Wer Wohngeld beantragt, muss oft viele Monate auf Zahlungen warten. Für Menschen mit niedrigem Kontostand kann das schwerwiegende Probleme mit sich bringen. Die BSW-Fraktion im sächsischen Landtag hat zu diesem Thema ein Kleine Anfrage eingereicht. Die Antwort zeigt aus Sicht der Fraktion erheblichen Verbesserungsbedarf im Wohngeldsystem.
Wer in Sachsen Wohngeld beantragt, wartet im Durchschnitt rund zwölf Wochen auf eine Entscheidung, so das BSW in einer Pressemitteilung mit Bezug auf die Landtagsanfrage. Gleichzeitig könne die Staatsregierung nicht angeben, wie viele Anträge landesweit derzeit überhaupt offen sind.
Der kommunalpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Landtag, Bernd Rudolph, hatte sich bereits als Fraktionsvorsitzender der BSW-Stadtratsfraktion in Zwickau nach der Situation vor Ort erkundigt. Dort konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch organisatorische Verbesserungen von rund acht Monaten auf aktuell drei bis vier Monate gesenkt werden, so das BSW.
Rudolph erklärt: „Die Entwicklung in Zwickau zeigt zweierlei: Erstens leisten die Beschäftigten in den Wohngeldbehörden enorme Arbeit und Verbesserungen sind möglich. Zweitens sind selbst drei Monate Wartezeit für viele Betroffene noch immer zu lang. Wer Wohngeld beantragt, verfügt meist nicht über große finanzielle Rücklagen. Unterstützung muss dann ankommen, wenn sie gebraucht wird.“
Die Staatsregierung führe die langen Bearbeitungszeiten unter anderem auf die Wohngeld-Plus-Reform des Bundes, den starken Anstieg der Fallzahlen sowie Personalengpässe zurück. Zugleich räume sie ein, dass die Zahl der offenen Verfahren landesweit nicht statistisch erfasst wird.
„Es ist richtig, die Ursachen für die Probleme offen zu benennen. Unverständlich ist aber, dass der Freistaat nicht einmal sagen kann, wie viele Anträge derzeit unbearbeitet sind. Wer Probleme lösen will, muss zunächst wissen, wie groß sie sind. Dass es dazu keine landesweite Übersicht gibt, ist unbefriedigend“, so Rudolph.
Besonders kritisch bewerte die BSW-Fraktion, dass Vorschüsse bei langen Bearbeitungszeiten nach Angaben der Staatsregierung nur in seltenen Ausnahmefällen gewährt werden.
Der sozialpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Ronny Kupke, erklärt: „Niemand erwartet eine Entscheidung über Nacht. Aber Menschen dürfen nicht wegen langwieriger Verwaltungsverfahren in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Deshalb müssen Möglichkeiten wie Vorschüsse stärker genutzt werden, wenn sich Verfahren über viele Wochen hinziehen.“
Die BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, gemeinsam mit den Wohngeldbehörden die Bearbeitungszeiten weiter zu verkürzen, die Datengrundlage zur Bewertung der Situation zu verbessern und Betroffene schneller zu unterstützen.
„Sozialleistungen müssen dann wirken, wenn sie benötigt werden. Daran muss sich staatliches Handeln messen lassen“, so Rudolph.
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