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Am 24. Juli bekam Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine öffentliche Klatsche vom Bundesverfassungsgericht. „Das ​Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Abkehr des Bundesinnenministeriums vom Aufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete für willkürlich erklärt. ​Der Widerruf zugesagter Visa müsse im Einzelfall ⁠geprüft werden“, teilte das Gericht mit. Nicht nur die „Zeit“ berichtete darüber. Aber die Willkür endet ja nicht bei dem von Dobrindt gewollten Aufnahmestopp. Sie geht bei den Abschiebungen nach Afghanistan weiter.

Deutsche Innenminister sehen ganz offensichtlich kein Problem darin, Menschen in dieses von den Taliban beherrschte Land zu verschicken. Anstand sieht anders aus.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung erschüttern. Das höchste deutsche Gericht bescheinigt Innenminister Alexander Dobrindt offiziell Willkür bei Entscheidungen über Leben und Tod“, kommentierte Clara Bünger, stellvertretende Vorsitzende und innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

„Wir haben es von Anfang an gesagt: Die Bundesregierung durfte die Aufnahmezusagen nicht pauschal streichen. Wer Menschen wegen ihres Einsatzes für Demokratie, Menschenrechte und Frauenrechte Schutz verspricht, steht in der Pflicht. Die Bundesregierung muss handeln. Sie muss alle rechtswidrig zurückgenommenen Zusagen sofort einlösen und die Betroffenen unverzüglich in Sicherheit bringen. Jede weitere Verzögerung bringt diese Menschen in größere Gefahr.

Die Hüter/-innen der Verfassung mussten Zurückweisungsminister Dobrindt in dem Beschluss ausdrücklich an den Rechtsstaat des Grundgesetzes, die Menschenwürdegarantie und den daraus folgenden Wert- und Achtungsanspruch jedes einzelnen Menschen erinnern, damit er von seinem Kurs des offenen Rechtsbruchs ablässt. Nach den zahlreichen Urteilen gegen seine rechtswidrigen und teuren Zurückweisungen an der Grenze ist das ein weiterer Tiefpunkt in der an Tiefpunkten reichen Laufbahn von Alexander Dobrindt. Eine solche Fehlbesetzung als Innenminister hat es noch nicht gegeben.“

Nächtlicher Protest auf dem Flughafen Leipzig/Halle

In der Nacht vom 27. auf den 28. Juli fand am Flughafen Leipzig/Halle eine Demonstration gegen die Abschiebung von afghanischen Menschen statt. Trotz spontaner Vorverlegung kamen am späten Abend ab 22:00 Uhr über 260 Menschen am Terminal zusammen, um gegen den Abschiebeflug zu protestieren. Besonders viele Menschen aus der afghanischen Community waren präsent. Damit setzten sie ein entschlossenes Zeichen für Vielfalt und ein solidarisches Zusammenleben sowie gegen die Deals der Bundesregierung mit den Taliban. Deals, die zutiefst unmenschlich sind und auch gegen Gesetze verstoßen

„Ich konnte diese Woche vor Angst nicht richtig schlafen! Was, wenn die Polizei vielleicht zu mir kommt?!“, erklärte ein Vertreter aus der afghanischen Community Leipzigs, in einem spontanen Redebeitrag.

Nasima Haidari, eine Sprecherin des Bündnisses aus antirassistischen Gruppen, das zum Protest aufgerufen hatte, empörte sich über die Zusammenarbeit der deutschen Regierung mit den Taliban: „Die Bundesregierung macht sich für die Durchsetzung ihrer Abschiebepolitik von den Taliban abhängig. Es ist eine Schande! Die Taliban unterdrücken und verfolgen Minderheiten, Frauen, Regime-Gegner/-innen und Journalist/-innen. Statt auf Kooperation mit den Taliban zu setzen, sollte der Schutz der Menschenrechte und die Sicherheit der Betroffenen im Mittelpunkt stehen.“

Sachsens Innenminister geht noch weiter

Bis vor einer Woche rechtfertigte die Bundesregierung ihre Abschiebepraxis damit, dass nur straffällige Menschen aus der Haft abgeschoben würden. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) ging vor wenigen Tagen noch einen Schritt weiter, und sprach sich öffentlich für Abschiebungen unabhängig von Straftaten aus. Das wäre dann endgültig blanke Willkür. Willkür aber passt nicht zu einem Rechtsstaat. Merken das die konservativen Innenminister nicht mehr?

„Armin Schuster hat Blut an seinen Händen! Seine Äußerungen zeigen, dass der Fokus auf vermeintliche Straftäter nur ein Vorwand ist, um massenhaft rassistische Abschiebungen durchführen zu können. Damit normalisiert Deutschland grundsätzlich Abschiebungen nach Afghanistan. Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp!“ sagte Luca Müller, der für das Bündnis ebenfalls dabei war.

Bis 01:45 Uhr protestierten Menschen am Flughafen. Neben mehrsprachigen Redebeiträgen von Vertreter/-innen der afghanischen Community sprachen u.a. Vertreter/-innen vom sächsischen Flüchtlingsrat, der Interventionistischen Linken und Widersetzen.

Menschenrechtslage völlig ignoriert

Klare Worte fand am Dienstag, dem 28. Juli, dann auch die sächsische Landtagsabgeordnete der Linken Juliane Nagel.

Bislang ist freilich auch noch unklar, wie viele Personen an Bord waren. Aber die Geheimniskrämerei der Behörden macht den Vorgang nicht besser.

„Es ist schändlich, Menschen gewaltsam in ein Land zurückzubringen, das vom islamistischen Regime der Taliban regiert wird“, sagt Juliane Nagel. „Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen straffällig geworden sind oder nicht. Die Menschenrechtslage unter den Taliban ist desaströs: Frauen und Mädchen werden systematisch entrechtet, Minderheiten und Andersdenkende verfolgt und Menschen sind willkürlicher Gewalt und Repression ausgesetzt. Zudem ist die ökonomische und soziale Lage katastrophal. Laut einem Bericht des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen können drei Viertel der Bevölkerung – 29 Millionen Menschen – ihre Grundbedürfnisse nicht decken.“

Von einem sicheren Herkunftsland kann also überhaupt keine Rede sein.

Und auch das Argument mit der Straffälligkeit ist scheinheilig.

„Eine Abschiebung von Menschen, die ihre Strafe abgegolten haben, gleicht einer Doppelbestrafung. Dies ist eines Rechtsstaates nicht würdig, schon gar nicht, wenn dafür die islamistischen Taliban eingespannt werden“, bringt es Juliane Nagel auf den Punkt.

„Es ist an Doppelmoral kaum zu überbieten, dass gerade die CDU die Kooperation mit den Taliban vorantreibt und Sachsens Innenminister dazu applaudiert. Beifall klatscht er auch zu dem Umstand, dass der betroffene Personenkreis inzwischen nicht mehr begrenzt ist. Damit droht allen vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen afghanischer Herkunft die Abschiebung. In Sachsen betraf das Ende 2025 insgesamt 449 Personen (Drucksache 8/5324).

Wir protestieren auf das Schärfste gegen die Missachtung menschenrechtlicher Prinzipien und die sächsische Beteiligung an diesem Bruch mit menschenrechtlicher Verantwortung. Wir fordern das Ende der Nutzung des zum Großteil landeseigenen Flughafens für hochproblematische Abschiebungen nach Afghanistan.“

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