Es war wieder mal eine dieser Sternstunden der Kommunalpolitik im Leipziger Stadtrat. Drei Fraktionen beantragten eine Änderung der Fraktionsfinanzierung, obwohl der Stadtrat in der gleichen Zusammensetzung erst am 18. September 2024 die geltende Satzung zur Fraktionsfinanzierung beschlossen hatte. Hier muss man tatsächlich für die BSW-Fraktion „mildernde Umstände“ geltend machen, diese war damals neu und die Stadträte wussten eventuell noch nicht genau, welche Auswirkungen diese Satzung hat.
Die Anträge
Es lagen drei Anträge vor, die BSW Fraktion begehrte eine Anpassung der Haushaltsmittel, bei einer Änderung der Mitgliederzahl der Fraktion, für den Personalbedarf erst ab dem dritten auf den Eintritt der Änderung folgenden Monat vorzunehmen. Außerdem wollte sie die 10.000 Euro, die jeder Fraktion für Praktikumsfinanzierung zur Verfügung stehen, streichen.

Die AFD-Fraktion recycelte einen Antrag der am 25.06.2025 bereits abgelehnt wurde und wollte mit dem „neuen Antrag“ die Streichung der 20-Prozent-Regel, in § 5 Abs. 7 der Satzung. Diese besagt, dass die Anpassung der Haushaltsmittel für den Personalbedarf erst erfolgt, wenn die Änderung über 20 % der Personenzahl beträgt.
Es kann sein, dass hier jemand nicht aufgepasst hat, normalerweise darf ein Antrag mit gleichem Inhalt erst ein Jahr nach der Behandlung im Stadtrat erneut gestellt werden. Schaut man auf die Daten, ist der erste Antrag am 19.03.25 in die Ausschüsse verwiesen, der zweite am 25.02.26. Die Behandlung im Stadtrat erfolgte für den ersten am 25.06.25, für den zweiten am 27.05.26, egal welches Datum man nimmt, ein Jahr Abstand war es nicht.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bündnisgrüne) hatte einen anderen Inhalt. Die Bündnisgrünen wünschten, dass der OBM sich dafür einsetzt, dass die Stadtratsfraktionen und deren Geschäftsstellen als Einsatzstellen für Bundesfreiwilligendienste bzw. für Freiwilliges Soziales Jahr (Politik) zertifiziert werden können. Weiterhin wollten sie eine Änderung in § 5 Abs. 1 der Satzung.

Auf den zweiten Punkt muss man nicht genauer eingehen, erstens forderte die Freie Fraktion dessen Streichung in einem Änderungsantrag und zum Zweiten zogen die Bündnisgrünen den Punkt in der Ratsversammlung zurück.

Die Verwaltungsstandpunkte
Die Verwaltung verhielt sich den Anträgen gegenüber kritisch bis ablehnend. Für den BSW-Antrag wurde Punkt 1 abgelehnt, für Punkt 2 konnte die Verwaltung sich eine Zustimmung vorstellen. Praktika könnten ja auch aus dem allgemeinen Personalbudget der Fraktionen finanziert werden. Den Kämmerer hätte das gefreut.
Der Verwaltungsstandpunkt zum AfD-Antrag empfahl Ablehnung, die Regelung in der Satzung ist sachgerecht.
Für den Antrag der Bündnisgrünen sagte die Verwaltung, dass es „nicht in den Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters für Belange der Fraktionen als Arbeitgeber an die Landesregierung oder die Bundesagentur für Arbeit zu appellieren“ und verwies auf die aktuellen Regelungen bei der Zentralstelle BAFzA und der Sächsischen Jugendstiftung. Punkt 2 des Antrages lehnt die Verwaltung ab.
Die Diskussion im Stadtrat und das Ergebnis
Es würde zu weit führen auf die Diskussion in der ganzen epischen Breite der 25 Minuten einzugehen. Wir beschränken uns auf den Beginn und das Ende, den Rest können Sie im Video hören und sehen.
Der Oberbürgermeister begann mit: „Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 12.11 und ich schlage Ihnen vor 12.11 bis 12.13 zusammen aufzurufen. Es geht immer um die Fraktionsfinanzierung und vielleicht können wir uns so einigen, dass wir zu allen drei Punkten dann auch nacheinander abstimmen, denn es hat alles mit allem zu tun.“
Los ging es also mit dem BSW-Antrag, Fraktionsvorsitzender Recke brachte ein und beantragte gleich die punktweise Abstimmung. Es folgte die Einbringung des AfD-Antrags durch Stadtrat Roland Ulbrich und anschließend brachte Marvin Frommhold den Antrag der Bündnisgrünen ein. Die Diskussion beschränkte sich auf Beiträge von Enrico Stange (Linke), Frank Franke (SPD) und am Ende sprach noch Sven Morlok (Freie Fraktion) nicht nur zum Änderungsantrag.
Nacheinander wurden die Anträge abgestimmt, hier O-Ton Burkhard Jung:
„Dann beginne ich jetzt mit dem Antrag 12.11. BSW-Fraktion hatte Einzelabstimmung beantragt, Punkt für Punkt. Und ich bitte Sie um Ihr Votum zum Beschlusspunkt 1. Alle konnten abstimmen. Das Ergebnis jetzt. Das Ergebnis lautet 20 zu 44 zu 0 abgelehnt.

Abstimmung BSW-Antrag Punkt 1. Screenshot LZDann kommen wir jetzt zum Beschlusspunkt 2. Alle konnten abstimmen. Das Ergebnis lautet [00:22:55] 11 zu 53 zu 0 ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu 12.12. AfD-Fraktion beantragt ebenfalls die Satzung zu ändern. Und ich bitte um Ihr Votum. Das bedeutet im Ergebnis 12 zu 45 zu 6 abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu 12.13. Fraktion Bündnis 90 die Grünen, die den Beschlusspunkt 2 gestrichen haben. Damit entfällt der Änderungsantrag der FDP-Fraktion und wir stimmen nur noch bei den [Zwischenrufe und Gelächter] der Freien Fraktion. Der Freien Fraktion, Freie Menschen in einem freien Land. Und ich bitte Sie um Ihr Votum zum Punkt 1 des Antrages. Das heißt 32 zu 32 zu 0. Damit ist der Antrag abgelehnt.“

Die Satzung bleibt also wie sie war, 25 Minuten im Stadtrat für nichts. Der Oberbürgermeister fasste das zusammen und verwies auf eine Besonderheit:
„Hätten wir das vorher alles gewusst, oder? Aber heute ist es wirklich, Kolleginnen und Kollegen, das habe ich in meinen ganzen 20 Jahren nicht erlebt. Es ist die vierte Abstimmung mit einem Unentschieden und damit Ablehnung. Vierter heute. [Zwischenruf] Mein Ergebnis, Herr Beyer, wenn Sie jetzt mal genau draufgucken, würde nichts verändern. Selbst wenn ich dagegen gestimmt hätte.“
Fazit: Es hat sich an der Satzung nichts geändert. Allerdings ist das Abstimmungsverhalten der Fraktionen bemerkenswert, bedarf aber keines Kommentars. Es hat sich aber wieder einmal gezeigt, welchen Einfluss die Abwesenheit von Stadträtinnen und Stadträten hat. Bei den Linken fehlten vier Stadträtinnen und Stadträte, zwei bei der CDU und einer beim BSW, die anderen Fraktionen und die fraktionslosen Stadträte waren vollzählig erschienen. Die Abstimmung des Bündnisgrünen-Antrags hätte bei Vollzähligkeit des Stadtrates vermutlich, mit 36 zu 35 Stimmen, Zustimmung gefunden. Das soll keine Spekulation sein, nur auf die knappen Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat aufmerksam machen.
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