Es wird Zeit, dass sich die gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag mit dem Thema „Böllerverbot – Änderung des Sprengstoffgesetzes“ beschäftigen. Die Petitionen, die sich an den Bundesinnenminister richten, zeigen keine Wirkung. Ist es möglich, dass sich Organisationen und Initiativen verschiedenster Couleur auf ein gemeinsames Vorgehen einigen? Und wer könnte das koordinieren?

Aktueller Stand zum „Böllerverbot“

Vor dem Jahreswechsel 2025/26 erreichte die Petition der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin „Bundesweites Böllerverbot, jetzt!“ die Rekordmarke von über 2 Millionen Unterschriften. Aktuell liegt sie bei 3,2 Millionen Unterstützern. Die Deutsche Umwelthilfe übergab am 5. Januar, gemeinsam mit dem Bündnis „#böllerciao“, eine Liste mit über einer Million Unterschriften an den Bundesinnenminister.

Und die kürzlich gestartete Petition von CAMPACT „Es reicht: Böllerverbot endlich möglich machen!“ steht aktuell bei circa 440.000 Unterschriften. Man darf diese Zahlen selbstverständlich nicht addieren, viele Menschen haben vielleicht mehrere Petitionen unterschrieben. Bleiben wir also bei der Petition der GdP.

Warum tut sich nichts?

Es liegt daran, dass die Unterschriften auf privaten Plattformen wie innn.it, auf der Webseite der DUH und CAMPACT gesammelt werden. Diese wurden, bzw. werden, an den Bundesinnenminister übergeben und durch das Ministerium bearbeitet.

Das Beispiel der GdP-Petition macht das deutlich. Am 6. Januar 2025 wurde diese dem Bundesministerium für Inneres mit mehr als 1.961.000 Unterschriften übergeben. Am 4. Dezember wurden in Bremen über 2,2 Millionen Unterschriften an die Innenministerkonferenz übergeben. Das Ergebnis: „Die Innenminister:innen wollen mehr rechtliche Spielräume, damit Städte und Gemeinden vor Ort leichter großflächige Böllerverbote erlassen können.“ Das ist für die GdP ein Zwischenerfolg.

Warum werden diese Petitionen nicht im Bundestag behandelt?

Für „normale Menschen“ ist das schwer zu verstehen, es liegt aber am System der Petitionsbearbeitung. Allgemeinverständlich ist das in den FAQ der Fraktion Die Linke im Bundestag nachzulesen:

„Für diese privatrechtlich organisierten Aufrufe besteht rechtlich jedoch kein Bearbeitungsanspruch im Deutschen Bundestag. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat noch keine Regelung gefunden, ob und wie solche privatrechtlichen Kampagnen als Petitionen anerkannt oder in die Bearbeitung übernommen werden können.“

Das wird sich wohl auch nicht ändern, bereits 2017 wurde das Thema im Petitionsausschuss des Bundestages behandelt.

Warum sollte sich der Bundestag damit beschäftigen?

Im Bundestag sitzen unsere gewählten Abgeordneten – in den Ministerien sitzen Beamte, um das salopp auszudrücken. Aus dem Bundestag heraus kann politischer Druck auf das zuständige Ministerium aufgebaut werden, um das Anliegen der Petenten und Unterstützerinnen und Unterstützer durchzusetzen.

Dazu kommt, dass ein „Böllerverbot“ eine Änderung des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) voraussetzt. Diese Gesetzesänderung zu beschließen, ist originäre Aufgabe der gesetzgebenden Versammlung.

Wir fragten dazu Sören Pellmann

Herr Pellmann ist MdB für Die Linke und Mitglied des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.

Herr Pellmann, wir haben oben den Unterschied in der Bearbeitung von Petitionen auf der Plattform des Petitionsausschusses und auf privaten Plattformen beschrieben. Ist das im Wesentlichen korrekt?

Private Plattformen, einige sind in dem Artikel erwähnt, sammeln online Unterstützer zu bestimmten Forderungen. Dabei kann eine Zuständigkeit für die Umsetzung der Forderung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene liegen. Mit der Anzahl der Unterstützer sind diese Plattformen häufig sehr erfolgreich. In gewisser Weise „symbolisch“ wird dann die Petition in manchen Fällen an Behörden und staatliche Einrichtungen übergeben.

Bei der Einreichung einer Petition zur Veröffentlichung an den Deutschen Bundestag handelt es sich dagegen nicht nur um die Einreichung einer Petition schlechthin, sondern dadurch wird zugleich ein nach festgelegten Regeln durchzuführendes Verfahren der Bearbeitung der Petition beim Deutschen Bundestag eingeleitet.

Der Petent hat dabei nicht nur den Anspruch, dass seine Petition entgegengenommen, sondern auch, dass sie bearbeitet und beschieden werden muss. Dies ist der wesentliche formelle Unterschied, wenn eine Petition beim Bundestag (oder auch einer anderen Volksvertretung) und einer privaten Petitionsplattform eingereicht wird.

Würde eine Petition zum „Böllerverbot“ die Kriterien einer Bundestagspetition, also des allgemeinen Interesses, erfüllen und das Anliegen den Aufgabenbereich des Bundes betreffen? Würde diese Petition somit vom Petitionsausschuss behandelt werden?

Das Kriterium, dass eine Petition von allgemeinem Interesse sein muss, spielt lediglich bei der Entscheidung eine Rolle, ob diese auf der Internetseite des Bundestages als öffentliche Petition eingestellt wird. Etwa zwei Drittel der beim Bundestag eingehenden und bearbeiteten Petitionen betreffen dagegen Einzelanliegen von Bürgerinnen und Bürgern. Diese werden nicht zur öffentlichen Mitzeichnung zugelassen.

Das „Böllerverbot“ ist sicher von allgemeinem Interesse, was sich allein schon aus der starken öffentlichen Debatte und Medienpräsenz, die dazu derzeit besteht, ergibt.

Verkürzt wird diese Diskussion ja leider unter „Böllerverbot“ geführt. Dieses verkürzte Herangehen verstellt den Blick auf viele Facetten, die damit zusammenhängen. Eine davon ist die Frage der Zuständigkeit. Im Bundestag werden Petitionen ja nur behandelt, wenn es auch eine Zuständigkeit auf Bundesebene gibt. Eine Petition, die ein Böllerverbot in Berlin verlangte, wurde daher zuständigkeitshalber an das Abgeordnetenhaus von Berlin übersandt.

Verweisen möchte ich auf den Antrag meiner Fraktion „Lokale Regeln für privates Feuerwerk“, wo an die Zuständigkeit des Bundes angeknüpft wird und aus dem sich ein differenziertes Herangehen an die Frage „Böllerverbot“ hervorgeht. Der Antrag ist in erster Lesung im Bundestag behandelt worden.

Zur Präzisierung: Ein generelles „Böllerverbot“, aber auch Einschränkungen für Silvester, bedürfen natürlich einer Änderung im Sprengstoffgesetz. Das stellt Die Linke ja im o.g. Antrag fest. Es ist also generell ein Bundesanliegen, oder?

Ja. Es muss auf Bundesebene gesetzlich geregelt werden. Wenn es eine solche gesetzliche Regel nicht gibt, können die Länder nur sehr beschränkt handeln. Mit einzelnen Zonen über ordnungsrechtliche Verordnungen.

Die auf den privaten Plattformen gesammelten Unterstützer kann man wahrscheinlich nicht in eine Bundestagspetition einbringen, vermute ich. Es muss also eine neue Petition gestartet werden.

Die auf privaten Plattformen online gesammelten Unterstützer können nicht als Unterschriftenlisten beim Deutschen Bundestag eingereicht werden. Die dort gesammelten Unterstützer zählen beim Deutschen Bundestag nicht. In der Konsequenz würde die Petition nach Einreichung im Bundestag als Einzelpetition behandelt.

Generell können beim Petitionsausschuss auch Unterschriftenlisten eingereicht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die persönliche Unterschrift der Unterstützer vorliegt. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Anforderung, dass Petitionen an den Bundestag „schriftlich“ einzureichen sind. Davon gibt es nur eine Ausnahme und das ist, wenn die Petition über das Petitionsportal des Deutschen Bundestages eingereicht oder unterstützt wird.

Wäre es generell sinnvoll, solche Themen in den Petitionsausschuss des Bundestages zu bringen?

Auf Bundesebene sind Petitionen eine Möglichkeit, wie sich Bürgerinnen und Bürger zwischen den Wahlen zum Deutschen Bundestag in die Politik „einmischen“ können. Die repräsentative Demokratie wird durch diese derzeit einzige grundgesetzlich garantierte und formal geregelte demokratische Möglichkeit sinnvoll ergänzt. Die Petenten „bestimmen“ damit, womit sich die gewählten Abgeordneten (auch) beschäftigen müssen. Damit leisten sie aus unserer Sicht einen Beitrag zur politischen Meinungsbildung, und manchmal erfahren Bürgerinnen und Bürger dadurch auch politische Selbstwirksamkeitserfahrung, wenn eine Petitionsforderung Umsetzung findet.

Auch wenn viele Petitionen nicht den gewünschten Erfolg zeitigen, leistet das Petitionsverfahren häufig einen Beitrag zu gelungener Kommunikation des Parlaments mit den Bürgern. Ich plädiere deshalb in jedem Fall dafür, den Weg der Petition zu nutzen, um sich in den politischen Prozess einzubringen, auch wenn ich im Petitionsverfahren selbst noch einiges an Verbesserungsmöglichkeiten sehe.

Vielen Dank für Ihre Zeit, Herr Pellmann.

Die Kommunikation wurde aus Zeitgründen (Sören Pellmann befindet sich momentan nicht in Leipzig) per Mail und Chat geführt. Wir haben uns an Sören Pellmann gewendet, weil er als Leipziger Abgeordneter Mitglied im Petitionsausschuss ist.

Wie kommt eine Petition in den Bundestag?

Damit eine Petition im Bundestag behandelt wird, muss diese beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht werden. Das kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, letzteres über epetitionen.bundestag.de.

Hier gilt es zu beachten, dass die Petition ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat, was im Falle des Böllerverbots der Fall ist. Die Petition hat, nach der Veröffentlichung, eine sechswöchige Mitzeichnungsfrist und es muss ein Quorum von 30.000 Unterstützungen erreicht werden.

Das ist anders als auf den privaten Plattformen. Wie an der GdP-Petition zu sehen, läuft diese schon über zwei Jahre.

Fazit: Es wäre sinnvoll, eine Bundestagspetition „Böllerverbot – Änderung des Sprengstoffgesetzes“ einzureichen. Wahrscheinlich wäre eine Mehrfachpetition, gemäß Verfahrensgrundsätzen 2.2 (1) des Petitionsausschusses, sinnvoll, da sich voraussichtlich nicht alle Organisationen und Initiativen unter einem Text vereinigen würden.

„Mehrfachpetitionen sind Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind“, das ermöglicht also allen Petenten, speziell für ihr Klientel zu sprechen.

Eine solche Petition starten und auf allen Kanälen der Petenten bewerben, das Quorum wäre wohl innerhalb der Mitzeichnungsfrist leicht erreichbar. Dann sind unsere Volksvertreterinnen und Volksvertreter am Zuge. Wie es am Ende ausgeht, ist selbstverständlich nicht absehbar, wir sollten es aber wenigstens versuchen.

Worauf warten wir noch?

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Als ich am 2. Januar den vor der “Elsterpassage” stehenden Großbriefkasten sah, der angezündet und aufgesprengt worden war, dachte ich auch kurz daran, daß ein Verbot dieser krassen Knallkörper angezeigt wäre. Wieso man hat diese Klasse pyrotechnischer Erzeugnisse jemals zugelassen? Allerdings: Vandalismus war, ist und bleibt illegal. Wer sowas verbricht, gehört bestraft und behandelt.

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