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Bei dieser letzten Vorlage am 2. September war sichtlich auch bei OBM Burkhard Jung als Sitzungsleiter die Luft raus. Es ging in dieser Vorlage um den Bebauungsplan Nr. 451.1 „Semmelweisstraße/An den Tierkliniken, Teilbereich Nord“, also das ganze Gebiet um die Semmelweisstraße und den Kohlrabizirkus.
Eigentlich ein Gebiet ohne Aufenthaltsqualität, jahrzehntelang irgendwie vor sich hin dümpelnd, ohne klare Struktur und auch ohne wirkliche Perspektive. Die kam erst durch den Kauf des Kohlrabizirkus durch die Stadt Leipzig, der nun als Ankerpunkt für das ganze Quartier dienen soll.
Es gab also zu dem von der Stadt vorgelegten Bebauungsplan noch einen Stapel Einsprüche, den letzten sogar noch nach Ende der Abgabefrist. Und vielleicht hat CDU‑Stadträtin Sabine Heymann recht, wenn sie jetzt vermutet, dass einige der Grundstückseigentümer vor Ort nun gegen den Bebauungsplan klagen werden. Es könnte, so meinte sie, also noch teuer werden und zäh, auch wenn völlig unklar ist, warum sich einige Eigentümer so ungehört fühlen sollten. Das hätte man doch früher klären können, meinte Sabine Heymann.
Aber da stellt sich dann eher die Frage: Wurden die Grundstückseigentümer nicht berücksichtigt? Denn jeder Bebauungsplan sieht – gesetzlich vorgeschrieben – auch eine Bürgerbeteiligung vor. Die hat auch stattgefunden.
Das Planungsdezernat schätzt diese Bürgerbeteiligung so ein:
„Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 451 „Semmelweisstraße/An den Tierkliniken“ wurde in der Zeit vom 12. September 2023 bis 13. Oktober 2023 durch öffentliche Auslegung im Neuen Rathaus durchgeführt.
Die Bekanntmachung erfolgte im Leipziger elektronischen Amtsblatt Nummer 16/2023 vom 02. September 2023. Die frühzeitige Beteiligung bezog sich auf den größeren Geltungsbereich gemäß dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 451 vom 29. April.2020, bekannt gemacht im Leipziger Amtsblatt Nr. 09/2020 vom 09.05. 2020 mit der Erweiterung des Geltungsbereichs vom 13. Oktober 2022 bekannt gemacht im Leipziger elektronischen Amtsblatt Nr. 20/2022 vom 29. Oktober 2022.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gingen neun Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein, die den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 397.1 betreffen. Sie wurden in die weitere Entwicklung des Bebauungsplans einbezogen.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 451.1 ‚Semmelweisstraße/An den Tierkliniken, Teilbereich Nord‘ wurde in der Zeit vom 17. März 2026 bis 24. April 2026 durch öffentliche Auslegung im Neuen Rathaus und Online-Veröffentlichung durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte im Leipziger Amtsblatt Nummer 05/2026 vom 07. März 2026.
Es gingen insgesamt sechs Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein, davon zwei von Umweltverbänden/Naturschutzvereinigungen. Es wurden keine Änderungen des Planinhalts nach den Beteiligungen zum Entwurf vorgenommen.“
Einwände wurden eingearbeitet
Es sind also auch nicht nur Eigentümer, die ihre Einwände hatten, sondern auch Leipziger Umweltverbände. Die „forderten eine stärkere Ausrichtung an Klima- und Umweltschutzzielen, u. a. durch den Erhalt von Altbaumbestand, Minimierung von Stellplätzen, Schwammstadtkonzepte, Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen sowie Berücksichtigung von Artenvielfalt. Einzelne Stellungnahmen betonten ebenfalls den Schutz alter Bäume.“ Diese Einsprüche wurden teilweise berücksichtigt in der Grünplanung, stellt das Planungsdezernat fest.
Bleibt also: Ist ein Sperrfeuer der Grundstückseigentümer zu ertwarten?
Und das Planungsdezernat bestätigt auch, dass die Umweltverbände absolut recht haben. Denn: „Da weite Bereiche des Plangebiets in der Stadtklimaanalysekarte als Überhitzungsbereich gekennzeichnet sind, ist es notwendig, Festsetzungen zu treffen, die der weiteren Überhitzung bei baulicher Nutzung des Areals entgegenwirken. Aufgrund der schlechten Versickerungseignung des Bodens ist es außerdem notwendig, Festsetzungen zu treffen, die eine bauliche Nutzung des Bodens so beschränken, dass eine Regenwasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück möglich ist.“
Ausgesparte Grundstücke
Die Einsprüche dieser Eigentümer wurden auch nicht abgeschmettert, wie die Vorlage feststellt. „Privateigentümer im Plangebiet wiesen auf bestehende städtebauliche Verträge und Grundstücksinteressen hin und kritisierten, dass diese in der Wettbewerbs- und Entwurfsplanung nicht hinreichend berücksichtigt seien. Befürchtet wurden faktische Enteignungen durch Platzfestsetzungen. Aufgrund der Stellungnahme wurde der Plan wie folgt geändert: Die Baufelder wurden so angepasst, dass sie jeweils nur auf den Grundstücken eines Eigentümers liegen.“
Heißt im Klartext: Die beiden Grundstücke wurden im B-Plan ausgespart. Einer der Eigentümer darf sogar so bauen, wie er angekündigt hat: „In der Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses ist ein rechteckiges Baufenster mit einem bis 25 m hohen Baukörper festgesetzt, der einen bis zu sechsgeschossigen Baukörper ermöglicht.“
Die Konflikte sind also nicht ganz so groß, wie Sabine Heymann wohl befürchtet. Und Leipzig kann endlich in die Planungen für den Kohlrabizirkus gehen, denn – bis auf die CDU-Fraktion – stimmte der Stadtrat am 2. September mit 49:11 Stimmen der Vorlage zu.
Wann geht es los?
Das eigentliche Ziel des B-Plans ist im Grunde für jeden ersichtlich, der mal in dieses stark versiegelte Gebiet geht. Das Planungsdezernat beschreibt es so: „In diesem Rahmen haben Bebauungsüberlegungen des ehemaligen Eigentümers der ehemaligen Großmarkthalle sowie eines weiteren Grundstückseigentümers der Verwaltung deutlich gemacht, dass auf diesem Areal die Herbeiführung einer abgestimmten Gesamtentwicklung, einschließlich der Erschließungserfordernisse, einer Koordinierung durch die verbindliche Bauleitplanung bedarf. Nur mit diesem Instrumentarium können die Anforderungen an eine geordnete städtebauliche Entwicklung mit Integration der denkmalgeschützten Gebäude sowie die Schaffung überregionaler Verkehrswege und Grünzonen erfüllt werden.
Die Stadt Leipzig hat sich das Ziel gesetzt, das Areal der ehemaligen Großmarkthalle in Übereinstimmung zu den Inhalten bzw. Zielen des Flächennutzungsplans als Kultur- und Kreativ-Bereich sowie darüber hinaus auch für sportliche Nutzungen langfristig zu sichern und die umgebenden untergenutzten Flächen zu einem attraktiven innerstädtischen Gewerbegebiet als Clusterstandort ‚BioCity Campus‘ zu entwickeln. Dafür wurde im Jahr 2022/23 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Der vorliegende Bebauungsplan soll dazu dienen die fortgeschriebenen Inhalte des Siegerentwurfs planerisch zu sichern.
Eigentlich können die Eigentümer vor Ort von all dem nur profitieren. Nur ist natürlich offen, wann die Stadt mit den von ihr geplanten Maßnahmen loslegen kann angesichts eines völlig unausgeglichenen Haushalts. Denn diese Maßnahmen kosten Geld: Grunderwerbskosten für zukünftige Erschließungsflächen (Verkehr) 2,3 Millionen Euro, Grunderwerbskosten für zukünftige Grünflächen (inkl. Ausgleichsfläche für Zauneidechsen innerhalb Plangebiet 451.1) 1,5 Millionen Euro, Planungs- und Realisierungskosten für: Verkehr inkl. Medien 5,1 Millionen Euro und Planungs- und Realisierungskosten für: öffentliche Grünflächen 3,2 Millionen Euro.
Man will damit tatsächlich noch warten, so das Planungsdezernat: „Mit der Erschließungsplanung und der Realisierung der Erschließungsanlagen kann gewartet werden, bis es konkrete Ansiedlungsabsichten von Unternehmen gibt.“
Damit könnte es ja nun klappen, da der B-Plan beschlossen ist und – so Baubürgermeister Thomas Dienberg – auch noch der letzte Einspruch mit zu den Unterlagen genommen wurde.
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