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Unter Protest von Aktivisten und größerer Polizeibegleitung fand am Flughafen Leipzig/Halle wohl erneut eine Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. Und: Auf dem Mobiltelefon des erschossenen, mutmaßlichen CSD-Attentäters vom Samstag stellten Ermittler ein Videobekenntnis zum IS sicher. Die LZ fasst zusammen, was am Dienstag, dem 28. Juli 2026, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Flughafen Leipzig/Halle: Abschiebung sorgt für Protest

Begleitet von Protest und einem größeren Polizeiaufgebot wurde in der vergangenen Nacht offenbar erneut eine Abschiebung am Flughafen Leipzig/Halle nach Afghanistan durchgeführt. Der Flieger startete nach Angaben eines Reporters gegen 01:45 Uhr. Demnach sollte der Airbus über die Türkei weiter nach Kabul fliegen. Zur Anzahl der abgeschobenen Personen und anderen Details lag zunächst keine gesicherte Auskunft vor. Besondere Vorkommnisse im Rahmen der Versammlung gab es offenbar nicht.

Die Maschine startete in der Nacht kurz vor 01:45 Uhr. © Michael Strohmeyer
Die Maschine startete in der Nacht kurz vor 01:45 Uhr. © Michael Strohmeyer

Am Terminal kamen laut antirassistischem Bündnis, das zum Protest aufgerufen hatte, am späten Abend mehr als 260 Menschen zusammen, darunter auch viele aus der afghanischen Community Leipzigs. Es gab Redebeiträge aus ihren Reihen sowie vom sächsischen Flüchtlingsrat, der Interventionistischen Linken und Widersetzen.

Kritisiert werden Abschiebungen in die Hände des islamistischen Taliban-Regimes, das in Afghanistan seit fast fünf Jahren wieder an der Macht sitzt. Bittere Vorwürfe werden auch der Bundesregierung gemacht, die mit dem Regime trotz dessen Unterdrückung von Mädchen, Frauen, Minderheiten, Regime-Gegnern und Journalisten kooperiere, um Menschen zwangsweise zurückzuschicken. Damit mache man sich politisch von den Taliban abhängig.

Kürzlich wurde bekannt, dass die Abschiebepraxis nach Afghanistan ausgeweitet werden soll – damit könnte eine Rückführung, so wird befürchtet, nun auch Menschen treffen, die keine Straftaten begangen haben. Dies war für die Politik bisher ein zentrales Rechtfertigungsargument.

Nach CSD-Anschlag: Mutmaßlicher Täter bekannte sich zum IS

Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin am Samstagabend mit einem Todesopfer und vielen Verletzten wurde auf dem Mobiltelefon des Tatverdächtigen ein Bekennervideo entdeckt. Wie der rbb heute berichtet, wurde dies durch die Bundesanwaltschaft bestätigt. In der sichergestellten Videosequenz soll sich demnach eine komplett vermummte Person zur Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) bekennen. Ermittler gingen davon aus, dass es sich um den mutmaßlichen Attentäter Abdul B. handele.

Der 21-Jährige soll am vergangenen Samstagabend mit einem Transporter im Bereich der Berliner CSD-Feierlichkeiten in eine Menschenmenge gefahren sein und anschließend mehrere Personen mit einer Machete attackiert haben. Eine Frau starb bei dem Angriff, 29 Menschen wurden teils schwer verletzt.

Abdul B. wurde am Sonntagabend nach seiner Flucht in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau aufgespürt, wo er nach Polizeiangaben mit einer Stichwaffe auf Einsatzkräfte losging. Daraufhin wurde er erschossen. Den Behörden soll der in Deutschland als Sohn libanesischer Eltern geborene Mann schon länger als Risikoperson bekannt gewesen sein.

Worüber die LZ heute berichtet hat: 

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Kalenderblatt: Vor 75 Jahren wird die Genfer Flüchtlingskonvention beschlossen

In Genf wird bei einer UN-Konferenz am 28. Juli 1951 das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ unterzeichnet, heute eher als Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bekannt. Die bis 1954 von 26 Staaten unterzeichnete GFK entsteht damals aus der Erfahrung des Zweiten Weltkriegs und dem unerträglichen Umstand, dass wohl viele Juden und anderweitig vom NS-Regime Verfolgte hätten gerettet werden können, hätte es bereits eine völkerrechtlich verbriefte Regelung gegeben, wer als Flüchtling gilt.

Hier wird nun mit einer Definition Abhilfe geschaffen: Die (allerdings erst 1954 in Kraft gesetzte) GFK setzt einen Rechtsrahmen für den Flüchtlingsschutz, legt Formen der Hilfe für diese Menschen in Zufluchtsländern fest und benennt, welche Pflichten die Flüchtlinge haben. Später wird die GFK angepasst und erweitert – sie gilt aber bis heute als unverzichtbare Rechtsbasis zum Umgang mit Menschen auf der Flucht.

In Zeiten globaler Migrations- und Fluchtbewegungen ist sie stark unter Druck geraten, weswegen sich auch ein genauer Blick lohne, was sie eigentlich schütze, meint die Kommentatorin Kirsten Krampe von der Heinrich-Böll-Stiftung.

 

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