Wie schnell darf ein Feuerwehrmann im Einsatz unterwegs sein? In einem ungewöhnlichen Fall dazu urteilte heute das Eilenburger Amtsgericht. Und: Im Leipziger Zentrum-West stürzte eine Radfahrerin am frühen Morgen. Die LZ fasst zusammen, was am Dienstag, dem 9. Juni 2026, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Unverhältnismäßige Raserei eines Feuerwehrmanns? Amtsgericht Eilenburg sagt nein
Er widersetzte sich einem Bußgeldbescheid – und hatte jetzt Erfolg damit: Ein während einer Einsatzfahrt geblitzter Feuerwehrmann aus Taucha erzielte vor dem Amtsgericht Eilenburg am Dienstag einen Freispruch. Dieser ist bisher nicht rechtskräftig.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand Ray Lange. Der Notfallsanitäter und damalige Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr hätte nach dem Willen der Behörde 369 Euro zahlen und einen Monat Fahrverbot akzeptieren sollen, weil er im Mai 2025 auf dem Weg zum Brandalarm in einer Grundschule mit 69 km/h durch eine Tempo-30-Zone fuhr.
Der 55-Jährige machte geltend, dass er mit eingeschalteter Sirene unterwegs war und seine Kameraden schnellstmöglich unterstützen wollte, die zunächst nur in kleiner Besatzung gestartet waren. Zudem habe es weder Gegenverkehr noch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben, so Lange, der den ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr inzwischen verlassen hat.
Unter Verweis auf §35 der Straßenverkehrsordnung, der Einsatzfahrzeugen Sonderrechte gewährt, ging der Betroffene gegen das Bußgeld vor. Das Amtsgericht Eilenburg gab ihm recht: Die Anordnung zur Tempo-30-Zone sei nicht rechtens gewesen und der benannte Paragraf zu Sonderrechten greife außerdem, so der Richter. Die Stadt Taucha hatte dagegengehalten, dass Langes Geschwindigkeit unverhältnismäßig gewesen sei und auch Einsatzfahrzeuge Schnelligkeit und Risiko gegeneinander abwägen müssten.
Radfahrerin im Zentrum-West gestürzt
Eine Radfahrerin ist am heutigen Dienstag in Leipzig gestürzt und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Dies berichtet die Leipziger Volkszeitung.
Der Vorfall ereignete sich demnach etwa um 08:34 Uhr auf der Friedrich-Ebert-Straße. Es sollen hierbei keine weiteren Verkehrsteilnehmer involviert gewesen sein. Zur Betroffenen und ihrem Zustand lagen zunächst noch keine weiteren Informationen vor.
Da während der Rettungsarbeiten die Gleise verstellt waren, kam es zu Behinderungen auf der Tramlinie 9. Zudem war die Friedrich-Ebert-Straße in einer Richtung gesperrt.
Worüber die LZ heute berichtet hat:
BSW beklagt lange Wohngeld-Bearbeitungsdauer in Sachsen
Hallo Leipzig: So startet Dienstag, der 9. Juni 2026
Theater-Festival ClubFusion 2026 startet diese Woche
Rechnen und Rechenmeister in Sachsen: Der lange Weg der Sachsen zur Kunst des Rechnens
Was sonst noch so los war:
Der Leipziger Zoo startete heute auf seine Weise in die bevorstehende Fußball-WM.
Sachsen präsentierte den Verfassungsschutzbericht 2025.
Kämpfe zwischen Israel und dem Libanon gehen weiter.
In vier US-Bundesstaaten (Maine, Nevada, North Dakota und South Carolina) finden heute Vorwahlen statt.
Kalenderblatt: Heute vor 20 Jahren …
Am 9. Juni 2006 eröffnet der damalige Bundespräsident Horst Köhler († 2025) in München die 18. Fußball-WM. Die deutsche Elf startet mit einem 4:2-Sieg gegen Costa Rica in jene Wochen, die als Mythos des „Sommermärchens“ in die jüngere Geschichtsschreibung eingegangen sind: Sonne, fröhliche Fanmeilen, Deutschland als freundliche Gastgebernation, eine fahnenschwingende Gesellschaft im Rausch des unverkrampften Party-Patriotismus.
Doch im Schatten des PR-Erfolgs passiert so manches. Nicht nur, dass kollektivbesoffener Fußballstolz und aggressive Abgrenzung fließend ineinander übergehen können. Jahre später kommen zudem dubiose Zahlungen im Zusammenhang mit der WM-Vergabe ans Licht, die einen Korruptionsverdacht nähren.
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:











Es gibt 2 Kommentare
Na das kann wohl nur eine Nebenerkenntnis sein, dass das Schild dort unrechtmäßig gestanden hat und nicht die wesentliche Begründung für das Urteil. Oder was nimmt der Normalbürger sonst aus diesem Urteil für die Zukunft mit – Schilder sind Deko? Das kann’s wohl nicht sein. Hier bitte mehr Präzision in der Berichterstattung und/oder den resultierenden Fragen nachgehen.
Nirgends in den Medien wurde zuvor allerdings hinterfragt, ob das 30-Schild dort überhaupt auf Grund von Art und Umfang der “Baustelle” gerechtfertigt stand, selbst wen es ordentlich genehmigt wäre. Wenn so ein dickes Ding mit der Geschwindigkeit dort easy durchkommt, wird’s keine knifflige Verkehrssituation gewesen sein oder die Geschwindigkeit war tatsächlich den Örtlichkeiten unangemessen. Aus der Art und Weise wie der Richter die Kuh vom Eis geholt hat, kann man sich auch diese Antwort ableiten. Das eigentliche Geschmäckle an der ganzen Sache ist, dass dort eine Situation gebaut wurde, in der man “erfolgversprechend” blitzen konnte. Und die meisten sind in ihrem Fortbewegungszweck ausgebremst worden oder werden’s bezahlt haben.
Der Feuerwehrmann war kein Mitarbeiter sondern Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.