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Es tue ihm leid, er wolle sich entschuldigen und er bereue sein kriminelles Handeln, betonte er mehrfach im Prozess: Nun hat das Leipziger Landgericht sein Urteil über einen 28-Jährigen gesprochen. Der junge Mann hatte jahrelang mit Fake-Personalien teure Elektronik bestellt und sich nach einer Schein-Retour den Kaufpreis erstatten lassen, ohne die Ware wirklich zurückzugeben. Die Einzelheiten zum Urteil.
Die Staatsanwaltschaft bezifferte den über Jahre angehäuften Schaden auf mehr als 224.000 Euro: Mit den Vorwürfen der gewerbsmäßigen Fälschung beweiserheblicher Daten, des gewerbsmäßigen Computerbetrugs in 53 Fällen sowie eines schweren Falls des versuchten gemeinschaftlichen Betrugs war Simon B. (Name geändert) auf die Anklagebank des Leipziger Landgerichts gebracht worden. Der Prozess gegen ihn hatte am Montag, dem 20. Juli 2026, mit einem umfassenden Geständnis des 28-Jährigen begonnen.
Einfache und wirksame Masche richtete riesigen Schaden an
Demnach ließ er sich nach einem Entschluss, sich privat eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen, zwischen Oktober 2020 und Januar 2026 immer wieder teure Elektronik im vierstelligen Preissegment liefern. Ob MacBooks, Systemkameras, Profi-Kameraobjektive, ein iPhone, eine Grafikkarte oder Grafikplatte: Simon B. war offenbar nicht wählerisch, aus welchem Bereich die Ware kommen sollte.
Deren Bestellung bei namhaften Online-Anbietern hatte Simon B. allerdings unter Fake-Personalien vorgenommen, die georderten Objekte dann an Tankstellen oder Paketshops mit einer gefälschten Vollmacht abgeholt. Kurz darauf meldete er eine Retour an, legte dazu Bescheinigungen vor oder gab Pakete auf, ohne die bestellten Geräte tatsächlich zurückzuschicken.
Doch in der Annahme von Kundencentern, die Retour sei ordnungsgemäß erfolgt, erhielt der Angeklagte die hohen Kaufpreise erstattet und vertickte die einbehaltenen Objekte weiter. Ein effektives Vorgehen, das jahrelang funktioniert hatte, ehe Simon B. im Frühjahr 2026 verhaftet wurde. Im Zuge von Durchsuchungsmaßnahmen stießen die Ermittler unter anderem auf größere Bargeldmengen und Pakete bei dem jungen Mann.
„Es war wie ein Zwang“
In seinem Geständnis hatte sich Simon B. ausführlich geäußert und beispielsweise geschildert, wie er Personaldokumente mithilfe von Bildbearbeitungsprogrammen manipuliert hatte. Doch was trieb ihn zu seinem Handeln? Der 28-Jährige selbst sprach von einer Art Zwang: Er habe nicht mehr aufhören können und sich vom ergaunerten Geld Dinge gekauft, die ihm meist schon nach kurzer Zeit nichts mehr bedeutet hätten. Teilweise, so Simon B. weiter, habe er das Geld auch gar nicht ausgegeben.
Er wisse, dass er Anbieter geschädigt und auch darüber hinaus Menschen enttäuscht habe, besonders seine Eltern. Ebenso sei ihm klar, dass ihn ein Gefängnisaufenthalt erwarte und dieser gerechtfertigt sei, zeigte sich Simon B. reumütig.
Keine Revision: Angeklagter akzeptiert Urteil sofort
Sein Geständnis wurde ihm strafmildernd angerechnet, zumal es den Prozess wesentlich abkürzte. Die 8. Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Rüdiger Harr verhängte in der vergangenen Woche drei Jahre und acht Monate Haft. Nach Gerichtsangaben hatte die Staatsanwaltschaft zwei Monate mehr gewollt, die Verteidigung dagegen zwei weniger.
In das Urteil floss auch ein Betrugsversuch ein, weil Simon B. in einem juristischen Verfahren wahrheitswidrig behauptet habe, die von einem Anbieter zurückgeforderte Ware sei versandt worden. Hier habe der Angeklagte fälschlich den Transportanbieter in Haftung nehmen und 7.000 Euro Schadenersatz einstreichen wollen. Zudem soll er bei einem Teil seiner betrügerischen Taten von der Mitarbeiterin eines Paketshops unterstützt worden sein. Die mutmaßliche Helferin wurde im Mai 2026 separat angeklagt.
Simon B. kündigte eine Wiedergutmachung des Schadens an. Zudem wolle er bereits im August hinter Gittern einen Kurs antreten, um seinen Realschulabschluss nachzuholen, das Urteil akzeptierte er umgehend. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Revision. Damit ist die Haftstrafe rechtskräftig.
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