Eigentlich ist Demonstrationsfreiheit ein Grundrecht. Das auch dann gilt, wenn junge Menschen gegen die Praktiken eines großen Logistikkonzerns protestieren. Doch Sachsens Staatsanwaltschaft sieht das irgendwie anders und bringt die jungen Leute, die 2021 gegen die klimaschädliche Konzernpraxis von DHL am Flughafen Leipzig/Halle protestiert haben, ein weiteres Mal vor Gericht.

Am Freitag, dem 27. März, ab 13:00 Uhr wird vor dem Oberlandesgericht Dresden wieder einmal über die Protestaktion von Flughafen-Gegner/-innen aus dem Jahr 2021 verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft akzeptiert die erteilten Freisprüche nicht und hat das Revisionsverfahren veranlasst. Das OLG Dresden wird vier der insgesamt neun Freisprüche des Amtsgerichts Eilenburg überprüfen. Die Staatsanwaltschaft fechtet alle neun Freisprüche an, mit weiteren Verfahren ist noch im Frühsommer zu rechnen.

„Die Staatsanwaltschaft nutzt die Zeit als Waffe und versucht mit allen Mitteln, diese Verfahren in die Länge zu ziehen. Die Staatsanwaltschaft hat sowohl Berufung als auch Revision eingelegt – das ist in sich ein Widerspruch und zeigt: Der Staatsanwaltschaft geht es darum, Klimaproteste kleinzukriegen!“, interpretiert Alex Schäfer von der Solidaritäts-Kampagne Repression Nicht Zustellbar diesen Vorgang.

Die sächsische Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die beteiligten Aktivist/-innen, nachdem DHL bereits zivilrechtlich gegen die Klimaaktivist/-innen vorgegangen war. Im Revisionsprozess wird es dem Gericht darum gehen, zu klären, ob das Amtsgericht Eilenburg die Versammlung am 9. Juli 2021 berechtigt vom Vorwurf der Nötigung freisprach. Marco Böhme (MdL) hatte die Aktion als Versammlung angemeldet, die Polizei hatte dies ohne Auflagen bestätigt.

Ausbaupläne trotz roter Zahlen

Ein Ausbau, an dem die Flughafengesellschaft trotz roter Zahlen immer noch festhält, würde Gesundheit und Klima durch Nachtfluglärm und CO₂-Emissionen massiv schaden. Staatsanwalt Thomas Schmelzer sorgte bei einem der Prozesstermine für Empörung im Gerichtssaal, stellt die Solidaritätskampagne fest, welche die Prozesstermine zum Flughafen-Protest begleitete. Er warf den Aktivist/-innen sinngemäß vor, ihr Protest gegen Fluglärm sei unglaubhaft.

Die lokalen Bürgerinitiativen gegen Fluglärm solidarisieren sich hingegen mit den 54 durch Klagen verfolgten Aktivist/-innen.

„Ich war als Begleiter bei der Kundgebung vor Ort und habe selbst gesehen: Diese jungen Leute sind keine Verbrecher/-innen. Wir kämpfen seit 20 Jahren gegen den Flughafen und sind solidarisch mit den Klimaprotesten, denn nur gemeinsam sind wir stark“, erklärt Gerd Naether von der Bürgerinitiative gegen die neue Flugroute.

Gegen den Ausbau des Leipziger Frachtflughafens klagen Bürgerinitiativen gegen Fluglärm gemeinsam mit dem BUND vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. Für den 27. März ist erneut mit einigen Unterstützer/-innen von Repression nicht zustellbar im Gerichtssaal zu rechnen.

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