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Am Ende geht es immer um Akzeptanz. Auch in der Energiewende. Erst recht, wenn zwei Leipziger Ortsteile wie Hartmannsdorf und Knautnaundorf auf ihrem Gemeindegebiet besonders betroffen sind, weil vor allem hier die Leipziger Windkraftkapazitäten ausgebaut werden. Da haben sie dann die deutlich größeren Windkraftanlagen direkt vor dem Fenster. Das braucht Akzeptanz. Und die kann durchaus hergestellt werden mit dem EEErtrBetG Sachsen, dem 2024 verabschiedeten Ertragsbeteiligungsgesetz. Denn dadurch können die betroffenen Gemeinden am Ertrag der Erzeugeranlagen beteiligt werden

Das war vorher nicht die Regel. Aber mit dem verstärkten Windkraftausbau macht das auch in Sachsen Sinn. Nur was passiert, wenn die betroffenen Gemeinden Teil einer großen Stadt wie Leipzig sind? Verschwindet die Ertragsbeteiligung dann einfach im großen Stadthaushalt?

Genau das sollte nicht passieren. Weshalb der Stadtrat die Verwaltung aufforderte, eine entsprechende Beschlussvorlage zu schreiben, die regelt, dass die Ertragsbeteiligung auch in den Gemeinden bleibt, die vom Windkraftausbau direkt betroffen sind.

Am 2. Juli kam diese Vorlage aus dem Umweltdezernat dann auch in die Ratsversammlung. Wobei ein Beschlusspunkt dann doch etwas zu allgemein gehalten war: „Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt durch Beschluss der Ortschaftsräte oder Stadtbezirksräte unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und der Einschätzung der Stadt Leipzig. Die Mittel stehen dabei ausschließlich für Vorhaben zur Verfügung, die nicht Pflichtaufgaben sind und nur durch die Stadt Leipzig umgesetzt werden. Bei der möglichen Mittelausreichung an Dritte i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 3, 6 und 7 EEErtrBetG Sachsen sind die einschlägigen Fachförderrichtlinien der Stadt Leipzig anzuwenden.“

Das Geld muss zusätzlich sein

Denn das hätte ja trotzdem ermöglicht, dass die Gelder irgendwie mit den Geldern aus dem Stadthaushalt verrechnet werden. Weshalb die Grünen-Fraktion hier eine deutliche Konkretisierung beantragte, damit die betroffenen Ortschaften am Ende tatsächlich mehr Geld zur eigenen Verfügung haben: „Dabei ist das Zusätzlichkeitsprinzip zu gewährleisten. Eine Kumulierung von Zahlungen zur Ermöglichung größerer Maßnahmen ist grundsätzlich möglich.“

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Dr. Tobias Peter begrüßte die Vorlage der Stadt, die nun auch ermöglicht, „dass das Geld dort landet, wo auch die Anlagen stehen“. Bei wachsendem Erfolg der Energiewende dürften das einige 10.000 Euro im Jahr sein. Da kann man in der Ortschaft schon einiges finanzieren, vielleicht sogar ansparen, wenn der Ortschaftsrat ein größeres Projekt im Auge hat.

Konkrete Betroffenheit

So gesehen sprach der Grünen-Antrag auch CDU-Stadträtin Sabine Heymann aus dem Herzen, die noch einen kleinen Änderungsantrag der CDU-Fraktion vorstellte. Denn über den Begriff „Gemeinde“ im Gesetzestext kann man völlig unterschiedliche Vorstellungen haben. Das muss – so der CDU-Antrag – im Sinne der wirklich Betroffenen konkret formuliert werden.

Der CDU-Antrag dazu: „In der neuen Formulierung fehlt insbesondere der Bezug zu den unmittelbar betroffenen Ortsteilen. Dieser Wortlaut lädt dazu ein, Leistungen auch an Stadtbezirke oder Ortschaften zu vergeben, welche gar nicht durch erneuerbare Energieanlagen betroffen sind.

Sabine Heymann (CDU) im Leipziger Stadtrat am 01.07.2026. Foto: Jan Kaefer
Sabine Heymann (CDU) im Leipziger Stadtrat am 01.07.2026. Foto: Jan Kaefer

Es muss konkret zum Ausdruck gebracht werden, dass ausschließlich die Betroffenen und ihre Stadtbezirke bzw. Ortschaften durch die Leistungen profitieren. Daher begehrt der Antragsteller die Abänderung des Wortlautes zurück zum Text der ursprünglichen Vorlage.

Der Bezug auf den Gesetzestext reicht nicht aus, da sich dieser nur auf die Gemeindeebene bezieht. Das ist für Leipzig ein zu großer Umgriff, um dem Akzeptanzgedanken gerecht zu werden.“

Weder Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal noch OBM Burkhard Jung hatten mit den beiden Änderungsanträgen ein Problem. Die ja im Grunde nur deutlich machten, worum es bei der Ertragsbeteiligung wirklich gehen muss. Burkhard Jung übernahm also beide Anträge. Und die so geänderte Vorlage bekam mit 45:0 Stimmen bei 11 Enthaltungen ein deutliches Votum der Ratsversammlung.

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