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„Unser Anliegen ist klar: Wir wollen den weiteren Ausbau des Frachtflughafens und die damit verbundene zusätzliche Belastung der Menschen und der Umwelt nicht einfach hinnehmen. Die Klage ermöglicht es, die geplanten Ausbaupläne rechtlich überprüfen zu lassen. Damit dieses Verfahren nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Kläger scheitert, bitten wir um Unterstützung“, schreibt Matthias Zimmermann, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen den Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle. Gemeinsam mit dem BUND Deutschland hat das Aktionsbündnis gegen die Ausbaupläne für den Flughafen geklagt. Aber das kostet Geld.
Weshalb das Aktionsbündnis an die Öffentlichkeit appelliert, die Klage mit Spenden zu unterstützen.
Einen Aufruf hat auch Werner Kindsmüller, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), gestartet und sich mit einem persönlichen Appell an die Mitglieder und Freunde der Bundesvereinigung gewandt und um Unterstützung für das gemeinsame Verfahren mit dem BUND gebeten.
„Die Botschaft ist eindeutig: In Leipzig/Halle wird über Fragen entschieden, die künftig Menschen an Flughäfen in ganz Deutschland betreffen können. Es geht um den Schutz der Gesundheit vor Fluglärm und Luftschadstoffen, um die Folgen von Ultrafeinstaub und um die Frage, welchen Stellenwert die Interessen der betroffenen Bevölkerung bei weiteren Flughafenausbauten tatsächlich haben“, erklärt Matthias Zimmermann. „Die BVF bezeichnet das Verfahren deshalb als ‚Grundsatzverfahren mit bundesweiter Bedeutung.‘“
Für das Aktionsbündnis sei diese Unterstützung eine große Anerkennung des jahrelangen Engagements – „und zugleich ein deutliches Zeichen, dass sich der Widerstand gegen immer mehr Nachtflug und immer größere Belastungen nicht auf Leipzig/Halle beschränkt.
Werner Kindsmüller fasste das Anliegen der Klage so zusammen: „Im November beginnt vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht die mündliche Verhandlung über die Klage gegen den Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle. Es geht dabei nicht nur um einen einzelnen Flughafen. Verhandelt werden grundlegende Fragen des Fluglärm-, Gesundheits-, Klima- und Naturschutzes, deren Beantwortung für zukünftige Entscheidungen an zahlreichen deutschen Flughäfen richtungsweisend sein kann.
Auslöser der Klage ist der Planfeststellungsbeschluss vom 16. September 2024, mit dem der weitere Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle genehmigt wurde. Die vorgesehenen Erweiterungen ermöglichen zusätzliche Flugbewegungen und führen insbesondere in den Nachtstunden zu weiteren Belastungen durch Fluglärm und Luftschadstoffe. Forderungen nach weitergehenden Schutzmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung fanden dabei keine ausreichende Berücksichtigung.
Gegen diesen Beschluss haben die Landesverbände Sachsen und Sachsen-Anhalt des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit unserer Mitgliedsorganisation, dem Aktionsbündnis gegen den Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle, Klage erhoben. Vertreten wird die Klägergemeinschaft durch die auf Umwelt- und Planungsrecht spezialisierte Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß.“
Das Spendenkonto:
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
Stichwort: Spende Grundsatzverfahren Leipzig/Halle
IBAN: DE83 3004 0000 0855 0030 00
BIC: COBADEFFXXX
Weiterführende Informationen zur Klage, zu den zentralen Rechtsfragen und zum Fortgang des Verfahrens findet man hier.
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