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Wegen schwerer Straftaten auf der Leipziger Eisenbahnstraße stand er vor dem Landgericht, galt jedoch aufgrund einer schizophrenen Erkrankung als schuldunfähig: Nun entschied die zuständige Strafkammer, dass ein junger Mann dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wird. Der 22-Jährige soll unter anderem einen anderen Mann mit einem Messer potenziell lebensbedrohlich verletzt haben.
Das sogenannte Sicherungsverfahren gegen Muhamad M. hatte Mitte Mai am Leipziger Landgericht begonnen. Hier ging es von vornherein nicht um eine Bestrafung des Tatverdächtigen, sondern um seine dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der 22-Jährige an einer Erkrankung aus dem „schizophrenen Formenkreis“ leidet und in diesem Zustand Straftaten beging. Aktenkundig sind gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen.
„Du kannst mich nicht töten, aber ich kann dich töten“
Der erste Fall ereignete sich demnach am 9. August 2025 etwa um 02:42 Uhr, als Muhamad M. einem anderen Mann an einem Freisitz in der Eisenbahnstraße das Smartphone entwendet haben soll. Als der Betroffene das Gerät zurückforderte, soll Muhamad M. ihm mit einem Messer in die Brust gestochen haben und geflüchtet sein, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Dieses erlitt potenziell lebensbedrohliche Verletzungen, unter anderem im Bereich seiner Lunge – eine Not-OP rettete das Leben des Mannes.
Kurz vor 03:00 Uhr, also nur Minuten nach dem ersten Angriff, habe Muhamad M. dann den Betreiber einer nahen Bar mit einem Messer bedroht und in dem Lokal Geld gefordert. Dabei seien die Worte „Allahu Akbar“ und „Du kannst mich nicht töten, aber ich kann dich töten“ gefallen. Der Raubversuch scheiterte allerdings, weil der Barbetreiber und ein Helfer den ungebetenen Gast mit Holzschläger und Stabtaschenlampe in Schach hielten. Ähnlich erfolglos sei kurz darauf ein weiterer Versuch geendet, in einem Café an Geld zu kommen.
Unterbringung auf unbestimmte Zeit angeordnet
Nach seiner Verhaftung war der in Afghanistan geborene Mann begutachtet und Mitte Oktober 2025 in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden, wo er sich seither befindet. Am 30. Juni erfolgte nach mehreren Verhandlungstagen schließlich die Entscheidung: Die 6. Strafkammer des Landgerichts ordnete die dauerhafte Unterbringung Muhamad M.s an, der schon vor den hier verhandelten Taten immer wieder auffällig geworden sein soll.
Ausschlaggebend war hier auch das Gutachten des forensischen Psychiaters Dr. Matthias Lammel. Die Entscheidung entsprach dem Willen der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung nach Gerichtsangaben darum gebeten hatte, von der Unterbringung abzusehen. Der Beschluss war zunächst noch nicht rechtskräftig.
Die Unterbringung auf unbestimmte Zeit gilt nicht als Strafe, sondern als Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit sowie einer Therapie und Behandlung psychisch kranker Straftäter. Deren Zustand wird dabei regelmäßig geprüft und eine Entscheidung gefällt, ob von ihnen künftig noch eine erhebliche Gefährdung ausgeht. Sollte dies verneint werden, ist eine Freilassung möglich, eventuell mit Auflagen. Ein genauer Zeitpunkt ist aber, anders als bei einer befristeten Haft, nicht absehbar.
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