Das gibt es auch nicht so oft, dass CDU-Stadtrat Karsten Albrecht ein Lob aus der Grünen-Fraktion bekommt. In der Ratsversammlung am 2. September geschah das. Da hatte die CDU-Fraktion einen Antrag „Anpassung der Milieuschutzsatzung zur Nutzbarmachung von Wohnungen“ eingereicht. Das fand der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Dr. Tobias Peter, sehr bemerkenswert. Denn in der Vergangenheit hatte sich die Leipziger CDU stets vehement gegen die Einführung von Milieuschutzsatzungen gesträubt.
Diese Satzungen sollen vor allem die nicht so zahlungskräftige Mieterschaft davor schützen, dass ihre Häuser luxussaniert werden und sie sich schlicht die Miete nicht mehr leisten können. Aber auch das durch solche Sanierungen in der Nachbarschaft steigende Mietniveau führte gerade in attraktiven Innenstadtlagen dazu, dass diese Quartiere gentrifiziert und die nicht so zahlungskräftigen Mieter aus dem Viertel verdrängt werden.
Die bislang von der Stadt so verhängten Milieuschutzsatzungen haben – so Baubürgermeister Thomas Dienberg – inzwischen merkliche positive Effekte gezeitigt. Sie werden auch immer wieder evaluiert. Denn natürlich setzen sie sehr enge Rahmen, was die Gebäudeeigentümer dürfen und was nicht.
Und natürlich führt das auch zu Unsicherheiten, wenn Vermieter tatsächlich Verbesserungen im Sinne der Mieter planen, diese aber durch die Milieuschutzsatzung nicht gedeckt sind.
Einen solchen Fall hatte die CDU-Fraktion in ihrem Antrag angeführt: „Bis in die 1930er Jahre sind in einigen Häusern in Leipzig keine Bäder eingebaut worden. Ab den 1930er Jahren wurden Bäder eingebaut. So wurden z.B. Bäder mit einer Breite von 0,85 bis 0,95m eingebaut. Die WCs in diesen Bädern mussten schräg in den Raum eingebaut werden, um diese unterbringen zu können und das Fenster zugänglich zu machen. Der Einbau einer Dusche, geschweige denn Badewannen ist unmöglich. Nach den heutigen Hygieneansprüchen in unserer Gesellschaft sind solche Bäder nicht funktional nutzbar.
Menschen mit Benachteiligungen (bspw. Rollstuhlfahrer) können derartige Bäder und WCs nicht nutzen.“
Es gilt das Baugesetzbuch
Wo diese Gebäude stehen, verriet CDU-Stadtrat Karsten Albrecht auch am 2. September in der Ratsversammlung nicht. Da die Milieuschutzsatzung aus guten Gründen die Veränderung von Wohnungsgrundrissen erst einmal untersagt, ist es natürlich für die Vermieter ein Problem, hier grünes Licht für ihre Pläne zu bekommen. Denn die Satzung ist ja auch deshalb so streng, weil sie sich möglichst eng an das deutsche Baugesetzbuch hält, um die Satzung möglichst rechtssicher zu machen.
Da müsste man also etwas ändern, fand die CDU-Fraktion: „Eine Anpassung der Grundrisse dieser Bäder ist auf Nachfrage zu einem konkreten Projekt beim Bauamt nicht möglich. Es ist zwingend notwendig, derartig geschnittene Wohnungen funktionstüchtig umbauen zu können. Im bestehenden Zustand werden solche Wohnungen in Zukunft nicht mehr vermietet werden können und vom Markt genommen.“
Und es gehe auch nicht nur um etwas breitere Bäder, so die CDU-Fraktion: „Die Nebenkosten nehmen eine Preisentwicklung, die für die Mieter immer relevanter werden. Das Verbot der Milieuschutzsatzung, Fenster oder Heizungen den technischen Standards anzupassen, entspricht nicht den heutigen Anforderungen und auch nicht den technischen Entwicklungen. Es ist aus preislichen und umweltpolitischen Gründen nicht mehr zu vertreten, den Wechsel von Fenstern und Heizungsanlagen zu verbieten.“
Es wird evaluiert
Da las sich das aus der Perspektive der Linke-Stadträtin Dr. Elisa Gerbsch schon fast wie ein (neuer) Angriff auf die Milieuschutzsatzung.
War es einer?
Das Baudezernat empfand es nicht so. Denn dass sich im Lauf der Zeit auch Entwicklungen ergeben, in denen die Milieuschutzsatzung zu nicht notwendigen Härten führt, sah auch Baubürgermeister Thomas Dienberg so. Deswegen wird die Satzung ja immer wieder evaluiert. Das ist schon zwei Mal passiert. Die dritte Evaluation läuft gerade.
Weshalb das Baudezernat als alternativen Beschluss vorschlug: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der 3. Evaluierung der Genehmigungskriterien für Gebiete mit Sozialer Erhaltungssatzung in der Stadt Leipzig die Themen funktionale Badanpassungen, Schaffung von Barrierefreiheit, wirtschaftliche Nutzbarkeit sowie energetische Modernisierung vertieft zu prüfen.“
Ob die Prüfung dann positiv ausfällt, ist noch offen. Denn Rahmen bleibe – so betonte auch Dienberg – das deutsche Baugesetzbuch, das einen sehr strengen Rahmen für die Milieuschutzsatzungen vorgibt. Denn nur so lasse sich, so Tobias Peter, nun einmal das Ziel erreichen, Verdrängung zu vermeiden. Auch wenn er anerkannte, dass die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag augenscheinlich endlich so weit sei, die Milieuschutzsatzung in Leipzig zu akzeptieren.
Die dritte Evaluation der Milieuschutzsatzung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen sein, so Dienberg. Und Elisa Gerbsch hatte sowieso gleich den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung gestellt. Wenn das Anliegen der CDU-Fraktion Sinn macht, wird es in den Evaluationsergebnissen wieder auftauchen.
Und dann gab es ein Ergebnis, wie es im aktuellen Leipziger Stadtrat relativ selten ist: Fast die gesamte Ratsversammlung stimmte dem Verwaltungsstandpunkt zu. Nur ein Stadtrat enthielt sich der Stimme.
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