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Die Linke war so euphorisch gestartet mit ihrer Mietwucher-App. Über 6.000 Verdachtsfälle für völlig überzogene Mieten wurden so in Leipzig schon erfasst. Dann wäre es ja eigentlich einfach, die Fälle bei der Stadt zur Anzeige zu bringen, die stellt den Verstoß gegen das Mietrecht fest und verhängt ein Bußgeld. Eigentlich simpel. Doch die jüngsten Erfahrungen zeigen nun, dass der Gesetzgeber überhaupt nicht im Sinn hatte, es den Mietern so einfach zu machen. Das wurde in der Stadtrats-Fragestunde am 2. Juli deutlich.

Denn da wollte die Linksfraktion schon gern wissen, wie das Leipziger Sozialdezernat bei der Verfolgung von Mietwucher in Leipzig vorankommt.

„Vor rund zwei Jahren hat Die Linke im Bundestag die Mietwucher-App gestartet. Mit ihr können Mieterinnen und Mieter unkompliziert prüfen, ob ihre Miete nach den geltenden gesetzlichen Regelungen überhöht ist. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschritten, liegt der Verdacht auf eine unzulässige Mietpreisüberhöhung nahe. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 Prozent besteht sogar der Verdacht auf eine Straftat nach § 291 StGB“, formulierte die Linksfraktion ihr Anliegen.

„Nachdem im Oktober 2025 eine Vermieterin in Berlin ein Bußgeld in Höhe von 26.000 Euro sowie eine zu viel gezahlte Miete von 22.000 Euro zurückzahlen musste, wurde Anfang Juni ein weiterer Fall in Frankfurt/Main abgeschlossen, bei dem eine Immobilienfirma über 26.000 Euro zu viel gezahlte Miete an eine WG zurückzahlen muss. Die Stadt Leipzig prüft seit letztem Jahr Fälle von Mietwucher und Mietpreisüberhöhung, trotz knapper personeller Ressourcen und einem aufwendigen Verfahren.“

Nur ist das Verfahren mit „aufwendig“ wohl eher nur harmlos beschrieben. Was nicht überrascht, denn das zugrunde liegende Gesetz stammt aus dem Jahr 1934. Und das macht es gerade Mietern schwer, zu ihrem Recht zu kommen oder gar die zu viel gezahlte Miete zrückzubekommen.

Und das geht damit los, dass die zu viel gezahlte Miete gar nicht ans Leipziger Sozialamt fließt, sondern ans Land geht.

Komplizierter geht’s kaum

„Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen einer Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStrG) ist der illegale Mehrerlös gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 WiStrG an das Land abzuführen“, beschreibt das Sozialamt diesen nur schwer verständlichen Vorgang. „Damit die betroffenen Miethaushalte diesen Mehrerlös zurückerhalten, muss durch die geschädigte Person während des laufenden Verfahrens ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden (§ 9 Abs. 1 WiStrG).

Über diesen Antrag entscheidet die zuständige Behörde direkt im Bußgeldbescheid oder – sofern Einspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde – das zuständige Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung.

Wurde das Geld bereits von dem/der Täter/-in an das Land abgeführt, gilt das Verfahren nach § 9 Abs. 2 WiStrG: Die geschädigte Person muss den/die Täter/-in zivilrechtlich verklagen und ein rechtskräftiges Urteil erstreiten. Auf Grundlage dieses Urteils ordnet die Vollstreckungsbehörde an, dass die geschädigte Person nachträglich aus dem bereits abgeführten Mehrerlös befriedigt wird.

Verbindliche gesetzliche Fristen für eine Rückzahlung an die Miethaushalte existieren nicht; der Zeitpunkt der Auszahlung hängt vollständig von der jeweiligen Dauer des behördlichen, gerichtlichen oder zivilrechtlichen Verfahrens ab.“

Als hätte der Gesetzgeber genau das bezweckt: die über den Tisch gezogenen Mieter noch extra abzuschrecken, ihr Recht einzuklagen.

Eine Sachbearbeiterin für 541 Fälle

Von den über 6.000 über die Mietwucher-App festgestellten Fällen sind bislang erst 541 auch als Meldung bei der Stadt eingegangen.

Und auch davon wurden bislang nur eine Handvoll Fälle überhaupt bearbeitet, so das Sozialamt: „Bis zum 24.06.2026 wurde in elf Fällen die Sachverhaltsermittlung abgeschlossen und die Akten an die Bußgeldbehörde übergeben. Drei Verfahren wurden eingestellt, acht Verfahren wurden wegen des Verdachts einer Straftat an die Staatsanwaltschaft abgegeben. In vier dieser Fälle hat sich der Straftatverdacht nicht bestätigt, sodass diese Verfahren wieder in die Zuständigkeit der Zentralen Bußgeldbehörde fallen.“

Dass das so ist, hat schlicht damit zu tun, dass es nur eine einzige Mitarbeiterin im Sozialdezernat gibt, die sich um diese Fälle kümmert, die die Sachlage eingehend prüfen und auch die Wohnungen begutachten muss. Ein Punkt, an dem Linke-Stadtrat Enrico Stange einhakte.

Denn da es ein Ordnungsverfahren ist, ist es auch eine pflichtige Aufgabe der Stadt, keine freiwillige. Sodass eigentlich Bund oder Land auch Geld bereitstellen müssten, um die nötigen Personalstellen für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit zu finanzieren.

Aber nicht einmal das ist geklärt, bestätigte OBM Burkhard Jung. Der Städtetag mache inzwischen Druck, dass das uralte Mietrecht aus „preußischer Zeit“ endlich modernisiert wird. Er hofft sogar, dass das noch in dieser Legislatur passiert.

Denn da die Verfolgung von Mietwucher nach aktueller Gesetzeslage irgendwie keine richtige Pflichtaufgabe ist, hängt auch über der einen Stelle, die Dr. Martina Münch in ihrem Dezernat dafür geschaffen hat, das Damoklesschwert, dass sie im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gestrichen wird. Denn die 300 Stellen, die die Stadt einsparen will, sollen vor allem aus dem Bereich der freiwilligen Aufgaben kommen.

Logisch, dass Enrico Stange beharrlich nachfragte und durchaus auf einen OBM traf, der verstand, worum es ihm ging. Doch wie so oft hängt das Problem in Berlin, wo die wirklich wichtigen Gesetzesänderungen bislang fleißig ignoriert werden.

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