Eine frühere Buchhalterin des Magdeburger Uniklinikums soll sensible Personendaten an Linksextreme verraten und es billigend in Kauf genommen haben, die Opfer zweier brutaler Überfälle „ans Messer zu liefern“, wie es am Amtsgericht hieß. Dieses hatte die 56-jährige Ines F. in erster Instanz verurteilt. Weil sie und die Anklage Berufung einlegten, befasst sich seit dieser Woche das Landgericht erneut mit dem Fall.

Ist Ines F. nachzuweisen, dass sie illegal Personendaten und Anschriften abfragte und diese brisanten Infos an Linksextreme verriet? Diese Frage versucht das Leipziger Landgericht seit dieser Woche zu beantworten. Anfang Februar hatte Ines F. eine Haftstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in 2 Fällen kassiert, davon in einem Fall in Tateinheit mit Hausfriedensbruch: Das Amtsgericht sah die schweren Vorwürfe gegen die heute 56-Jährige als erwiesen an, sie und die Anklage gingen gegen das Urteil in Berufung.

Abfragen damals offenbar nicht geprüft

Hintergrund sind zwei bis heute unaufgeklärte Vorfälle, deren Verantwortliche Ermittler dem linksextremen Milieu, mutmaßlich der Gruppe um Lina E., zuordneten: Am 30. Oktober 2018 war der Neonazi Cedric S. auf dem Weg zum Sport unweit von seinem Wurzner Wohnhaus von einer Gruppe brutal zusammengeschlagen und schwer verletzt worden. Der damals 20-Jährige musste nach dem Überfall stationär ins Krankenhaus. Am 3. November 2019 wiederum griffen zwei Unbekannte eine 34 Jahre alte Immobilien-Prokuristin in ihrer Leipziger Wohnung an, verpassten der Frau Faustschläge und riefen dabei zynisch „Schöne Grüße aus Connewitz“.

Im Vorfeld der brutalen Taten soll Ines F. Recherchen angestellt und die so gewonnenen Infos übermittelt haben: Als damalige Mitarbeiterin im Bereich Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen des Magdeburger Uniklinikums habe sie ihren Zugriff auf Melderegister dafür genutzt. Der war eigentlich dafür bestimmt, säumige Schuldner ausfindig zu machen und Mahnverfahren einzuleiten. Doch Ermittler fanden unter anderem Hinweise auf eine mögliche Datenabfrage von Ines F. zu Frau P. vom August 2019 – jener Prokuristin, die Wochen später ungebetenen Besuch bekam, obwohl sie keinen Bezug zur Uniklinik Magdeburg hatte.

Grundsätzlich habe jeder berechtigte Mitarbeiter Zugang zu einer individuellen Kennung gehabt, die wiederum den Zugriff auf Auskunftsportale ermöglicht habe, bestätigte eine Datenschutzexpertin des Hauses während der Gerichtsverhandlung am Donnerstag. Eine explizite Prüfung, ob es eine dienstliche Begründung für den Zugriff gab, sei wohl nicht erfolgt, sondern es habe nur entsprechende Hinweise an die Kollegen gegeben, räumte die Zeugin ein. Mittlerweile sollen die Kontrollen seit damals nachgeschärft worden sein.

Angeklagte zeigte sich unwissend

Ein weiterer Zeuge aus der Klinik berichtete gegenüber der Strafkammer, dass er eine Anfrage vom LKA erhielt, das wissen wollte, wer Zugang zu einer bestimmten E-Mail-Adresse gehabt habe. Es ginge um Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung. Der IT-Mitarbeiter fragte daraufhin bei der Angeklagten nach, die angab, von nichts zu wissen.

Für den Zeugen, der mit seiner Kollegin auch eine lockere Freundschaft pflegte, war es kein Geheimnis, dass die Frau bereits früher wegen ihres privaten Engagements gegen Rechts ins Visier bestimmter Kreise geraten war: „Sie hat mir mal erzählt, dass sie Hassmails und Hasskommentare bekommen hat.“

Verteidigung sieht keinen Tatnachweis

Ines F. soll den Ermittlungen nach umfassende Recherchen zu Personen durchgeführt haben, die teilweise aus der rechtsextremen Szene kommen. Ihre Verteidigung geht allerdings davon aus, dass dies der Angeklagten nicht vorzuwerfen sei. Überdies deute nichts darauf hin, dass die ihr zugeordneten Abfragen die Überfälle auf Cedric S. und die Prokuristin möglich gemacht oder erleichtert hätten, hatte Rechtsanwältin Rita Belter bereits vor dem Amtsgericht ausgeführt. Auch für einen Verrat von Adressen gäbe es keinen Nachweis.

Ines F. hat sich selbst bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Für den Berufungsprozess am Landgericht ist noch ein Verhandlungstag in der kommenden Woche angesetzt worden.

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