Im Stadtrat war es jetzt schon mehrfach Thema, ob die Stadt nun gegen den Ausbau des Frachtflughafens Leipzi /Halle klagen sollte oder nicht. Die Chancen für einen Klageerfolg aber schätzte die Verwaltung jedes Mal als sehr gering ein. Aber in der nächsten Ratsversammlung wird das Thema wieder auf den Tisch kommen. Vielleicht mit dem selben Ergebnis: Die Petition, die die Stadt auffordert, die Klage des BUND zu unterstützen, wird wohl keine Mehrheit finden. Der Petitionsausschuss jedenfalls hat einen ablehnenden Beschluss formuliert.

Kurz und knapp lautet der: „Die Petition VIII-P-00653 fordert die Stadt Leipzig auf, die Klage des BUND gegen den Flughafenausbau zu unterstützen oder selbst Klage zu erheben. Der Beschlussvorschlag zu dieser Petition lehnt dieses Ansinnen unter Hinweis auf die juristischen Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschluss ab.“

Der BUND hat im Februar eine 400seitige Klageschrift eingereicht. Als Naturschutzbund hat er – anders als die Stadt Leipzig – das Recht zur Verbandsklage, weil übergeordnete Güter betroffen sind – Lärm, Artenvielfalt, Luftverschmutzung usw. Klimaschädlich ist der Frachtflughafen jetzt schon. Mit einer Vergrößerung des Frachtflugaufkommens wird sich das noch verstärken. Obwohl die jüngsten Zahlen des Flughafens keine Zuwächse im Frachtflugverkehr sehen und es höchst fraglich ist, dass sich die Frachtgutmengen in den nächsten Jahre so drastisch erhöhen, wie es der Flughafen in seinen Prognosen annimmt.

Ganz davon zu schweigen, dass die Indienststellung klimafreundlicher Flugzeuge nicht abzusehen ist. Allein schon aus Klimaschutzgründen hätte eine Genehmigung zum Ausbau nicht erfolgen dürfen.

Die Petition zitierte dabei Fridays for Future, das sich zur Genehmigung des Ausbaus so geäußert hatte: „Während die sächsischen Koalitionsverhandlungen krachend scheitern und die Bundespolitik lost ist, baut DHL am Flughafen Leipzig/Halle munter sein Drehkreuz aus – und das im wärmsten Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen! Wir nehmen DHL und das Land Sachsen dafür in Haftung, dass sie immer noch fossile Infrastruktur ausbauen und die Erderwärmung mit all ihren Folgen bewusst ignorieren.“

Die Petition zum Klagebeitritt der Stadt Leipzig zur BUND-Klage gegen den Flughafenausbau.

Auch eine Klageunterstützung ist nicht möglich

Aber das sind alles Gründe, die das mögliche Klagerecht der Stadt Leipzig nicht berühren, die nur Klage einreichen dürfte, wenn das eigene Gebiet und die eigene Stadtentwicklung berührt werden.

Und eben das mache auch eine Unterstützung der Klage des BUND unmöglich, hatte das Rechtsamt in seiner Stellungnahme betont: „Dem Flughafenausbau liegt die 15. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) zum Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start-/Landebahn Süd mit Vorfeld zugrunde. Die Stadt wurde im Rahmen dieser Änderung des PFB beteiligt und hat nach Zustellung der Entscheidung durch die Landesdirektion die Einreichung einer Klage gegen den Flughafenausbau bereits geprüft.

Im Ergebnis dieser Prüfung ist die Verwaltung zu der Auffassung gelangt, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Ein entsprechender VSP ist unter VIII-A-00426-VSP-01 des städtischen Ratsinformationssystems zu finden. Die Anlagen zu diesem VSP enthalten eine detaillierte Darstellung der erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen einer Klage einschließlich der diesbezüglichen Bewertung durch die zuständigen Fachbereiche der Verwaltung. Zwischenzeitlich wäre eine eigene Klage der Stadt gegen die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zudem verfristet.

Der Stadtrat hat den VSP VIII-A-00426-VSP-01 in seiner Sitzung vom 21.11.2024 zur Kenntnis genommen.

Hinsichtlich der in der Petition angesprochenen Unterstützung der Klage des BUND wäre dies juristisch im Wege einer sog. einfachen Streitgenossenschaft oder im Rahmen einer Beiladung möglich. Für beide Alternativen liegen die juristischen Voraussetzungen jedoch nicht vor. So ist Voraussetzung für eine einfache Streitgenossenschaft, dass jeder Einzelne der Streitgenossen berechtigt ist, den streitigen Anspruch allein geltend zu machen. Diese Voraussetzung liegt bei der Stadt nicht vor (vgl. VSP VIII-A-00426-VSP-01).

Für eine Beiladung ist erforderlich, dass rechtliche Interessen der Stadt von der gerichtlichen Entscheidung berührt sind. Das ist nach der Rechtsprechung immer dann der Fall, wenn „auf Grund der Beziehung des Beigeladenen zum Kläger, zum Beklagten oder zum Streitgegenstand im Zeitpunkt der Beiladung die Möglichkeit besteht, dass das Obsiegen des Klägers oder des Beklagten die Rechtsposition des Beigeladenen verbessern oder verschlechtern könnte“ (so BVerwG, Beschluss vom 19. 11. 1998 – 11 A 50/97).

Da vom BUND vorgebrachte umwelt- und naturschutzrechtliche Belange jedoch gerade nicht das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen betreffen – weswegen aus diesen Belangen auch kein eigenes Klagerecht der Stadt in Betracht kommt – ist durch diese Entscheidung auch die Stadt in ihrer Rechtsposition nicht betroffen.“

Auch die in der Petition geforderte Befragung der Bürger zu einem Verkauf der Flughafenanteile der Stadt sei nicht möglich, auch weil sich der Stadtrat selbst gegen einen Verkauf ausgesprochen habe. Bis heute ist der Flughafen für den Freistaat Sachsen ein Zuschussgeschäft. Und daran wird sich wohl auch durch den 500 Millionen Euro teuren Ausbau (wenn es denn bei dieser finanziellen Größenordnung bleibt) nichts ändern.

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