Rund 10.900 Mieterhöhungen plant die städtische Wohnungsgesellschaft LWB für 2026 – ein Allzeithoch. Mehr als ein Viertel aller Miethaushalte der LWB sind damit betroffen. 2025 waren es 5.362 Anpassungen, 2024 bereits 9.523. Hausgemeinschaften im Leipziger Süden, in denen jahrelang keine Mieterhöhung anstand, erleben seit Kurzem etwas anderes: regelmäßige Anpassungen, die bis ans gesetzlich festgelegte Limit gehen.

Deshalb haben Betroffene eine Petition gestartet: „Stopp der Mieterhöhungen bei der LWB“, gerichtet an Oberbürgermeister Burkhard Jung als Vertreter der Gesellschafterin Stadt Leipzig.

Worum geht es konkret? Nicht um Modernisierung, nicht um Standardverbesserung. Grundlage der Erhöhungen ist ausschließlich die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB – innerhalb der Kappungsgrenze. Die liegt in Leipzig bei 15 statt bundesweit 20 Prozent, um die die Miete in drei Jahren erhöht werden darf, weil die Stadt selbst beim Freistaat Sachsen einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, um Mieterinnen und Mieter in einem angespannten Markt zu schützen. Wenn die stadteigene Wohnungsgesellschaft genau diesen Schutzrahmen als Regelmaximum abruft, kehrt sich der Zweck der Regelung um. Diese Mietspiegel-Mieterhöhungen vorzunehmen, ist kein Muss. Dass es anders geht, zeigen verschiedene Genossenschaften, die auf diese Form der Mieterhöhungen verzichten.

Die LWB gehört zu 100 Prozent der Stadt Leipzig. Sie ist kein Marktakteur wie jeder private Vermieter, sondern ein Instrument kommunaler Wohnungspolitik. Das Argument, man sei als GmbH dem Gewinn verpflichtet, greift zu kurz: Über die Gesellschafterversammlung kann die Stadt jederzeit andere Vorgaben setzen. Es ist eine politische Entscheidung – keine rechtliche Zwangsläufigkeit.

Die Petition fordert zwei Dinge, bewusst zurückhaltend formuliert:

1. Verzicht auf Mieterhöhungen nach § 558 BGB, soweit sie ausschließlich der Ausschöpfung der Kappungsgrenze dienen und keine Modernisierung erfolgt ist.
2. Jährliche transparente Berichterstattung gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit über Umfang, Verteilung und Kriterien der Mietanpassungen.

Wie Mietanpassungen künftig konkret aussehen sollen, überlässt die Petition bewusst dem Stadtrat. Es geht nicht darum, der LWB jede Erhöhung zu verbieten, sondern darum, die Praxis der pauschalen Ausschöpfung des gesetzlich Möglichen zu beenden und sie überhaupt erst sichtbar zu machen.

Seit dem Start am 30. Juli 2026 haben rund 220 Menschen unterzeichnet, das Quorum für Leipzig liegt bei 3.700. Die Sammlung läuft noch bis Ende Januar 2027. Wer in einer LWB-Wohnung lebt oder wohnungspolitisch nicht zusehen will, wie ein kommunales Unternehmen den so dringend notwendigen Mieterschutz, der auch Zielsetzung der Kappungsgrenze ist, gegen seine Mieter*innen wendet, kann die Petition online unterschreiben openpetition.org/stopplwb.

Der Autor lebt selbst in einer LWB-Wohnung, ist an der Petition beteiligt und schreibt regelmäßig als freier Journalist für die Leipziger Zeitung.

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