Die Energiebereitstellung ist für die meisten Menschen ein finanzielles Problem, es sind die Kosten für Strom oder für Wärme. Und ebenso sind diese Kosten für die Wirtschaft ausschlaggebend durch die relativ hohen Energiepreise in Deutschland wegen der internationalen Konkurrenzfähigkeit. Aber die Erneuerbaren sind nicht der Grund dafür, dass Strom hierzulande so teuer ist.
Dabei werden die Stromkosten bestimmt durch:
a) die Kosten der Stromerzeugung (Stromerzeugung und/oder Stromeinkauf, Service, Vertrieb und Gewinnmarge der Stromerzeuger) mit ca. 43 % im Jahr 2024,
b) die Netzentgelte (Netzentgelte sind Gebühren des Netznutzers an den Netzbetreiber, d.h. Gebühren zur Stromdurchleitung und Bodengebühren); dann Messentgelte – also Entgelt für die Messung und den Messstellenbetrieb, insbesondere für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtung (unter anderem Stromzähler) und deren Ablesung, ca. 28 %,
c) Steuern, Abgaben und Umlagen, die staatlich festgelegt sind: Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe oder Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) mit ca. 29 % im Jahr 2024.
Die schwarz-rote Koalition wollte diese Energiekosten absenken.
Die Stromerzeugungskosten können dafür durch kostengünstigen Einsatz von Erneuerbarer Energieerzeugung reduziert werden. Bisher wurden die Netzentgelte ab 2026 nur für die Industrie durch eine bürokratische Regelung zur Dämpfung dieser Netzentgelte mit dem Einsatz von Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes abgemindert, aber nur für die energieintensive Industrie, nicht für den Mittelstand und nicht für die privaten Verbraucher.
Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber erhalten 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der Zuschuss dämpft die Netzentgelte und damit die Stromkosten für bestimmte Unternehmen, nachzulesen in einer Information der Bundesregierung.
Warum es jetzt um Netzausbau geht
Eine Kostensenkung bei Steuern und Abgaben ist nicht zu erwarten, da die Gelder beim Staat hinten und vorn nicht ausreichen. Beeinflussbar sind also mehr oder weniger nur die Netzentgelte. Und diese Netzentgelte werden maßgeblich beeinflusst durch den Netzausbau.
Einer der viel diskutierten Punkte zur möglichen Kostenabsenkung ist bei diesem erforderlichen Netzausbau das „Netzpaket“ von Bundeswirtschaftsministerin Reiche. Hinzu kommen noch die notwendige Dezentralisierung des Stromnetzes, die systemdienliche Netzsteuerung bzw. der Netzumbau.
Dabei geht es für jeden einzelnen von uns, ob Verbraucher oder Nutzer, um die Energie- und Stromkosten und um die Zuschläge, die auf diese Stromtarife aufgeschlagen werden. Diese Entwicklung und die dafür zu treffenden Entscheidungen sind also für jeden Stromverbraucher von finanziell spürbarer Wichtigkeit.
Um nicht erpressbar zu sein, unabhängiger von Energieimporten zu werden und um die vom Bundestag vereinbarte Verpflichtung zur Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045 einzuhalten, müssen wir im ganzen Land dringend weiter die Erneuerbaren Energien ausbauen.
Das ist das Ziel, die Ideen und Wege dorthin können unterschiedlich sein.
Ende Januar 2026 gelangte ein Entwurf vom Wirtschaftsministerium, genannt Netzpaket, an die Presse, mit dem Vorschlag, dass die über 800 Netzbetreiber künftig selbst entscheiden sollen, ob neue Wind- und Solaranlagen ans Netz angeschlossen werden dürfen oder nicht.
Bekannt sein sollte dabei, dass ein entscheidendes Kernelement des erfolgreichen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000 der Vorrang für Netzanschluss und Stromeinspeisung für erneuerbare Energien (EE) vor fossilen und atomaren Stromerzeugern bisher war, neben der festen, 20 Jahre garantierten Einspeisevergütung für die EE. Genau diese Grundpfeiler sollen nun laut diesem Entwurf, abgeschafft werden.
Das würde erneuerbare Projekte regelrecht abwürgen
Wenn sie an ein bereits durch Erneuerbare Energien gesättigtes Netz angeschlossen werden, sollen die Anlagenbetreiber/Projektentwickler bis zu zehn Jahre lang auf Entschädigungszahlungen bei Abregelung verzichten müssen. Abregelung bedeutet, dass der Strom nicht mehr ins Netz gespeist wird. Im Entwurf wird dies „Redispatch-Vorbehalt“ genannt.
Diese Ausgleichszahlungen sind aber ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solaranlagen. Der Verzicht auf dieses Geld würde für viele Projektentwickler bedeuten, dass sie eine neue Anlage entweder gar nicht oder nur unter hohem Risiko bauen würden. Die Wirtschaftsbranche der Erneuerbaren befürchtet daher einen Einbruch der Zubauzahlen und damit einen Teilstopp der Energiewende. Banken würden hohe Risikoaufschläge verlangen, viele Projekte würden unwirtschaftlich und nicht verwirklicht.
Im oben genannten Gesetzesentwurf steht, dass Netzbetreiber für Anlagen mit einer Leistung ab 135 Kilowatt eigene Priorisierungen für künftige Anschlussbegehren entwickeln sollen, was im Klartext bedeutet, dass der Anschlussvorrang der erneuerbaren Energien ausgehebelt wird. Auch fossile neue Anschlüsse, wie die geplanten neuen 10 bis 12 GW Erdgaskraftwerke oder Verbraucher wie neue stromintensive Rechenzentren, können die Netzbetreiber dann priorisieren und Erneuerbare hintanstellen.
Selbst die neue Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), Ursula Heinen-Esser, die eine der stärksten Wirtschaftsbranchen Deutschlands mit 400.000 Arbeitsplätzen vertritt, kritisierte den Gesetzesentwurf fundamental: „Die nun bekannt gewordenen Pläne aus dem Netzpaket bergen die Gefahr einer Zubaublockade für die Erzeugungskapazitäten und können direkt zu Energieknappheit und steigenden Preisen führen. Werden diese Pläne wahr, gefährdet das Wirtschaftsministerium die Stabilität unseres Energiesystems.“
Zusätzlich sollen die Investoren jetzt auch einen Baukostenzuschuss für den Netzausbau der Netzbetreiber zahlen, was die Projekte noch einmal erheblich verteuern würde.
Der Entwurf sieht vor, dass Netzbetreiber Baukostenzuschüsse auch bei bestehenden Netzanschlüssen verlangen können, was als zusätzliche finanzielle Belastung für private Einspeiser interpretiert wird. Nach Einschätzung von Stromanbieter 1KOMMA5° könnten dadurch bei einer durchschnittlichen PV-Dachanlage Mehrkosten von rund 1.000 Euro entstehen. Zudem wird befürchtet, dass die Kosten nicht einheitlich geregelt wären, sondern jeder der rund 850 Netzbetreiber in Deutschland individuelle Zuschüsse festlegt.
Den nächsten Teil dieser Serie zum Netzpaket lesen Sie morgen an dieser Stelle.
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