Manchmal braucht es tatsächlich erst eine neue Satzung, damit sich Dinge zum Besseren wenden. So wie beim Thema „Schottergärten“. Die waren zwar schon seit 1996 in Leipzig offiziell verboten. Aber einige Hauseigentümer kümmerten sich gar nicht um das Verbot, legten triste Schotterfelder vor ihren Häusern an, ohne ein bisschen Grün. Dafür mit aufheizender Wirkung direkt vor dem Fenster.
Seit 2020 diskutierte der Stadtrat das Thema ausgiebig. Einzige Lösung: eine neue Begrünungssatzung, die Kompetenzen und Sanktionen klar regelt. Die sollte es zwar schon 2022 geben. Aber 2024 trat sie tatsächlich in Kraft.
„Der Stadtrat hat mit der Beschlussfassung der Begrünungssatzung am 29.2.2024 die zuvor geltenden, in Teilen als nicht ausreichend rechtsverbindlich eingeschätzten Regelungen der Vorgartensatzung ersetzt. Ziel war es unter anderem, der Anlage sogenannter Schottergärten entgegenzuwirken und bestehende Fehlentwicklungen wirksam zu korrigieren“, formulierte die Grünen-Fraktion das Thema in ihrer jüngsten Stadtratsanfrage. „Auch wurden mit der neuen Begrünungssatzung veränderte Vorgaben für Gründächer und Fassadenbegrünnung getroffen.
In der Vergangenheit bestand wiederholt Uneinigkeit darüber, ob Verstöße gegen entsprechende Vorgaben aktiv durch die Verwaltung kontrolliert oder lediglich anlassbezogen – etwa nach Hinweisen aus der Bevölkerung – verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, ob die neue Satzung zu einer veränderten Vollzugspraxis und messbaren Effekten geführt hat.
Zudem stellt sich die Frage, inwieweit die personellen Ressourcen im Zuge des Aufgaben- und Strukturkonzeptes der Verwaltung (ASK) weiterhin eine konsequente Umsetzung und Kontrolle ermöglichen.“
Kontrollen mit knappem Personal
Das Letztere ist zwar noch ein Problem, teilt nun das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege in seiner Antwort mit. Man hat einfach nicht die Leute, das ganze Stadtgebiet abzufahren, um solche Schottergärten aufzuspüren. Die Teams fahren also nur „anlassbezogen“ los – also dann, wenn im Bauordnungsamt die Meldung zu einem solchen Schottergarten eintrudelt.
Und das ist gar nicht so selten, wie das Amt in seiner Antwort feststellt: 2024 wurden 103 Verfahren wegen Verstoß gegen die Begrünungssatzung eingeleitet, 2025 waren es 64. Und da das Verbot der Schottergärten auch vorher schon galt, müssen auch die Hauseigentümer mit Besuch rechnen, die vorher solche Steinwüsten angelegt haben.
Aber die positive Nachricht ist: Die meisten Angesprochenen begreifen die Gründe, warum Schottergärten im Leipziger Stadtgebiet verboten sind.
„Der Rückbau der Schottergärten ist bei 12 % der Vorgänge angeordnet worden, bei 83 % ist der Rückbau erfolgt – jedoch überwiegend auch schon nach der ersten Kontaktaufnahme und Schilderung der rechtlichen Situation. Bei 5 % besteht der Zustand aktuell weiterhin und wird verfolgt“, gibt das Bauordnungsamt einen Überblick über die aktuelle Situation.
„Sofern der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nach § 12 der Begrünungssatzung besteht, werden in der Regel diese an die Zentrale Bußgeldstelle gemeldet. Das Verfahren wird dann dort ggf. eingeleitet und beendet. Aufgrund der Einhaltung des Datenschutzes können daher auch keine Aussagen zu Fallzahlen sowie Bußgeldhöhen getroffen werden.“
Ein Thema bekommt Aufmerksamkeit
Ein Grund dafür, dass viele Hauseigentümer ihre Schottergärten ohne Widerspruch beseitigt haben, war auch die große Aufmerksamkeit, die das Thema Schottergärten in den Jahren 2022 bis 2024 bekam.
„Die Einführung der Begrünungssatzung wurde seitens der Stadt Leipzig begleitet durch umfängliche Öffentlichkeitsarbeit in der regionalen Presse, Social Media und konkret im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege im Rahmen der Bauberatung und durch Informationsmaterialien (Flyer, Postkarten, QR-Codes zur Homepage etc.). Bis Anfang 2026 erhielten Bauherren zur Eingangsbestätigung ihrer Antragsunterlagen auch einen Info-Flyer“, so das Bauordnungsamt.
Die Informationen zur Begrünungssatzung sind dauerhaft auf der Homepage der Stadt Leipzig zu finden.
Da findet man auch die Grundlage für den Umgang mit Fassadenbegrünung, dem zweiten großen Aufregerthema der jüngsten Zeit. Das aber noch nicht wirklich das Verständnis gefunden hat, das das Thema Schottergärten bekam. Augenscheinlich müssen auch Hauseigentümer erst langsam lernen, welche Rolle begrünte Fassaden in einer Stadt spielen, die sich in zunehmenden Hitzeperioden immer mehr aufheizt.
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:













Keine Kommentare bisher