Landesdirektion Sachsen (LDS) und Hauptzollamt Dresden wachen darüber, dass Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern, die illegal mit Arzneiwirkstoffen versetzt sind, nicht in den Verkehr gelangen. So wurden im Jahr 2025 in Sachsen 44 Lieferungen vermeintlicher Lebensmittel als gefälschte Arzneimittel eingestuft. Die Ware wurde sichergestellt. Betroffen waren spezielle Honige, Kräuterpasten und Trinkschokoladen. Diese enthielten in 29 Fällen Potenzmittel und in 15 Fällen Appetitzügler.
Der Verbraucherschutz ist eine der wichtigsten Aufgabe der Landesdirektion Sachsen. „Wir schützen gemeinsam mit dem Hauptzollamt die Verbraucher vor Lebensmitteln, die illegal mit Arzneiwirkstoffen versetzt sind. Diese Produkte können gesundheitliche Schäden hervorrufen. Arzneimittel mit den festgestellten Wirkstoffen sind in Deutschland zulassungs- und verschreibungspflichtig und werden nur unter ärztlicher Aufsicht eingesetzt.“ ordnet LDS-Präsident Béla Bélafi ein.
Verdächtige Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern werden von Beamten des Hauptzollamtes Dresden festgestellt und in Verwahrung genommen. Apotheker der Landesdirektion Sachsen übernehmen anschließend die exakte Prüfung und Einordnung der Produkte. Wo nötig, wird ein Labor mit einer Untersuchung beauftragt. Stellt sich heraus, dass die Produkte nichtdeklarierte, gesundheitsschädliche Potenzmittel oder Appetitzügler enthalten, werden diese als gefälschte Arzneimittel eingestuft und sichergestellt. Zugleich liegt eine unerlaubte Einfuhr von Arzneimitteln vor.
Da solche Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz auch Straftraten sein können, werden die Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese entscheidet im Einzelfall ob ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Einführer eröffnet wird. Des Weiteren gibt die Landesdirektion eine Warnmeldung an die Fachbehörden andere Bundesländer, des Bundes sowie der EU heraus.






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