Immer mehr Leipziger Haushalte haben Probleme, nicht nur eine bezahlbare Wohnung zu finden, sondern – wenn sie eine Wohnung haben – ihre Miete zu zahlen. Das macht selbst die Bürgerumfrage 2025 deutlich, wo das Thema Mieten und Wohnen unangefochten zum Problem Nummer 1 der Leipziger wurde. 51 Prozent der befragten Leipziger setzten das Wohnen auf diesen Platz.
Was tun, wenn selbst die geltende Mietpreisbremse von vielen Vermietern einfach ignoriert und unterlaufen wird? Dax machte die Linksfraktion zu einem Antrag, der am 1. Juli im Stadtrat zum Aufruf kam.
Linke Stadtrat Enrico Stange nutzte die Gelegenheit, noch eine Reihe weiterer Zahlen aufzublättern. Denn dass Leipzigs Wohnungsmarkt so eng geworden ist, hat ja auch damit zu tun, dass viel zu wenige neue Wohnungen gebaut werden, während die Stadt immer weiter wächst.
Und längst konkurrieren die Anspruchsberechtigten auf eine geförderte Wohnung direkt mit den Leipziger Normalverdienern um viel zu wenige Wohnungen mit gedeckeltem Mietpreis.
Davon müssten in Leipzig über 2.000 jedes Jahr gebaut werden. Aber in den letzten Jahren entstanden nur jeweils rund 1.000. Und die Zahl der Fertigstellungen sinkt weiter, merkte Stange an.
Und das bekommen vor allem die Anspruchsberechtigten mit, die dann vom Jobcenter gesagt bekommen, ihre Wohnung sei zu teuer und sie sollten mit ihrem Vermieter über eine Senkung der Miete verhandeln. Ein Ansinnen, das geradezu weltfremd ist, wie auch der Antrag der Linksfraktion feststellt:
„Diese dramatischen Entwicklungen haben auch mit einem Aspekt zu tun, der von der medialen Aufmerksamkeitsökonomie leider fast nie erfasst wird – der Wohnkostenlücke. Die Zahl derjenigen Haushalte, in denen zwischen den anerkannten KdU und den tatsächlich an den Vermieter geschuldeten Kosten für Miete und Betriebskosten inkl. Heizkosten eine Lücke besteht, wächst beständig.
Bestand im Jahr 2022 unter den 30.550 beim Jobcenter gezählten Bedarfsgemeinschaften bei 3.536 Bedarfsgemeinschaften eine Wohnkostenlücke, so stieg diese Zahl bis zum Jahr 2025 auf 4.135 an. Die Höhe der Wohnkostenlücke ist immens: Im Durchschnitt zahlten die vom Jobcenter erfassten Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2025 monatlich 132,20 Euro drauf.
Diese Differenz müssen die Betroffenen aus den Leistungen zum Lebensunterhalt – also aus dem Regelbedarf – bezahlen. Geld, was dann beispielsweise bei winterfesten Schuhen, bei notwendigen Reparaturen oder eben beim Essen fehlt.“
Ein Mietrecht voller Löcher
Und dazu kommen dann die vielen Vermieter, die selbst die geltenden Regeln zur Dämpfung der Mieten nicht respektieren. Die Linksfraktion sammelt ja inzwischen die Fälle über ihre Mietwucher-App. Und es sind in Leipzig längst über 6.000 begründete Verdachtsfälle.
Da kann nur der Gesetzgeber in Berlin eine Riegel vorschieben, indem das Mietrecht an dieser Stelle nachgeschärft wird. Das war der Kern des Linke-Antrags, zu dem Enrico Stange sprach. „Der Stadtrat ersucht den Oberbürgermeister, in seinem Amt und seiner exponierten Funktion als Präsident des Deutschen Städtetages
1. gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass das Mietrecht insbesondere zur Mietpreisbremse, mit dem Ziel der Behebung sogenannter Schlupflöcher oder Ausnahmetatbestände überarbeitet wird.
2. gegenüber der Bundesregierung sowie dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat dafür einzutreten, dass Eigenbedarfskündigungen im Mietrecht strengeren Bedingungen und Kontrollen unterworfen werden. Ziel ist es, unechte Eigenbedarfskündigungen zu verhindern.“
Der OBM stimmt zu
Ein Ansinnen, das in Leipzigs Verwaltung auf ein positives Echo stieß. Denn dort hat man ebenso die sich immer mehr verschärfende Lage am Wohnungsmarkt registriert. Der OBM selbst schlug in seinem Verwaltungsstandpunkt als Auftragsformulierung vor:
„Der Oberbürgermeister wird ersucht, sich auch bundespolitisch für einen verbesserten Mieterschutz einzusetzen, insbesondere mit dem Ziel, Schlupflöcher und Ausnahmetatbestände bei der Mietpreisbremse zu reduzieren und für Eigenbedarfskündigungen strengere Bedingungen und Kontrollen einzuführen.“
In der Begründung ging er noch auf ein weiteres Thema ein, das in Leipzig immer mehr zum Problem wird: „Aus den Daten der Kommunalen Bürgerumfrage geht hervor, dass Kündigungen durch den Vermieter (Eigenbedarf, Verwertungskündigung) zunehmen. 2021 gaben 1,6 Prozent der Bürger/-innen dies als Umzugsgrund an, 2024 waren es 4,2 Prozent.
Ob es sich dabei um echte oder unechte Eigenbedarfskündigungen handelt, ist nicht bekannt. Auch bei den im Sozialamt gemeldeten Wohnungssuchenden ist die Zahl derer, deren Wohnungssuche auf Eigenbedarfskündigungen der Eigentümer zurückgeht, deutlich gestiegen – von 7 im Jahr 2019 auf 79 im Jahr 2025.
Vor diesem Hintergrund erscheinen Forderungen, die Begründungspflicht und Nachweisführung für Eigenbedarfskündigungen zu verschärfen, nachvollziehbar. Aus Mietersicht würde auch eine Verlängerung der Kündigungsfrist, damit mehr Zeit für die Wohnraumsuche zur Verfügung steht, entlastend wirken.“
Das aktuelle Mietrecht reicht sichtlich nicht, um die Rechte der Mieter zu schützen. Der Verwaltungsstandpunkt fand auch Enrico Stanges Zustimmung, der freilich noch wünschte, dass auch der Änderungsantrag der Freien Fraktion übernommen würde, in dem es vor allem um Berichtstermine ging.
In der Abstimmung wurde dann deutlich, welche Fraktionen die zunehmenden Sorgen der Mieter tatsächlich ernst nehmen, und welche – wie CDU- und AfD-Fraktion – eher die Interessen der Vermieter vertreten.
Entsprechend fiel dann auch das Abstimmungsergebnis aus: Der Verwaltungsstandpunkt bekam ein klares Votum mit 35:20 Stimmen. Auch wenn es nur ein Handlungsauftrag für den OBM ist, der nun vor allem in Berlin vorstellig werden soll, um für eine Nachjustierung des Mietrechts zu kämpfen.
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