Er beteuerte bis zuletzt seine Unschuld, das Leipziger Landgericht nahm es ihm nicht ab: Es verurteilte einen 34 Jahre alten Mann aus Leipzig am Mittwoch, dem 25. März, zu neun Jahren und drei Monaten Gefängnis. Er soll für eine Serie von Brandanschlägen im Südwesten der Stadt im Juni 2025 verantwortlich sein. Darunter fällt auch das nächtliche Feuer an einem Wohnwagen, dessen schlafender Bewohner sich zum Glück rechtzeitig befreien konnte.
Martin K. (Name geändert) ist schuldig unter anderem der Brandstiftung und des versuchten Mordes, soll deswegen eine Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verbüßen: Dieses Urteil verkündete die 1. Strafkammer des Landgerichts Leipzig am heutigen Mittwochmorgen nach einem aufwendigen Prozess mit längerer Beweisaufnahme und etwa 80 Zeugenbefragungen. Das Verfahren hatte am 2. Februar begonnen.
Anschlag auf Camper galt als Mordversuch
Der zuweilen arbeits- und wohnsitzlose Martin K. soll laut Urteil zwischen dem 14. und dem 20. Juni 2025 wiederholt gezündelt haben, zumeist an Fahrzeugen. Die Tatorte, an denen das Phantom immer wieder zuschlug, befanden sich rund um die Antonienstraße in Leipzig-Schleußig beziehungsweise am Volkspark Kleinzschocher. An letzterem Ort soll Martin K. am 14. Juni gegen 04:00 Uhr mit offener Flamme den Dichtungsring eines Campers entzündet haben, der auf dem Parkplatz abgestellt war.
Der im Wohnwagen schlafende Mann (36) wurde durch die Rauchentwicklung glücklicherweise rechtzeitig wach und löschte den Brand. Die Staatsanwaltschaft warf Martin K. daher auch versuchten Mord sowie besonders schwere Brandstiftung mit Todesfolge vor, denn er habe den Tod eines Menschen zumindest billigend in Kauf genommen.
Die Strafkammer stimmte der Anklage dahingehend zu, dass das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sei, sah jedoch niedrige Beweggründe als nicht erwiesen an. Eine genaue Tatmotivation konnte der Prozess aus Sicht der Richter nicht eindeutig aufklären. Möglich seien Frust und sinnlose Motive, so der Vorsitzende Richter Johann Jagenlauf. Martin K. müsse in jedem Fall von Glück reden, dass das Feuer am Wohnwagen ohne schwerwiegende Folgen blieb.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Martin K., der in der Nacht zum 20. Juni nach einer Reihe weiterer Vorfälle festgenommen worden war, hatte zum Prozessauftakt seine Unschuld beteuert und sich im Verbund mit seinem Anwalt Jürgen Kohlen als jemand dargestellt, der schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sei.
An dieser Sicht hielt der 34-Jährige bis zum Ende des Prozesses fest: Er sei unschuldig und würde niemals solche Taten begehen, äußerte er in seinem letzten Wort vor dem Urteil. Zu seinem persönlichen Hintergrund gab er an, aus einem familiär schwierigen Umfeld zu stammen, in dem er schon früh mit Alkohol, Gewalt und Armut in Berührung kam.
Nach Gerichtsangaben hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer zwölf Jahre Freiheitsentzug gefordert, die Verteidigung Freispruch. Martin K. hat noch bis nächste Woche Zeit, das Urteil per Revision anzufechten und vom Bundesgerichtshof prüfen zu lassen.
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