Welche Möglichkeiten hat der Mieter zur Reduzierung der Kosten? Zur Wärmeenergieversorgung werden in den Städten und Gemeinden zwischen 30 und 50 % der bereitgestellten Energien benötigt zur Heizung und Warmwassererzeugung. Die Einwohnerzahl Leipzigs ist in den letzten 20 Jahren von 500.000 um ca. 130.000 Einwohner gestiegen.

Leipzig wird immer mehr zugebaut. Deshalb muss die Einsparung von Energie oberste Priorität haben, denn Wärme oder Strom, die nicht benötigt werden, müssen nicht erzeugt werden.

Die unabhängigen Energieberater (EB) der Verbraucherzentralen, von Umweltverbänden, als staatlich bestellte Energieberater, Energieberater der IHK und der Leipziger Stadtwerke (LSW) bieten dafür Beratungen für Privatpersonen wie für Gewerbetreibende und Firmen an zum Energieaudit (Energieeffizienz-Steigerung), Energie-Management (Energieverbrauch erfassen), Sanierungsplanung und Transformation (Umbau Energieverbrauch).

Das Verhalten der Mieter zum Heizen und Lüften anpassen

Auch das Verhalten der Bewohner, also Mieter, zur Lüftung und im Umgang mit den Heizmedien ist zu berücksichtigen und zu beeinflussen. Dazu gehört die Information der Hausbewohner zum alltäglichen Nutzungsverhalten, um ihren eigenen Wärmeverbrauch gezielt zu senken.

Somit ließe sich der Wärmeverbrauch reduzieren, z.B. durch korrektes Stoßlüften, die Absenkung der Raumtemperatur und die Beheizung von nur bestimmten Räumen, die richtige Nutzung von Thermostatventilen oder die optimierte Einstellung der Heizungsanlage auf die zeitlichen Bedürfnisse der Nutzer.

Vorrang von Heizungstausch vor Sanierung der Gebäude

Ein wichtiges Kriterium ist die Reduzierung der Wärmeversorgung durch den effektiven Einsatz der Heizungsanlage und durch die wärmetechnische Sanierung der Gebäude .

Durch die jeweiligen Gebäudeeigentümer muss also in Verbindung mit dem Wärmeplanungskonzept die mögliche, effektive und kostengünstige Gebäudeheizung ausgewählt werden und die zukünftige Entwicklung der Energiebereitstellung ist zu bedenken. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit der Heizungsanlage ist auch ausschlaggebend für die mögliche Vermietung und bei Eigennutzung, um die Betriebskosten gering zu halten.

Ein aktuelles Gutachten für die „Stiftung Klimaneutralität“ von 12/2025 (erstellt durch Prognos) sagt grob gesehen aus, dass der Heizungstausch der eigentliche Schlüssel zum Wärmeumbau ist. Die Mehrkosten für die Energieerzeugung beim Heizungsumbau, gleichen sich langfristig gesehen mit den Sanierungskosten für die Gebäude durch Wärmedämmungen nahezu aus.

Das bedeutet: Ein Heizungstausch senkt schnell und auf längere Zeit die Treibhausgasemissionen und damit die Betriebskosten, während das Anbringen von Wärmedämmungen nicht an allen Gebäuden möglich und dazu teuer ist, sich damit erst über längere Zeit rechnet.

Oft ist der Effekt vom Lüftungsverhalten der Bewohner abhängig und viele Dämmungsmaterialien sind umstritten bis umweltschädlich, damit Sondermüll.

Insbesondere die Umlage der Betriebskosten der Heizungsenergieumstellung muss für Mieter und abhängige Nutzer differenziert geregelt werden je nach Einsparungspotential an Heizkosten. Bei Umstellung auf Fernwärme muss es bei der Regelung bleiben, dass die Vermieter die Kosten für den Anschluss an das Fernwärmenetz nicht auf die Mietenden umlegen können, da durch den FW-Anschluss in der Regel kaum Energieeinsparungen erfolgen und die Akzeptanz bei der Mietern zur Umstellung auf Fernwärme damit stark beeinträchtigt würde.

Damit würde die Vermietbarkeit solcher Wohnungen stark sinken. Der Fernwärme-Anschluss als solcher muss also kostenneutral nach BGB § 556 bleiben.

Möglichkeiten zur Mieterbeteiligung beim Heizungsumbau

Eine Möglichkeit zur Mieterbeteiligung für einen sinnvollen Wärme-Umbau wäre, dass die Gebäudenutzer und Mieter die wärmetechnischen Mängel vom Gebäude und Heizung auflisten. Für eine moderne neue zukunftsorientierte Heizungsanlage muss durch die Mieter und Nutzer in Verbindung mit dem Eigentümer sondiert werden, welche Energiequelle zur vorausschauenden Eignung infrage kommen soll (siehe die Varianten zur Wärmeversorgung).

Mit dieser wärmetechnischen Auflistung und den Anforderungen aus der Energieberatung wird der Eigentümer zur nur unbedingt erforderlichen Gebäudesanierung angeregt. Wenn der Vermieter die Umbaukosten zum größeren Teil auf die Mieter umlegen kann, ist er nicht so sehr an einer für beide Seiten optimierten Lösung interessiert.

Begrenzung der Modernisierungsumlage für Mieter

In Leipzig ist zu berücksichtigen, dass 87 % der Bevölkerung zur Miete wohnen und somit Wärmeabnehmer sind, die nur über begrenzte Einnahmen und nicht über Wohneigentum verfügen.

Die Mietpreise in Leipzig sind heute schon unangemessen hoch. Deshalb können die Mieter nicht noch zusätzlich an den Kosten des Umbaus der Heizungssysteme beteiligt werden.

Die Kosten der Modernisierungsumlage für Mieter sind zu begrenzen

Bei der Planung zum Umbau von Heizungsanlagen ist auch zu berücksichtigen, dass die Eigentümer zwar die Investitionskosten vorerst tragen, aber diese Kosten können durch die Modernisierungsumlage auf die Mieter abgewälzt werden.

Die Vermieter können nach jeweiligen Modernisierungsmaßnahmen die Nettomiete dauerhaft um bis zu 8 % erhöhen (eine bundespolitische Erhöhung auf 12 % wird diskutiert).

Durch diese prozentuale Mieterhöhung entsteht zudem ein zusätzlicher Gewinnertrag für Eigentümer, da die Umlage bestehen bleibt, selbst wenn die Sanierungskosten bereits vollständig refinanziert sind. Die Modernisierungsumlage darf nicht auf den Umbau und die Neuanschaffung von Heizungen bezogen werden. Mieter haben schon die Heiz- und Betriebskosten und die Gebäude-Modernisierungs-Umlage zu tragen, ohne Einfluss zu haben auf Technik oder Sanierungsumfang und -zeitpunkt.

Teil 1 mit den Plänen der Bundesregierung findet man hier.

Im dritten Teil wird es morgen konkret um die Wärmeplanung in Leipzig gehen.

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