Ein 38-Jähriger deutscher Staatsangehöriger hat sich am 8. August 2026 bei der Leipziger Bundespolizei im Hauptbahnhof vorgestellt. Sein Anliegen: Er wollte endlich erfahren, wann gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt.
Mit diesem Wunsch war der Mann bei den Beamten allerdings nicht zum ersten Mal vorstellig geworden. Bereits zuvor hatte er sich mit demselben Anliegen an die Polizisten gewandt – damals noch ohne Fahndung. Anscheinend gefiel es der Person, sich gegenüber den Beamten einen Spaß zu machen.
Diesmal sollte sich dies ändern. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den 38-Jährigen tatsächlich ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Demnach muss er eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verbüßen.
Die Frage nach dem Haftbefehl konnte damit zwar beantwortet werden, aber anders, als der Deutsche es sich vermutlich vorgestellt hatte. Der 38-Jährige verbüßt nun seine Strafe in der JVA Leipzig.






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