Am 1. September 2023 berichteten wir darüber, dass in Leipzig-Grünau ein elfgeschossiger Wohnblock, mit etwa 150 Wohnungen verschiedener Größe, seit über zehn Jahren leersteht. Dieser Wohnblock, in der Breisgaustraße 67–73, wurde im Zuge der „Strategiebeschlüsse zum Stadtumbau in Grünau bis 2020“ stillgelegt. Seitdem passiert dort nichts.
Der Eigentümer, die WOGETRA (Wohnungsgenossenschaft Transport eG), wollte sich auf Anfrage zu einer eventuellen Reaktivierung des Wohnraumes „aufgrund der Unternehmensbelange“ nicht äußern. Auch die Antworten der Stadtverwaltung waren insgesamt nicht zufriedenstellend. All das können Sie hier nachlesen.
Es gingen zwei Jahre ins Land, passiert ist scheinbar nichts, und wir sprachen das Thema im Laufe dieser Zeit bei mehreren politischen Akteuren an. Zunächst schien das erfolglos zu sein, bis sich am 16. Dezember 2025 Katharina Krefft, Stadträtin für Bündnis 90/Die Grünen, auf Instagram meldete.
„Warum steht der Block leer? Die Leipziger Zeitung berichtete und wir haben uns heute mit der Wogetra Leipzig getroffen, um die Gründe zu erfahren. Tatsächlich ist der Block abgeklemmt, eine zweistellige Millionensumme nötig, um hier wieder Wohnraum zu schaffen. Die Wohnungsgenossenschaft ist an ihren vermieteten Beständen mit Brandschutz und Werterhalt gebunden. Die öffentliche Hand ist gefragt, und dazu sind Projekte in Arbeit.
Wir wollen, dass die Stadt Leipzig sehr konkret hier an diesem Objekt auf die Genossenschaft zugeht und an Lösungen arbeitet. Für günstigen Wohnraum, für innovative Lösungen im Bestand, als Modell im Rahmen der IBA? Ideen gibt es, aber es muss auch passieren. Darum beantragen wir das im Rat.“
Die Grünen machten auch gleich Nägel mit Köpfen.
Bereits am 2. Dezember reichten sie einen Änderungsantrag zu einem Antrag der Fraktion Die Linke ein. Das ist bedauerlich, denn die Originalfassung des Antrags „Soziale Neubauten der LWB in Grünau: Platz und Mehrwert für alle schaffen“ wurde von der Verwaltung als rechtswidrig beschieden. Ob sich mit der Neufassung des Antrags und dem, thematisch nicht wirklich passenden, Änderungsantrag etwas ändert, ist fraglich.
Warum passt der Änderungsantrag thematisch nicht wirklich zum Ursprungsantrag? Mit dem Änderungsantrag soll ein sechster Punkt hinzugefügt werden. Dieser lautet:
„Der Oberbürgermeister wird ersucht, dringlich und nachdrücklich Gespräche mit der WOGETRA zu veranlassen, um 150 Wohnungen in der Breisgaustraße 67–73 herzurichten für Bedarfe der sozialen Wohnraumversorgung wie Jugendwohnen, Azubiwohnen, Studierendenwohnen, Gewährleistungswohnen und Verselbstständigungswohnen.“
Das passt nur sehr bedingt zum Ursprungsantrag. In den Punkten 1–3 geht es dort um die Aktivierung von Wohnraum für geflüchtete Menschen und in den Punkten 4 und 5 um zusätzliche soziale und kulturelle Nutzungsmöglichkeiten. In der Begründung der Ablehnung schreibt die Verwaltung:
„Die Beschlusspunkte 1 bis 3 betreffen die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten und die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften. Diese Bereiche gehören zu den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung gemäß § 2 Abs. 3 SächsGemO und unterliegen der Fachaufsicht des Freistaates Sachsen. Der Stadtrat besitzt hierfür keine Organkompetenz, sie liegen vielmehr im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters gemäß § 53 Abs. 3 SächsGemO.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 11.08.2021 – 4 B 291/21 und 24.11.2021 – 4 B 415/21) ist der Stadtrat in solchen Fällen nicht berechtigt, Beschlüsse zu fassen oder initiativ tätig zu werden.
Ein Beschluss über diese Punkte wäre daher rechtswidrig.
Die Beschlusspunkte 4 und 5 verfolgen das Ziel, zusätzliche soziale und kulturelle Nutzungsmöglichkeiten im Stadtteil Grünau zu schaffen. Die Umsetzung dieser Vorschläge würde jedoch zwingend zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern. Angesichts der aktuellen Haushaltslage stehen keinerlei zusätzliche Mittel zur Verfügung, um neue Einrichtungen, zusätzliche Angebote oder räumliche Erweiterungen abzusichern.“
Fazit: Es war vielleicht nicht schlau, dieses Thema an einen anderen Antrag anzuhängen. Vielleicht zwingt es die Verwaltung jedoch dazu, sich mit der Breisgaustraße 67–73 erneut zu beschäftigen. Ob dann dafür Geld vorhanden ist, das steht auf einem anderen Blatt.
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