Es gibt Überlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA), dass sogar bereits verbaute Speicher die 10-jährige Befreiung von den Netzentgeltzahlungen, also rückwirkend, nicht mehr erhalten sollen. Damit würde der grundgesetzlich garantierte Schutz des Eigentums plötzlich nicht mehr gelten. Die Bundesnetzagentur stellte in einem neuen Vorschlag im AgNes-Prozess ihre Vorstellungen für den Speicherausbau vor.

Besonders relevant ist dabei, dass der Netzausbau nicht das Einzige ist, was die Integration und Glättung von schwankendem Solar- und Windstrom ermöglichen kann.

Vor allem Speicher, wie Batterien oder Pumpspeicherkraftwerke, sind dafür dringend nötig. Die Grundüberlegung der Bundesnetzagentur ist im Kern ein absurder Schildbürgerstreich, wie das PV Magazin feststellt: Speicher sollen mit Netzgebühren belastet werden, damit die Kosten gleichmäßiger verteilt werden und für die Einzelnen niedriger würden.

Doch die Netzgebühren sind unter anderem deshalb hoch, weil sie von Abregelungskosten (Redispatch) belastet werden. Speicher verringern genau diesen Abregelungsbedarf und damit die Kosten. Wenn Speicher wirtschaftlich verhindert werden, steigen die Abregelungskosten und damit die Netzgebühren und die Stromkosten für den Verbraucher.

Diese zusätzlichen Netzausbaukosten für Speicheranlagen werden somit auf die Stromverbraucher umgelegt. Dabei werden auch Kohle- und Erdgaskraftwerke bei hohen Stromüberschüssen im Netz abgeregelt und erhalten – genauso wie erneuerbare Energien – dafür einen finanziellen Ausgleich über die Netzgebühren. Doch das Netzpaket des Bundeswirtschaftsministeriums sieht keine Abschaffung der Redispatch-Zahlungen für Kohle- und Erdgaskraftwerke vor.

In Deutschland gibt es vier große Stromkonzerne – RWE, E.ON, Vattenfall Europe und EnBW. Diese Konzerne übereigneten ihre überörtlichen, länderübergreifenden Hochspannungsnetze mit 380 kV an die aktuellen Übertragungsnetzbetreiber: TenneT, 50Hertz, Amprion und TransnetBW. Dazu kommen noch ca. 850 Verteilnetzbetreiber, die für den Ausbau der gebietlichen, örtlichen und abgeregelten Stromnetze mit 110 kV und niedriger zuständig sind.

Jeder dieser mehr als 800 Verteilnetzbetreiber hat ein eigenes Regelwerk für die Bearbeitung von Netzanschlussanfragen am regionalen Umspannwerk für Stromeinspeise- und Stromabnehmeranfragen. Das ist die Kleinstaaterei im Netzbetrieb, es sind vermeidbare Bewirtschaftungskosten und schafft zusätzliche Bürokratie.

„Das ist absurd“

Demgegenüber erforderlich wären Planungssicherheit und verlässliche Investitionsbedingungen, die Mehrfachnutzung von Netzanschlüssen, Standardisierung und Ausweitung flexibler Netzanschlussvereinbarungen, Transparenz über Planung und Anschlussbegehren und die Synchronisierung von Netzausbau und Erneuerbaren Energien.

Auch der Chef von RWE, Markus Krebber, übte bei einer Fachmesse am 11. Februar 2026 scharfe Kritik: „Das ist absurd“, sagte er. Die Redispatch-Kosten auf Erzeuger umzuwälzen, würde nur den „Schmerz“ verlagern, ohne das Problem selbst zu lösen. Denn die einzige Lösung für das Problem, das das Netzpaket in den Griff bekommen will, lautet: beschleunigter Netzausbau und schnellere Digitalisierung der Netze.

Deshalb plädierte Krebber auch im Eigeninteresse dafür, die Redispatch-Kosten auf die Netzbetreiber umzulegen: „Wenn man die Redispatch-Kosten an andere geben will, dann müssen die Netzbetreiber diese tragen, ohne sie an die Kunden weitergeben zu dürfen.“ Das würde den Druck erhöhen, die Netze schnell auszubauen. Für 2025 rechnen Experten mit Redispatchmaßnahmen in Höhe von voraussichtlich 2,7 Milliarden Euro.

Von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) liegt aber ebenfalls eine als neu bezeichnete Kraftwerksstrategie vor, wobei es um Milliarden-Subventionen für den Bau von neuen Gaskraftwerken mit 10 bis 12 Gigawatt (GW) Leistung geht, um eine mögliche Stromknappheit zu bestimmten Zeiten zu überbrücken.

Die Bundesregierung muss diesen Neubau und den Betrieb der Gaskraftwerke finanzieren, denn ohne Subventionen rentiert sich die Bewirtschaftung dieser Anlagen nicht. Vorgesehen ist für diese Gas-Kraftwerksstrategie nach jetzigem Stand, dass bis 2031 die Bundesregierung 4 bis 5 Milliarden € an Steuergeldern einsetzt. Die Stromverbraucher müssen dann aber die vorgehaltenen Kapazitäten, die sich nicht über andere Geschäftsmodelle refinanzieren können, ab 2032 zusätzlich zum Strompreis mitbezahlen.

Zukunftsweisender, weitaus schneller zu realisieren und kostensparender wäre es, würden diese Gas-Kraftwerk-Subventionsgelder in den Netzumbau und den Ausbau von Speicheranlagen gesteckt. Damit könnten relativ schnell die Stromnetze stabilisiert und die einheimische Wirtschaft gefördert werden, beispielsweise durch den Ausbau von Batteriesystemen und Speicherkraftwerken, die Zusammenschaltung von Batterien, den Ausbau der Wasserstofferzeugung und so weiter.

Dazu gehören der Ausbau des Stromnetzes zu dezentralen und eigenständigen Netzen, die Nutzung der Flexibilisierungspotentiale der Sektorenkopplung, und die Optimierung der möglichen Netzanschlüsse durch Anschluss von mehreren unterschiedlichen Stromanbietern.

Technisch wäre es oftmals möglich, an einen Netzanschlusspunkt sowohl Solar-, Windkraft- und Speicheranlagen gemeinsam anzuschließen, da die Anlagen zu unterschiedlichen Zeiten Strom einspeisen. Dabei geht es darum, angesichts knapper Netzkapazitäten diese wenigstens optimal auszureizen.

Teil 3 dieser Serie lesen Sie morgen an dieser Stelle.

Teil 1: Attacke auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien, Teil 1: Das sogenannte Netzpaket

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