wetterlage ist in Teilen Deutschlands erneuerbarer Strom im Überfluss vorhanden. Um das ganze Land zu versorgen, muss er aber über weite Strecken transportiert werden. Das ist mit Überlastungen oder Engpässen in den Übertragungsnetzen verbunden, was wiederum bestimmte Redispatch-Maßnahmen erfordert (unter anderem das Herunter- oder Hochfahren von Anlagen oder ganzen Kraftwerken).
Kleinere Strompreiszonen hätten kürzere Übertragungswege zur Folge und vor allem den Vorteil, dass weniger Redispatch-Maßnahmen nötig sind. Diese sind teuer und irgendwann vielleicht auch nicht mehr fehlerfrei zu stemmen, wie Lion Hirth, Professor für Energiepolitik an der Hertie School in Berlin, befürchtet.
Lokale Strompreiszonen würden Kosten senken und Versorgungssicherheit erhöhen. Lt. PV-Magazin vom 25.4.2025: Eine, drei oder doch 22 Strompreiszonen? Nach einer neuen Studie von Agora Energiewende und dem Fraunhofer IEE wären mehr besser, denn das würde die Kosten für die Verbraucher senken, die Versorgungssicherheit steigern und Anreize für flexible Verbraucher setzen. Gerade letzteres ist bei der existierenden einheitlichen Strompreiszone in Deutschland nicht der Fall.
Weitere Möglichkeiten, um die hohen Kosten zum Netzumbau zu begrenzen
– Einführung eines Bundesfonds oder Anlageprodukts zur Beteiligung der Bürger am Ausbau des Stromnetzes mit garantierter Verzinsung,
– Die Stromnetze sind in Gemeineigentum zu überführen und damit die Ausbaukosten über den Staat zu übernehmen. Somit könnte der Staat sich über die Netzgebühren refinanzieren und die Netzentgelte gedeckelt werden. Und das Stromnetz stünde für jeden Nutzer, ob Einspeiser oder Abnehmer, zu gleichen Konditionen zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag steht dazu auf S. 35: „Wir prüfen strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor, auch bei Netzbetreibern.“
– Eine enge Regulierung durch die Bundesnetzagentur ist dabei sehr wichtig. Einspeiser zahlen bereits Netzentgelte, insbesondere bei großen Anlagen oder Gewerbebetrieben. Eine völlige Gleichstellung von Beziehern und Einspeisern würde jedoch die Energiewende bremsen, da Eigenverbraucher finanziell bestraft würden. Stattdessen könnte eine dynamische Netzentgeltregelung fairer sein. Es ist unverständlich, warum diese Regelung an die Fernsteuerbarkeit und das Vorhandensein von Wärmepumpe, Wallbox oder E-Auto geknüpft wurde. Diese Regelung muss für alle Verbraucher gelten.
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