Tausende Leipziger Haushalte suchen nach einer bezahlbaren Wohnung und finden sie aktuell einfach nicht mehr. Ein Weg, die Wohnungsnot etwas zu lindern, wäre natürlich, die durchaus nicht wenigen seit Jahren leerstehenden Wohnhäuser in Leipzig zu aktivieren. Von 165 berichtete die Stadt 2025 in der Antwort auf eine Anfrage. Ein Problem, auf das immer wieder auch Besetzeraktionen hinweisen. Am 3. September rückte so ein Haus in den Fokus der Ratsversammlung: die Einertstraße 3. Das wäre doch ein klassisches Objekt für eine Enteignung, dachte sich die Linksfraktion. Und schrieb gleich einen Sandwich-Antrag

„Im Oktober vergangenen Jahres wurde auf das ungenutzte Gebäude in der Einertstraße 3 u.a. durch eine Reihe von Hausbesetzungen aufmerksam gemacht. Zu den Hintergründen der drei anderen Gebäude wurde in der Antwort VIII-F-01865-AW-01 berichtet. Daraus geht hervor, dass die kommunale Handhabe bei verwahrlosten Immobilien sehr gering ist, Modernisierungs- und Instandhaltungsgebote in der Praxis aufgrund von großen rechtlichen Hürden nicht genutzt werden“, stellte die Linksfraktion in ihrem Antrag fest, für den am 3. September Stadträtin Juliane Nagel warb.

Immerhin hatte auch sie so eine kleine Hoffnung, die Einertstraße 3 könnte tatsächlich einmal die Bedingungen für eine Enteignung erfüllen.

Im Antrag hieß es dazu: „Am 17.04.2026 erschien auf taz.de ein Artikel ‚Villa Krause bleibt – leer‘ über die Aktion, in dem in Bezug auf die Einertstraße 3 berichtet wird: ‚Beim leerstehenden Haus in der Einertstraße, dessen Eigentümer nicht erreichbar ist, halte Dienberg ein Enteignungsverfahren aber für nicht vollständig abwegig. Das ist ein Fall, bei dem die Behörden mit dem Amtsgericht und dem Grundbuchamt mal über sowas nachdenken könnten.‘ Die antragstellende Fraktion begrüßt diesen Vorstoß und möchte mit diesem Antrag eine Umsetzung erreichen.

Da das Zweckentfremdungsverbot für nicht-marktaktive Immobilien nicht wirklich greift, wird die Stadt beauftragt, das Landesgesetz um weitere Tatbestände zu erweitern, die ein Vorgehen bei verwahrlosenden Gebäuden möglich machen könnte. Zudem soll der Zeitraum des Leerstands verkürzt und auch gewerbliche Umnutzungen von Wohnraum als Tatbestand ins Landesgesetz aufgenommen werden.“

Nicht abwegig, aber nicht machbar

Aber Thomas Dienberg hatte sich aus guten Gründen etwa ausweichend geäußert. „Nicht abwegig“ heißt eben doch nicht, es ginge. Im Gegenteil. Die Hürden für Enteignungen sind so hoch, dass der Stadt praktisch bei praktisch allen Fällen die Hände gebunden sind.

Das machte das Baudezernat auch in seiner Stellungnahme sehr deutlich: „Eine Enteignung oder Aneignung kommt nur in Betracht, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, z. B. wenn das Gebäude nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld hat (z. B. Verfall, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Verschärfung des Wohnungsmangels), alle milderen Mittel (z. B. Instandsetzungsgebote nach § 177 BauGB) ausgeschöpft wurden und der Eigentümer trotz rechtskräftiger Anordnung untätig bleibt, die Maßnahme verhältnismäßig ist und auf einer gesetzlichen Grundlage beruht und dem Eigentümer eine angemessene Entschädigung gewährt wird.“

Kasse leer

Da säße die Stadt Leipzig selbst dann am kürzeren Hebel, wenn sie genug Geld in der Kasse hätte. Aber die desolate Haushaltslage sorgt – wie auch Baubürgermeister Thomas Dienberg am 3. September erklärte – dafür, dass die Stadt bei einer Enteignung nicht mal einen finanziellen Ausgleich zahlen könnte:

„Erschwerend tritt hinzu, dass es in der derzeitigen Haushaltslage nicht möglich ist, z.B. die unrentierlichen Kosten infolge eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes zu finanzieren, womit auch die rechtlichen Voraussetzungen für eine nächste Eskalationsstufe, wie eine Enteignung, nicht gegeben sind.

Die notwendigen finanziellen Mittel für eine Aneignung durch Kauf dieses und vergleichbarer Objekte im Rahmen des Vorkaufsrechts, eines Zwangsversteigerungsverfahrens oder auch für die Wiedernutzbarmachung durch Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote, sowie mögliche Entschädigungen für potenzielle Enteignungen, sind im aktuellen Haushalt nicht enthalten.“

Das gilt auch für die Einertstraße 3. Und so kann die Stadt auch kaum Druck auf die Eigentümer aufbauen, die leerstehenden Wohnhäuser endlich zu sanieren und wieder an den Markt zu bringen.

Zweckentfremdungsverbot – geht da noch mehr?

Die Linksfraktion hatte ihren Antrag, für das „Objekt Einertstraße 3 ein Ent- oder Aneignungsverfahren in Gang zu setzen“, auch gleich noch mit dem Wunsch gekoppelt, der OBM solle sich in Dresden für eine Ausweitung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes einsetzen. Denn auch die zweckentfremdeten Wohnungen fehlen ja auf einem völlig ausgereizten Wohnungsmarkt.

Aber auch dieser Wunsch ist zeitnah nicht umzusetzen, wie das Planungsdezernat in seiner Stellungnahme anmerkte: „Eine Veränderung und Ergänzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, mit dem Ziel, die Dauer des Leerstands zur Geltung als Zweckentfremdung von zwölf auf sechs Monate zu verkürzen sowie Abbruch, bauliche Veränderung, Unbrauchbarmachung oder Verwahrlosung des Wohnraums, in Folge derer er nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet ist und die überwiegende gewerbliche Nutzung als Zweckentfremdungstatbestände aufzunehmen, ist seitens der Stadt Leipzig bereits im Rahmen des Gesetzentwurfes neben weiteren Änderungen vorgebracht worden, jedoch unberücksichtigt geblieben.

Das zuständige Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung hat bereits in der Vergangenheit erklärt, dass solche Änderungen erst nach der für das Jahr 2027 vorgesehenen Evaluierung des Landesgesetzes und der Unterrichtung des Landtages über die Ergebnisse der Evaluierung bis spätestens 31. März 2028 denkbar sind.“

Das ist ein mühsames Geschäft

Ob die Leipziger Änderungswünsche dann berücksichtigt werden, ist genauso noch offen. Auch wenn die Verwaltungsvorlage durchaus signalisierte, dass man den OBM mit dieser Aufgabe durchaus beauftragen könnte. Sie machte auch einen Kompromissvorschlag zur Einertstraße 3: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für eine Wiedernutzbarmachung des Objektes Einertstraße 3 einzusetzen. Dies geschieht maßgeblich über Beratung des Eigentümers bezüglich möglicher Förderungen zur Aktivierung von Leerstand.“

Das Problem ist nur – und das machte Thomas Dienberg am 3. September auch deutlich: Der Eigentümer ist einfach nicht greifbar. „Bisherige Versuche der Verwaltung, im Frühjahr 2025 den Eigentümer im Rahmen eines Erörterungsverfahrens zu kontaktieren, schlugen fehl.“

Kann der Eigentümer nicht? Will er nicht? Schreckt ihn vielleicht die Bürokratie ab, wie AfD-Stadtrat Udo Bütow mutmaßte? Oder ist das Gebäude ein Spekulationsobjekt wie so manch anderes leerstehendes Wohnhaus in Leipzig? Das weiß letztlich keiner. SPD-Stadtrat Frank Franke fand den Verwaltungsvorschlag deshalb ganz sinnvoll und stellte ihn zur Abstimmung, auch wenn der für die Einertstraße eigentlich keine Lösung bietet. Der Baubürgermeister kann nur anbieten, irgendwie Kontakt zum Eigentümer zu suchen. Dienberg: „Das ist ein mühsames Geschäft.“

Die Ratsmehrheit stimmte dem dann auch mit 37:18 Stimmen zu. Der Leerstand von Wohnhäusern im Stadtgebiet wird Leipzig also auch in Zukunft weiter begleiten.

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