Scheitert das „Kino der Jugend“ in der Eisenbahnstraße nun auf den letzten Metern an deutscher Bürokratie und einem auf Terminen beharrenden Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), nachdem sich im Frühjahr die Lösung des Gordischen Knotens abgezeichnet hatte? Denn da entschloss sich die Cinemathèque Leipzig, nachdem sich alle anderen Pläne für ein eigenes Kinohaus im Stadtgebiet zerschlagen hatten, zur Kooperation mit der IG Fortuna. Die hat den alten Kinobau in der Eisenbahnstraße zumindest in Aussicht. Und die Cinemathèque brachte eine gut dotierte Fördergeldzusage mit.

Am 2. Juli stand dazu die ziemlich drängende Nachfrage der Grünen-Fraktion auf der Tagesordnung des Stadtrates. Denn damit die Fördergelder für die Kinosanierung abgerufen werden können, müsste die Stadt jetzt eigentlich ein Wunder vollbringen.

„Trotz des großen Engagements der IG Fortuna und zahlreicher Ratsinitiativen bleiben verwaltungsseitig entscheidende Schritte für die Entwicklung des Kino der Jugend bis heute aus. Ein Abschluss der Konzeptvergabe und des Erbbaupachtvertrags steht nach wie vor aus. Für eine denkmalpflegerische Ertüchtigung stehen Mittel des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bereit, die bis Ende des Jahres ausgegeben werden müssen.

Eine weitere Perspektive eröffnet sich durch die Zusammenarbeit des Kino der Jugend und der Cinemathèque zur Realisierung des Filmkunsthauses am Standort. Auch hier stehen Fördermittel des Bundes in Millionenhöhe bereit, die jedoch bis Jahresende beantragt werden müssen. Für die Beantragung müssen laut Informationen der Verwaltung bereits Planungen bis zur Leistungsphase 3 sowie ein tragfähiges Nutzungs- und Betreiberkonzept vorliegen. Trotz der langen Laufzeit des Projekts Filmkunsthaus konnte bisher verwaltungsseitig keine Finanzierung dieser Planungsleistungen organisiert werden“, merkten die Grünen in ihrer Anfrage an.

Keine Förderung ohne fertige Planung

Und in der Fragestunde am 2. Juli bestätigten sich alle geäußerten Befürchtungen. Auch Kulturbürgermeisterin Skadi Jennicke konnte die Befürchtungen der Grünen nicht zerstreuen.

Die Fördermittel aus dem BKM-Denkmalprogramm in Höhe von rund 400.000 € sind dabei nicht das Problem, so Wirtschaftsbürgermeister Clemens Schülke. Denn dazu müssen im Herbst nur die nötigen Baufirmen gebunden werden, dann kann das Dach gesichert werden und auch die Fortuna-Figur an der Fassade.

Clemens Schülke (CDU), Beigeordneter für Wirtschaft, Arbeit und Digitales, im Leipziger Stadtrat am 01.07.2026. Foto: Jan Kaefer
Clemens Schülke (CDU), Beigeordneter für Wirtschaft, Arbeit und Digitales, im Leipziger Stadtrat am 01.07.2026. Foto: Jan Kaefer

Das Problem sind die Mittel des „Investitionsprojektes: Internationale Festivallandschaft Freie Szene Leipzig“ von Bund (BKM) und Freistaat Sachsen (SMWKT) mit Fördermitteln in Höhe von jeweils 10,5 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Stadt Leipzig war gemäß Grundsatzbeschluss mit 2,1 Millionen Euro veranschlagt.

Nur sind das finanzielle Größenordnungen, bei denen eine freihändige Vergabe der Planungsleistungen nicht möglich ist. Selbst die Planungsleistungen müssen europaweit ausgeschrieben werden. Da tickt die Uhr.

Denn, so das Kulturamt in seiner Antwort an die Grünen-Fraktion: „Grundlage für die Beantragung der Fördermittel des Bundes und des Landes im Rahmen der IFL ist die Einreichung eines vollständigen und prüffähigen Antrages nach RZBau bis spätestens 31.12.2026 mit einer abgeschlossenen Leistungsphase 3 gemäß den Leistungsbestandteilen der HOAI. Aktuell wurde der Antrag noch nicht eingereicht“, so das Kulturamt. Denn diese Planungen sind noch nicht einmal erfolgt.

„Da es sich bei dem neu gefundenen Standort um eine städtische Liegenschaft handelt, muss demzufolge auch ein Baubeschluss für die Maßnahme erstellt werden. Hier sind die Gesamtkosten der Maßnahme anzusetzen, weshalb eine Beschlussfassung im Stadtrat erforderlich ist“, erklärte das Kulturamt.

„Erst nach diesem Beschluss sind die Mittel verfügbar und können für die Planung zur Verfügung gestellt werden. Demzufolge könnten erst nach Planungsbeschluss die Mittel bereitgestellt werden, damit die Planungsleistungen beauftragt werden können. Eine entsprechende Beschlussvorlage konnte noch nicht erstellt werden, da die hierzu erforderlichen Unterlagen erst im Juni d. J. seitens der Vereine vorlagen und das Ergebnis des Fördermittelgesprächs mit Bund und Land vom 23.06.2026 einfließen soll.“

Hätte da nicht besser koordiniert werden können?

Was den Grünen-Fraktionsvorsitzenden Dr. Tobias Peter dann zu der Frage veranlasste, warum das bei der Stadt alles so lange dauert. Einer der Gründe – so vermutete er – war die Zersplitterung der Zuständigkeiten für das „Kino der Jugend“ über insgesamt vier Dezernate und sechs Fachämter. Immerhin kämpft die IG Fortuna seit 2015 um den Erhalt und die Wiederinbetriebnahme des „Kinos der Jugend“. Doch nicht einmal der Vertrag zur Erbbaupacht konnte bislang unterzeichnet werden.

Andererseits kam es durch die Kooperation der IG Fortuna und der Cinemathèque im Frühjahr zu einer deutlichen Änderung des Projekts. Da ahnte auch die Stadt Leipzig noch nicht, dass sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) so stur stellen würde beim Endtermin für die Abgabe des Förderantrags. Eine Klemme, aus der auch Wirtschaftsbürgermeister Clemens Schülke und Baubürgermeister Thomas Dienberg keinen Ausweg wissen. Die Zeit drängt, doch mit dem so wichtigen Stadtratsbeschluss ist erst nach der Sommerpause zu rechnen.

Der Freistaat hat die Mittel gar nicht eingeplant

Aber auch Bund und Land wirtschaften mit Spar- und Kürzungshaushalten, was sogar die Bereitstellung der Fördermittel in den nächsten zwei Jahren infrage stellt, wie das Kulturdezernat erläutert: „Am 23.06.2026 fand mit den beiden Vereinen und den Fördermittelgebern Bund und Land eine Projektvorstellung statt.

Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten des Bundes ist mitzuteilen, dass unter Berücksichtigung des Förderanteils BKM von 10.500.000 Euro abzüglich der Bescheide für die Projekte Schau30 und Haus der Festivals im Rahmen der Internationalen Festivallandschaft Freie Szene rechnerisch Fördermittel in Höhe von 3.050.000 € zur Verfügung stehen. Eine Berücksichtigung dieser Mittel im Haushalt kann erst nach der fristgerechten Antragstellung (bis zum 31.12.2026) erfolgen. Eine verbindliche Erklärung kann dazu mit Stand heute von BKM nicht gegeben werden.

Im Fördermittelgespräch teilte das Land (SMWKT) mit, dass für den Doppelhaushalt 2027/2028 für das Projekt ‚Filmkunsthaus‘ keine Mittel eingestellt werden konnten. Ob ab 2029 Mittel in den Landeshaushalt eingestellt werden können, konnte nicht bestätigt werden. Die Fördermittelgeber machten deutlich, dass für die Umsetzung der Maßnahme die Gesamtfinanzierung gesichert sein muss. Aktuell ergibt sich aufgrund der im Fördergespräch gegebenen Informationen eine Deckungslücke. Zudem muss nun geklärt werden, wie BKM mit der Bereitstellung seiner Fördermittel umgeht, vor dem Hintergrund der angeführten Aussage des SMWKT.“

Das klingt noch nach vielen zermürbenden Gesprächen mit Bund und Land. Nur eines zeichnet sich ab: Vor 2029 wird es die nötigen Fördergelder für das Kino nicht geben, weil gerade der Freistaat die zugesagten Fördergelder nicht in seinen Sparhaushalt 2027/2028 aufgenommen hat.

Nur die Stadt selbst kann jetzt zumindest die Planungen vorantreiben, sodass dann Fördermittelanträge mit einer belastbaren Planung abgegeben werden können. Das Kulturdezernat dazu: „Damit die Stadtverwaltung Leipzig die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der Planung bereitstellen kann, ist zunächst die Erstellung einer Beschlussvorlage notwendig. Über das Verwaltungsverfahren wurden die Träger in Kenntnis gesetzt und gebeten, alternative Finanzierungsoptionen zu prüfen, da eine Bereitstellung der Mittel und in der Folge die Beauftragung der Planungsleistungen erst nach erfolgter Beschlussfassung möglich ist.“

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