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Von einem „krassen Zusammenprall“ sprach die Amtsrichterin: Fast genau ein Jahr nach einem nächtlichen Fahrradunfall in der Südvorstadt verurteilte sie einen 62-jährigen Pkw-Fahrer am Freitag zu einer hohen Geldstrafe, weil er sich nach dem Zusammenstoß mit einem Radler unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben soll. In einem zentralen Punkt stellte sich der Sachverhalt aber anders dar als zunächst angenommen.
Ein erheblich verletzter Radfahrer, 9.000 Euro Schaden am Pkw, fast 1.930 Euro am Fahrrad: Mit erheblichen Vorwürfen sah sich Joachim P. (Name geändert) am Freitag im Leipziger Amtsgericht konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft legte dem 62-Jährigen fahrlässige Körperverletzung sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last. Weil der Angeklagte einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, war die gerichtliche Hauptverhandlung für Joachim P. anberaumt worden.
Verteidigung geht von Rotlichtverstoß des Radfahrers aus
Es war am Morgen des 4. Juli 2025 gegen 01:00 Uhr, als der im Management tätige Mann mit seiner Ehefrau die August-Bebel-Straße in Richtung Norden in einem Dienstwagen befuhr. Beim Abbiegevorgang nach rechts auf die Kurt-Eisner-Straße prallte der Audi laut Ermittlungen mit einem von links kommenden Fahrradfahrer zusammen, der daraufhin schwer stürzte. Die Unterlagen weisen aus, dass der heute 31-Jährige sich eine Rippenprellung, Schürfwunden und erhebliche Schmerzen zuzog. Angehört wurde der in Laos geborene Mann am Freitag nicht, weil er sprachliche Verständnisschwierigkeiten hatte.
Der Anklage nach soll Joachim P. bei Rot gefahren sein und sich nach dem Unfall entfernt haben, ohne sich um das Unfallopfer zu kümmern. Daher habe er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Der Verteidiger des Angeklagten, der sich persönlich nicht äußern wollte, sah das anders. Zudem gäbe es klare Anzeichen, dass sein Mandant regulär bei grünem Ampellicht abgebogen war und der Radler rot hatte, erklärte Rechtsanwalt Jan Vorwerg nach der Beschau eines Dashcam-Videos aus dem Unfallwagen.
In der Tonspur der Aufnahme sind panische „Scheiße!“-Rufe einer Frau zu hören, bei denen die Dramatik des Geschehens erahnbar wird.
Lauter Knall mitten in der Nacht
Doch was geschah an der Unfallstelle? Mehrere Ersthelfer wurden am Freitag dazu angehört. Übereinstimmend beschrieben sie einen lauten Knall, der sie auf die dramatische Situation aufmerksam machte: „Ich habe erst gedacht, dass ein Auto einen Poller gerammt hat“, berichtete eine Zeugin (26), die dem Betroffenen Erste Hilfe leistete. Die Schuhe des Opfers seien infolge der Wucht des Zusammenstoßes weit auseinander geschleudert worden. Der Mann selbst habe Schmerzen gehabt und unter Schock gestanden, verwirrt und orientierungslos gewirkt, teilweise aber auch gesagt, dass alles in Ordnung sei.
In der chaotischen Szenerie stand der Unfallwagen nach Zeugenangaben ein Stück weit weg auf der Kurt-Eisner-Straße in Richtung Karl-Liebknecht-Straße. Ein Mann und eine Frau, mutmaßlich der Angeklagte und dessen Gattin, kamen auf die Helfer zu. Besonders die Frau habe aufgeregt und panisch gewirkt: „Sie entschuldigte sich immer wieder und sagte, sie hätten grün gehabt“, so die Zeugin. Letztlich sei das Paar aber gegangen und weggefahren, noch ehe Rettungswagen und Polizei eintrafen, erklärte ein weiterer anwesender Passant am Freitag.
Fahrlässige Körperverletzung vom Tisch
Im Lichte der Dashcam-Bilder sei der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen Joachim P. nicht mehr haltbar, räumte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ein: Der Angeklagte bog demnach bei Grün ab und konnte nicht damit rechnen, dass der Radfahrer unter Missachtung des Rotlichts von links angefahren kam. Sehr wohl aber müsse man P. das Entfernen von der Unfallstelle nach der Kollision anlasten, was von besonderer Rücksichtslosigkeit zeuge.
Verteidiger Jan Vorwerg widersprach: Es gäbe auch durch die Zeugenaussagen keinen Beweis, dass sein Mandant den Wagen überhaupt gefahren habe und nicht etwa die Ehefrau. Selbst wenn man überdies eine Fahrerflucht unterstellen wolle, liege kein „klassischer Fall“ vor, weil das Auto erwiesenermaßen anhielt und Joachim P. ausstieg, um sich zu vergewissern, dass dem Radfahrer geholfen wird.
Vorwerg, der auch auf das beanstandungsfreie Fahren seines Mandanten seit einem Jahr hinwies, beantragte Freispruch, die Anklage 90 Tagessätze à 300 Euro (27.000 Euro) Geldstrafe plus sechs Monate Fahrverbot.
Richterin: Sie hätten es besser wissen müssen
Das Gericht sprach Joachim P. hinsichtlich der fahrlässigen Körperverletzung frei, verhängte aber wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort 100 Tagessätze zu je 300 Euro (30.000 Euro) Geldstrafe und ordnete mindestens neun Monate Führerscheinentzug an.
Joachim P. sei als ständiger Nutzer vom Dienstwagen seines Arbeitgebers bekannt. Dazu gäbe es aufgrund seiner Kommunikation mit Versicherung und Polizei ausreichend Indizien, dass er zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes selbst am Steuer saß, sagte Amtsrichterin Sandra Maiwald.
Zugutezuhalten sei dem 62-Jährigen, dass er noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geriet. Demgegenüber stehe aber die heftige Wucht des Aufpralls mit dem Radfahrer, die Joachim P. nicht davon abgehalten habe, den Unfallort zu verlassen: „Das verletzt schon erheblich die Pflichten eines Kfz-Führers“, so die Richterin. Ein Mensch besonders seines Bildungsstandes hätte es besser wissen müssen und solle zu seinen Fehlern stehen, gab sie dem Angeklagten mit auf den Weg. Gegen das Urteil kann er innerhalb einer Woche Revision einlegen.
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