Eine Stadt wie Leipzig hat nicht viele Instrumente, um den Mietanstieg in der Stadt zu bremsen. Eines der wenigen Instrumente ist die Mietpreisbremse. Doch genau die drohte zum Jahresende auszulaufen. Noch kurz vor Toresschluss hat nun die Sächsische Staatsregierung am Dienstag, dem 2. Dezember, die Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen, die eine Verlängerung der bisherigen Regelung für Dresden und Leipzig bis zum 30. Juni 2027 vorsieht.

Damit wird die Mietpreisbremse in den beiden Städten ohne Unterbrechung fortgeführt. Die Regelung betrifft Mietwohnungen in besonders nach-gefragten Lagen, um Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen. Gleichzeitig wird die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum gefördert.

„Bei der Verlängerung der Mietpreisbremse haben wir einen fairen Ausgleich zwischen dem Schutz der Mieter und den berechtigten Interessen der Eigentümer erreichen wollen. Die Mietpreisbremse bringt den Mietern in den angespannten Wohnungsmärkten von Leipzig und Dresden eine Entlastung. Gleichzeitig gilt es, den Wohnungsbau weiter zu forcieren, damit wir langfristig deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum sichern“, erklärte am Dienstag Staatsministerin Regina Kraushaar.

„Ein aktiver Wohnungsbau, der Investitionen ermöglicht und Anreize schafft, ist für uns der nachhaltigste Weg, die Wohnungsmärkte zu stabilisieren und Instrumente wie die Mietpreisbremse überflüssig zu machen.“

Gutachter sollen den sächsischen Wohnungsmarkt untersuchen

Die Staatsregierung stelle zudem sicher, dass die Entwicklung des Wohnungsmarkts kontinuierlich überwacht werde, betonte das Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. Ein externes Gutachten der Empirica AG, Berlin soll die Marktbedingungen im gesamten Freistaat umfassend untersuchen. Auf Grundlage dieser Analyse werde die Staatsregierung voraussichtlich im dritten Quartal 2026 entscheiden, ob weitere Maßnahmen zur Entspannung des Marktes erforderlich sind.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Damit wird eine lückenlose Weiterführung der Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig gewährleistet. Die Mietpreisbremse in Sachsen wurde bereits im Oktober 2025 zur Anhörung freigegeben. Nach der jetzigen Entscheidung wird die Verordnung nach einer weiteren Prüfung der Stellungnahmen aus der Anhörung finalisiert und dann veröffentlicht.

Juliane Nagel: Ohne Sanktionen bei Mietwucher hilft die Mietpreisbremse kaum

Ein Problem bei der ganzen Diskussion ist freilich, dass den Kommunen wirklich wirksame Sanktionsmittel gegen Mietwucher fehlen. Denn einige Vermieter halten sich ja bekanntlich nicht an den vorgegebenen Rechtsrahmen und versuchen den Druck des knappen Wohnungsmarktes dazu zu nutzen, völlig überhöhte Mieten von ihren Mietern zu erlangen. Und zwar weit jenseits der festgelegten Mietpreisbegrenzung.

„Die Zitterpartie endet – gerade noch rechtzeitig wird die Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig verlängert“, sagte deshalb die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Juliane Nagel, zum Neuerlass der Sächsischen Mietpreisbegrenzungsverordnung.

„Bei Neuverträgen darf die Miete dann maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Allerdings ist es ein Fehler, die Verordnung bis Mitte 2027 zu befristen, zumal § 556d BGB eine Laufzeit bis 2029 zulässt. Die Staatsregierung könnte die Miethaushalte also besser schützen. Dazu müssen beispielsweise harter Sanktionen bei Mietwucher her, etwa in Form hoher Bußgelder wie beim Mietwucherparagraphen.

Es müssen staatliche Kontrollstellen eingerichtet werden, damit die Mieterinnen und Mieter verlässliche Anlaufstellen haben und Verdachtsfälle geprüft werden. Darüber wird morgen auf unseren Landtag auf unseren Antrag hin auch der Landtag beraten.“

Die Mietpreisbremse könne den Mietanstieg höchstens dämpfen, aber es seien weitere Schritte nötig, betonte Juliane Nagel.

„Im Bund streitet die Linke gegen Ausnahmen von der Mietpreisbremse, etwa bei Modernisierungen oder möblierten Zimmern. Ein wirksames Instrument wäre zudem ein bundesweiter Mietendeckel, der in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wirkt und beispielsweise Mietobergrenzen definiert. Wir wollen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, vor allem für Menschen, die nur einen geringen oder mittleren Lohn bekommen oder Sozialleistungen brauchen.“

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Es gibt 2 Kommentare

Wo kein Kläger, da kein Richter.
So ein bisschen Selbstverantwortung muss man schon übernehmen.

Und wer kontrolliert das? Bin 2024 bei 600€ warm ausgezogen 50m2 DG, mittlerweile 930€ warm. Juckt es jemand? Nööö.

Schreiben Sie einen Kommentar