Ein 42‑jähriger Mann muss sich seit Mittwoch, dem 2. September 2026, vor dem Leipziger Landgericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm eine ganze Reihe von Delikten vor, darunter einen siebenfachen Mordversuch. Denn in der Silvesternacht soll Thomas B. in einem Hotel in der City Feuer gelegt und Menschen in Todesgefahr versetzt haben. Zum Prozessauftakt fehlte allerdings ein Mitangeklagter.

Das hätte auch ganz anders ausgehen können: Am Morgen des Neujahrstages, gegen 01:00 Uhr, hatte es in einem Leipziger Innenstadthotel gebrannt. Wie die Ermittler herausfanden, war die Ursache offenbar menschliche Einwirkung. Ihrer Kenntnis nach soll der jetzt Angeklagte Thomas B. (42) gemeinsam mit dem Mitangeklagten Tobias N. (26) und zwei gesondert verfolgten Komplizen in das Gebäude eingedrungen sein. Während Tobias N. lediglich zugeschaut haben soll, habe Thomas B. auf der 4. Etage des Hotels Feuerlöscher entfernt, Feuerschutztüren blockiert und auf zwei Etagen Wäscheteile in Brand gesetzt.

Elf Sachverhalte angeklagt 

Es waren der Rauchmelder und die rasche Brandbekämpfung, die laut Staatsanwaltschaft Schlimmeres verhinderten. Sie schätzt den Sachschaden auf 43.000 Euro, Verletzte gab es nicht. Thomas B. habe durch sein Handeln sieben Personen in Todesgefahr versetzt, weil er wusste, dass durch den Brand und Rauchgase Menschen ums Leben kommen könnten.

Insgesamt wirft die Anklage Thomas B. neben siebenfachem Mordversuch unter anderem auch versuchte schwere Brandstiftung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung und versuchte gefährliche Körperverletzung vor. Angeklagt sind elf Sachverhalte.

Beispielsweise soll der 42-Jährige bereits im November 2025 eine Frau beleidigt und getreten, kurz darauf in einem Evakuierungsraum auf Bahnsteigebene im Bereich des Haltepunktes Wilhelm-Leuschner-Platz des Citytunnels Papier entzündet haben. Wenige Tage vor dem Geschehen im Hotel habe Thomas B. einen Mann am Hauptbahnhof angegriffen, beleidigt und mit Bier übergossen.

Hauptangeklagter soll Zeugen in Mordprozess bedroht haben

Zum Prozessauftakt erschien der Mitangeklagte, der aktuell auf freiem Fuß ist und dem „nur“ unterlassene Hilfeleistung zur Last liegt, am Mittwoch allerdings nicht vor Gericht. Tobias N.s Anwältin Giulia Borsalino beanstandete Formfehler bei der Ladung ihres Mandanten und will das Verfahren ausgesetzt sehen. Das Gericht entgegnete, einen möglichen Haftbefehl gegen Tobias N. zu prüfen oder das Verfahren gegen ihn abzutrennen.

Bis zum nächsten Prozesstag am 14. September soll eine Entscheidung fallen. Zur Anklageverlesung kam es noch nicht – damit ist erst einmal offen, wie sich der Hauptangeklagte zu den Vorwürfen gegen ihn verhalten wird. Thomas B. sitzt bereits in U-Haft.

In diesem Zusammenhang war der 42-Jährige übrigens schon anderweitig aufgefallen: Im bereits abgeschlossenen Mordprozess gegen den Leipziger Nick W. soll Thomas B. den Hauptbelastungszeugen mit einem Drohanruf aus dem Gefängnis massiv eingeschüchtert und unter Druck gesetzt haben. Dies hatte Thomas B. auch eingeräumt, jedoch als Scherz dargestellt.

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