Das Amtsgericht Eilenburg hat am Montag, dem 17. März, erneut vier Klimaaktivist/-innen freigesprochen. Der Tatbestand der Nötigung sei nicht erfüllt, stellte die Richterin fest. Zahlreiche Unterstützer/-innen der Angeklagten feierten den Erfolg vor dem Amtsgericht Eilenburg. Bis jetzt sind insgesamt neun der Demonstranten freigesprochen worden, die am 9. Juli 2021 auf einer Zufahrtsstraße zum Flughafen Leipzig/Halle gegen die Ausbaupläne für den Frachtflughafen demonstriert haben.

„Vor 3,5 Jahren haben wir gegen den Ausbau des DHL Hubs vor Ort protestiert. Wir haben von unserem Recht Gebrauch gemacht, klar und deutlich zu zeigen, dass wir nicht einverstanden sind. Nicht einverstanden damit, dass deutsche Unternehmen die Klimakrise befeuern. Nicht einverstanden mit der unterlassenen Hilfeleistung dieses Staates gegenüber den Menschen, die durch die Klimakatastrophe sterben!“, sagt eine/r der freigesprochenen Klimaaktivist/-innen.

Aus Sicht des Bündnisses „Repression nicht zustellbar“ sind die Klagen, die DHL und die Staatsanwaltschaft angestrengt haben, eindeutig eine „Kriminalisierung von Klimaprotest“.

Richterin spricht Klartext

Die Richterin begründete ihr Urteil damit, dass die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtssprechung nicht anwendbar sei. Denn es gab eindeutig keinen durch die Sitzblockade ausgelösten Stau, den die im Stau festsitzenden Kraftfahrer als Nötigung hätten empfinden können. Im Gegenteil: Für die DHL-Lieferfahrzeuge gab es an diesem Tag auch noch eine andere Zufahrt zum Flughafengelände.

Die Sitzblockade legte den Betrieb im Flughafen schlichtweg nicht lahm, auch wenn DHL noch in der Nacht einen immensen Schaden für sein Liefergeschäft reklamierte. Die Richterin verwies zudem darauf, dass Versammlungsfreiheit und Klimaneutralität im Grundgesetz verankert seien, dass es also das gute Recht der 54 Demonstrationsteilnehmer war, mit einer Aufsehen erregenden Demonstration ihre Position zu einem ganz bestimmt nicht klimafreundlichen Flughafenausbau öffentlich kund zu tun.

Staatsanwaltschaft deutet mögliche Rechtsmittel an

Hintergrund der Verhandlung war jene Protestaktion vom 9. Juli 2021, die sich gegen den Ausbau des Frachtflughafens LEJ richtete. Mehrere Proteste fanden inzwischen gemeinsam mit den Bürgerinitiativen vor Ort statt. Seit fast 20 Jahren kämpfen diese gegen den Fluglärm, die Feinstaubbelastung und den damit einhergehenden Gesundheitsrisiken.

Die Staatsanwaltschaft deutete vor Gericht aber auch diesmal an, in Berufung gehen zu wollen. In einem anderen Verfahren am Landgericht Leipzig ist bereits eine Berufung gegen die Freisprüche anhängig.

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