Ein Jahr und sechs Monate Haft mit Bewährung – so lautete Anfang 2026 das Urteil des Leipziger Amtsgerichts gegen Ines F.: Sie soll ihr berufliches Zugriffsrecht auf Personendaten ausgenutzt haben, um Linksextremisten Informationen zuzuspielen. Seit Dienstag, dem 8. September, wird der Fall am Landgericht neu verhandelt.

Ines F. ist eine Frau, die im Gerichtssaal ruhig und unauffällig wirkt. Während der Vorsitzende Richter Johann Jagenlauf abermals das Urteil verliest, schaut die 56-Jährige zu Boden, spielt zeitweise mit ihren Händen. Im Februar 2026 hatte das Leipziger Amtsgericht sie wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und zum Hausfriedensbruch verurteilt, anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Weil die Angeklagte sowie die Staatsanwaltschaft dagegen Berufung eingelegt hatten, liegt der Fall nun in den Händen des Leipziger Landgerichts.

Überfälle bis heute nicht komplett geklärt

Es geht um zwei höchst brisante Fälle, die in den letzten Jahren überregionale Aufmerksamkeit erregt hatten: Am 30. Oktober 2018 hatte eine Gruppierung den der strammen Neonazi-Szene zugerechneten Cedric S. (damals 20) unweit von seinem Haus in Wurzen überfallen, auf ihn eingeprügelt, den Schwerverletzten schließlich liegen lassen, als Nachbarn dem verzweifelt schreienden Mann zu Hilfe kamen.

Mehr als ein Jahr später, am 3. November 2019, attackierten Unbekannte die Prokuristin einer Immobilienfirma (damals 34) in ihrer eigenen Wohnung mit Fausthieben und dem zynischen Ausspruch „Schöne Grüße aus Connewitz.“

Bei diesen gravierenden Straftaten soll Ines F. zwar nicht dabeigewesen sein, womöglich aber deren Planung erleichtert haben: Als damalige Buchhaltungsmitarbeiterin des Uniklinikums Magdeburg, so die Überzeugung der Anklage, habe die Frau Zugriff auf sensible Personendaten gehabt und diese an Linksextreme weitergereicht. Dass die Täter in derlei Kreisen zu finden sein könnten, hatten Ermittler bald vermutet. Sie erkannten sowohl bei der Prokuristin als auch bei Cedric S. mögliche Bezüge zur sogenannten „Hammerbande“ und die mittlerweile rechtskräftig verurteilte Studentin Lina E., doch ein sicherer Tatnachweis gegen konkrete Personen blieb bislang aus.

Angeklagte aufgrund von Indizien verurteilt

Bei Ines F. sahen die Ermittler dies anders, auch wenn ihre Verurteilung vor dem Amtsgericht sich letztlich auf Indizien stützte. So waren auf dem Rechner der nicht vorbestraften Frau, die auch als Anmelderin linker Veranstaltungen bekannt sein soll, Datensätze zu Protagonisten der rechtsextremen Szene gesichert worden. Dazu kamen verdächtige Chatnachrichten und Mailkontakt mit einer Person, welche dem Umfeld der Gruppierung um Lina E. zugeordnet wird.

Beruflicher Auftrag von Ines F. war es eigentlich, für das Klinikum die Anschriften von Patienten mit unbezahlten Rechnungen zu ermitteln, damit Mahnverfahren eingeleitet werden. Doch habe sie ihre Position, die ihr auch Zugriff auf Daten des Einwohnermeldeamts erlaubte, dazu ausgenutzt, ganz andere Informationen zu gewinnen. Darauf sollen mehrere Abfragen zu Menschen hindeuten, die nie Patienten der Magdeburger Klinik waren. Die Folgen ihres Tuns habe sie gleichgültig in Kauf genommen – so jedenfalls die Meinung von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht.

„Sammeln von Daten kann man meiner Mandantin nicht vorwerfen“

Die Verteidigung hatte dagegen keinen Beweis erkannt, dass Ines F. jemals irgendwelche Adressen weitergab, die benannte Überfälle ermöglicht oder begünstigt hätten. Rechtsanwältin Rita Belter kritisierte zum Auftakt des Berufungsverfahrens am Dienstag, dass man ihrer Mandantin in erster Instanz das Schweigen zum Tatvorwurf negativ ausgelegt hätte – obwohl dies doch das gute Recht eines jeden Angeklagten sei. Und: Datensammlungen allein seien nicht strafbar. „Das Sammeln von Daten kann man meiner Mandantin überhaupt nicht vorwerfen.“

Am Dienstag sagten unter anderem eine Kriminalhauptkommissarin sowie der 2018 überfallene Cedric S. als Zeugen aus. Ines F. äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Die 1. Strafkammer am Landgericht hat noch zwei Verhandlungstage für das Berufungsverfahren angesetzt. 

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